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Risiko mit den freien Mitarbeitern teilen

Ermittlung des Beschäftigungsstatus weiterhin problematisch

Risiko mit den freien Mitarbeitern teilen

Bei der Frage, ob eine Physiotherapiepraxis, die zur Kassenbehandlung zugelassen ist, freie Mitarbeiter beschäftigen kann oder nicht, hat das Landessozialgericht in Niedersachsen weitere Argumente gegen den Status des freien Mitarbeiters formuliert. Der Fall liegt jetzt dem Bundessozialgericht (B 12 KR 20/14 R) zur Klärung vor. Praxisinhaber sollten bis zu einer endgültigen Entscheidung das Risiko mit den freien Mitarbeitern teilen und finanzielle Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen bilden.
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Klaus
05.03.2015 22:45

Hallo, ich beschäftige einen freiberuflichen Physiotherapeuten der lediglich Patienten behandelt… Weiterlesen »

Sabine
18.02.2015 13:20

Hallo, wie verhält es sich mit dem Status des Freiberuflers/in,… Weiterlesen »

Stefan Konietzko
13.02.2015 13:35

Den dummen Steuerberater muss man erstmal finden! Die Risikominderung durch… Weiterlesen »

Strubbe
13.02.2015 10:15

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Freie Mitarbeiterin und… Weiterlesen »

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