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So lügt man mit Gesetzestexten

Pseudo-Wissenschaft im Dienst der PKV

So lügt man mit Gesetzestexten

Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat kürzlich eine Studie zum Thema Heilmittel veröffentlicht, in der unter anderem rechtlich korrekt berichtet wurde, dass Therapeuten die Vergütung ihrer Leistungen frei mit Privatpatienten verhandeln dürfen. Kurz nachdem wir darüber berichtet hatten, wurde die Studie klammheimlich in diesem Punkt deutlich verändert, Fehlinformationen wurden bewusst eingepflegt. Ein Blick auf die vorgenommenen Veränderungen lohnt sich für Praxisinhaber und alle Privatpatienten, die ihrer PKV nicht alles glauben.
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