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Zulassungsempfehlungen verstoßen gegen das Grundgesetz

Zulassungsempfehlungen verstoßen gegen das Grundgesetz

Das Recht auf Zulassung zur Versorgung von GKV-Versicherten mit Heilmitteln hat jeder Therapeut, der die erforderliche Ausbildung, eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung hat, und „über eine Praxisausstattung verfügt, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet“, sowie die für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen anerkennt.
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Heinz Grauer
05.11.2015 13:56

Hallo, wäre das nicht so , könnte jeder zig “praxen… Weiterlesen »

S. Winnemöller
29.10.2015 19:28

Zitat von Frau Merkel an eine Physiotherapeutin: “Haben Sie gar… Weiterlesen »

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