Zulassungsempfehlungen verstoßen gegen das Grundgesetz
Zulassungsempfehlungen verstoßen gegen das Grundgesetz
Das Recht auf Zulassung zur Versorgung von GKV-Versicherten mit Heilmitteln hat jeder Therapeut, der die erforderliche Ausbildung, eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung hat, und „über eine Praxisausstattung verfügt, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet“, sowie die für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen anerkennt.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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