Urteil zum ElterngeldPlus: Zahlung auch im Krankheitsfall
Eltern erhalten auch dann weiterhin ElterngeldPlus, wenn sie länger erkrankt sind. Die Zahlung endet nicht mit dem Ende der Lohnfortzahlung. Vielmehr sei der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses entscheidend für den Fortbestand des Elterngeldanspruchs. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Az.: B 10 EG 2/22 R).