Editorial
26.08.2010
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Köpfchen statt Wut im Bauch

Welcher Unternehmer arbeitet gerne für lau? Keiner. Auch kein Therapeut. Deswegen ist das Thema Prüfpflicht nach wie vor ein Reizthema für alle Therapeuten. Das ist verständlich. Wenn eine Krankenkasse schulterzuckend die Verordnung wegen unkorrek­ten Ausfüllens einbehält, hat der Therapeut bereits seine Leis­tung erbracht. Er hat den Patienten nach bestem Wissen behan­delt und möchte verständlicherweise dafür auch bezahlt werden.

Die kalte Schulter der Kasse sorgt für Frust und Wut im Bauch. „Das ist doch ungerecht!“, brüllt es im unternehmeri­schen Inneren, „ich gebe meine Kassenzulassung zurück und be­handele nur noch Privatpatienten!“ Die Reaktion ist verständ­lich, aber nicht zielführend. Gerecht oder nicht, die Gesetzeslage schreibt Heilmittelerbringern nun mal eine Prüfpflicht vor. Punkt. Da kommt man nicht drum herum. Hilflos muss man sich deshalb nicht fühlen. Ganz im Gegenteil, selbstbewusster Akti­vismus ist gefragt. Auch wenn es vielleicht mühsam und nicht ganz angenehm ist, sollten Praxisinhaber eine abgewiesene Ver­ordnung nicht einfach hinnehmen, sondern Akteneinsicht bei den Kassen fordern. So kann man nicht nur selber den Fall über­prüfen, sondern auch für die Zukunft sorgen. Die Krankenkasse hat auch garantiert keine Lust, ständig in ihren Archiven zu wühlen. Die nächsten Verordnungen werden dann sicher genau­er geprüft. Wer keine Lust hat, ständig die Kasse zu nerven, ko­operiert mit seinen Ärzten. Nach der langen Ferienzeit sind alle wieder aufnahmewillig und ein Informationsabend in der Praxis über das korrekte Ausfüllen von Heilmittelverordnungen beugt weiterem Ärger vor.

Herzlichst Ihre

Heidi Kohlwes

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