Köpfchen statt Wut im Bauch
Welcher Unternehmer arbeitet gerne für lau? Keiner. Auch kein Therapeut. Deswegen ist das Thema Prüfpflicht nach wie vor ein Reizthema für alle Therapeuten. Das ist verständlich. Wenn eine Krankenkasse schulterzuckend die Verordnung wegen unkorrekÂten Ausfüllens einbehält, hat der Therapeut bereits seine LeisÂtung erbracht. Er hat den Patienten nach bestem Wissen behanÂdelt und möchte verständlicherweise dafür auch bezahlt werden.
Die kalte Schulter der Kasse sorgt für Frust und Wut im Bauch. „Das ist doch ungerecht!“, brüllt es im unternehmeriÂschen Inneren, „ich gebe meine Kassenzulassung zurück und beÂhandele nur noch Privatpatienten!“ Die Reaktion ist verständÂlich, aber nicht zielführend. Gerecht oder nicht, die Gesetzeslage schreibt Heilmittelerbringern nun mal eine Prüfpflicht vor. Punkt. Da kommt man nicht drum herum. Hilflos muss man sich deshalb nicht fühlen. Ganz im Gegenteil, selbstbewusster AktiÂvismus ist gefragt. Auch wenn es vielleicht mühsam und nicht ganz angenehm ist, sollten Praxisinhaber eine abgewiesene VerÂordnung nicht einfach hinnehmen, sondern Akteneinsicht bei den Kassen fordern. So kann man nicht nur selber den Fall überÂprüfen, sondern auch für die Zukunft sorgen. Die Krankenkasse hat auch garantiert keine Lust, ständig in ihren Archiven zu wühlen. Die nächsten Verordnungen werden dann sicher genauÂer geprüft. Wer keine Lust hat, ständig die Kasse zu nerven, koÂoperiert mit seinen Ärzten. Nach der langen Ferienzeit sind alle wieder aufnahmewillig und ein Informationsabend in der Praxis über das korrekte Ausfüllen von Heilmittelverordnungen beugt weiterem Ärger vor.
Herzlichst Ihre

Heidi Kohlwes
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