Fortbildungpflicht auf Bundesebene verbindlich vereinbart
Die in den Verträgen zwischen GKV und Berufsverbänden zu regelnde Fortbildungspflicht ist in Form einer Anlage zu den Rahmenempfehlungen verabschiedet worden.
Wie schon am 14. September angekündigt, ist die “Anlage 4 zu den Rahmenempfehlungen” am 25. September 2006 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auf Bundesebene unterzeichnet worden.
Jetzt folgen Fleißarbeiten auf Länderebene, nämlich die Umsetzung der Rahmenempfehlungen in die jeweiligen Verträge. Dabei geht es im Detail nur noch um die Höhe der “Bestrafung” für fehlende Fortbildungsaktivitäten in Form von Vergütungsabschlägen und Fristen zu Nachbesserung.
Alle nach dem 31. Oktober 2006 begonnenen Fortbildungen sollen auf den Betrachtungszeitraum ab dem 1. Januar 2007 angerechnet werden, soweit die Anforderungen an die Fortbildung erfüllt sind.
Eine Zusammenfassung zum Thema finden Sie in der nächsten Print-Ausgabe des Newsletters.
Download “Anlage 4 der Rahmenempfehlungen” http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-medizinberufe/heilmittel/71610.pdf

