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21.11.2006
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Fragwürdig: Rabatt für Fastfood und Kino für AOK-Mitglieder

Kundenbindung bei gesetzlichen Krankenkassen führt zu überraschenden Ergebnissen: Mit der AOKplusCARD gibt es Rabatte bei Unternehmen, die einer Krankenkasse nicht zwingend nahe stehen.

“Exklusiv für Sie als Mitglied der AOK Bremen/Bremerhaven gibt es die neue AOKplusCARD.” So wirbt die AOK Bremen/Bremerhaven für eine Kundenbindungsmaßnahme der besonderen Art.
Denn mit der AOKplusCARD kann man nicht nur verbilligt im Fitnessstudio trainieren oder Sport- und Gesundheitsartikel erwerben. Auch verbilligte Reisen, Führerscheine, Rechtsanwaltsleistungen, KFZ-Reparaturen und Friseurtermine sind möglich!
Burger King bietet 8% Ermäßigung, ein Reinigungsservice 25%, ein Restaurant 20%, und IBM-Notebooks kann man mit 2% Rabatt erwerben. Das Sonnenstudio bietet 25%, die Autowerkstatt 15% und der Notar 10% Rabatt auf ein Vorgespräch. Und nicht zu vergessen: Ins Kino geht es mit bis zu 15% Ermäßigung.
Vergleichbare Angebote gibt es auch bei der AOK Baden-Württemberg und AOK Brandenburg.

Preisdumping bei Therapeuten
Auch Therapeuten bieten zum Teil erhebliche Preisnachlässe an. So wird für günstige Keilkissen und Massagen geworben und zum Beispiel für 20 Minuten Moorpackung mit 40 Minuten anschließender Massage für 24,50 Euro!
Der Sinn der AOKplusCARD für Leistungserbringer erschließt sich nicht auf Anhieb, denn wenn alle Therapeuten, Fitnessstudios und Sanitätshäuser nahezu identische Rabatte anbieten, könnte man genauso gut auf die Rabattierung verzichten. Außer Werbung für die AOK ist kein Mehrwert zu erkennen.

Gesetzlicher Auftrag berücksichtigt?
Die von einer süddeutschen Praxisinhaberin gestellte Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Kundenbindungsmaßnahme der AOK kann mit dem Sozialgesetzbuch V beantwortet werden. Dort sind die den gesetzlichen Krankenkassen zugewiesenen Aufgaben in § 1 niedergelegt:

“Solidarität und Eigenverantwortung – Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.”

Auf Nachfrage wollte sich der Pressesprecher der AOK Bremen/Bremerhaven, Jürgen Hons, nicht zu den Kosten oder sonstigen Details eines Vertrages mit einem externen Dienstleister zur Organisation der AOKplusCARD äußern.

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