KVen uneinheitlich: Oft keine Angaben über Ärzte mit Fachkundenachweis Rehabilitation
Führen die Kassenärztlichen Vereinigungen Verzeichnisse mit Ärzten, die den Fachkundenachweis Rehabilitation haben und somit eine Rehabilitation verordnen dürfen? In einer Recherche haben wir die KVen um Auskunft gebeten. Hier die Ergebnisse.
Die Frage nach dem Fachkundenachweis Rehabilitation hat seit dem 1. April für Anbieter von Rehaleistungen eine besondere Bedeutung, weil dieser Nachweis die Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt zu Lasten der GKV Rehabilitationsleistungen verordnen darf (siehe Meldung vom 5. April 2007). Nachdem die KV Nordrhein mit gutem Beispiel vorangegangen war und eine entsprechende Übersicht auf ihrer Internetseite veröffentlich hatte, haben wir bei allen KVen nachgefragt.
KV Baden-Württemberg: Nur auf schriftliche Anfrage. Bei auf der Internetseite über die Arztsuche gefundenen Ärzten ist nicht gewährleistet, dass die Genehmigung vorliegt.
KV Bayern: Ein Verzeichnis gibt es noch nicht. Bei auf der Homepage über die Arztsuche gefundenen Ärzten ist nicht gewährleistet, dass die Genehmigung vorliegt.
KV Berlin: Um ein Verzeichnis zu bekommen, ist beim Vorstand eine schriftliche Anfrage zu stellen.
KV Brandenburg: Auf Nachfrage wird Auskunft an Patienten über die Ärzte der Region erteilt.
KV Bremen: Ein Verzeichnis ist auf der Homepage (Patienten & Bürger / Übersichten / Medizinische Rehabilitation) zu finden.
KV Hessen: Ein Verzeichnis ist auf der Homepage (Arztsuche / Zusatzbezeichnung) zu finden.
KV Mecklenburg-Vorpommern: Nur auf schriftliche Anfrage.
KV Nordrhein: Ein Verzeichnis ist auf der Homepage (Bürger / Suche nach Ärzten/Psychotherapeuten / Onlinesuche / Zusatzbezeichnungen) zu finden.
KV Rheinland-Pfalz: Nur auf schriftliche Anfrage, eventuell in einigen Wochen im Internet. Anfragen zur besonderen Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung können auch an das Service-Center (0261/39002400) gestellt werden, die dann die entsprechenden Ärzte nennen.
KV Saarland: Nur auf schriftliche Anfrage, ein Verzeichnis soll irgendwann ins Internet.
KV Sachsen-Anhalt: Ein Verzeichnis ist auf der Homepage (Arztsuche / Besondere Genehmigungen) zu finden.
KV Schleswig-Holstein: Es gibt kein Verzeichnis, das herausgegeben werden darf. Man kann aber über das Patiententelefon (04551/883-565, Frau Hadekopf) die Adressen der Ärzte mit Genehmigung in der Umgebung in Erfahrung bringen.
KV Thüringen: Es gibt kein Verzeichnis, dieses kann auf die schriftliche Anfrage (kostenpflichtig, ca. 150,00 Euro) erstellt werden. Bei auf der Homepage über die Arztsuche gefundenen Ärzten ist nicht gewährleistet, dass die Genehmigung vorliegt.
KV Westfalen-Lippe: Nur auf schriftliche Anfrage, bisher kein Verzeichnis im Internet, die Idee wird aber nach unserer Nachfrage eventuell aufgegriffen.
Nicht genannte KVen waren kurzfristig nicht zu erreichen und werden in der nächsten Woche nachgereicht.

