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22.06.2007
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Akademisierung in den Zulassungsempfehlungen berücksichtigt

Der Einzug der Akademisierung in die Zulassungsbedingungen beginnt. So wurden für den Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten die Anforderungen an die Prüfung von Bachelor- und Masterstudiengängen und anderen Einrichtungen genauer festgelegt. In den Empfehlungen sind unter IV. Punkt 1.1.8 die Absolventen von Bachelor- und Masterstudiengängen als zulassungsfähige Berufsgruppe ergänzt worden. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Studiengänge sind unter IV. Punkt 4 die Anforderungen an Studiengänge für die einzelnen Indikationsbereiche festgelegt worden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen die Studiengänge anhand der festgelegten Anforderungen überprüfen und die konsentierten Ergebnisse in einer Anlage zu den Empfehlungen unter Angabe der Indikationsbereiche, für die das Studium qualifiziert, darstellen.
Sonderschullehrer nicht mehr zulassungsfähig
Nicht mehr zu den zulassungsfähigen Berufsgruppen zählen die Sonderschullehrer nach der 2. Staatsprüfung. Für bereits zugelassene Sonderschullehrer nach 2. Staatsprüfung besteht Bestandsschutz.
Anforderungen an die Einrichtungen für Praktika erhöht
In den Empfehlungen wurden ebenfalls unter IV. Punkt 3.4 die Anforderungen an die geeigneten Einrichtungen zur Absolvierung der praktischen Tätigkeit erhöht. In der Einrichtung muss ein Therapeut mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Teilgebiet, in dem die berufspraktische Tätigkeit stattfindet, zur Verfügung stehen.
Raumgröße verändert
Zusätzlich verändern sich die räumlichen Anforderungen an den Therapieraum. Statt bisher 12 qm muss eine Sprachtherapiepraxis im ersten Therapieraum zukünftig 20 qm vorweisen.
Die neuen Zulassungsempfehlungen in der Fassung vom 22. Mai 2007 können Sie über die praxiswissen24-Hotline anfordern oder auf den Internetseiten des IKK Bundesverbandes herunterladen (www.ikk.de).

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