News
22.06.2007
Ein Leser bewertete diesen Beitrag als interessant. Als interessant bewerten.
Beitrag versenden  |  Artikel drucken

Jeder fünfte Kassenarzt darf Reha-Leistungen verordnen

Knapp ein Fünftel (19,5 Prozent) aller Kassenärzte verfügt über die Qualifikation zur Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Die Mehrausgaben für ambulante geriatrische Rehabilitation werden auf 100 Millionen Euro geschätzt.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, erfüllten zum 1. April 2007 insgesamt 23.024 Ärzte die Bedingungen der Rehabilitationsrichtlinien. Weiter wird dabei auf eine gravierend ungleichmäßige regionale Verteilung der entsprechend qualifizierten Ärzte verwiesen. Der prozentuale Anteil bewege sich zwischen 1,4 Prozent bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und 27,4 Prozent bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern. Allerdings dürfte der Weg zum nächsten Rehabilitationsarzt im Stadtstaat Hamburg genauso lang wie im Flächenland Bayern sein.
Wer wissen möchte, welche Ärzte in der Nähe die Rehaleistungen verordnen dürfen, kann bei den meisten KVen nachfragen.

Nach Angaben der Bundesregierung werden die jährlichen Mehrausgaben für die mit der jüngsten Gesundheitsreform zur Pflichtleistung mutierte geriatrische Rehabilitation auf rund 50 Millionen Euro im Jahr 2007 und ab 2008 auf etwa 100 Millionen Euro geschätzt. Gewisse – allerdings vorab nur schwer zu kalkulierende Mehrausgaben – sollen aus der Umwandlung weiterer medizinischer Rehabilitationsleistungen von Ermessens- zu Pflichtleistungen resultieren.

Tags:

Schreiben Sie uns einen Kommentar

* = Pflichtangabe