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22.06.2007
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KBV will Qualität der Ärzte erkennbar machen und mit Honorierung verknüpfen

Bis Mai 2008 will die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein Set von Indikatoren vorlegen, mit denen sich die Qualität der von Vertragsärzten erbrachten Leistungen messen lässt. Ebenso will die KBV Vorschläge unterbreiten, wie Qualität und Vergütung gekoppelt werden können. Ein Beispiel für die zukünftige Vergütung von Therapeuten?

“Qualitätsindikatoren bringen allen im Gesundheitswesen Vorteile: Die Niedergelassenen lernen, wie gut sie schon sind und was sie verbessern können. Die Patienten profitieren von Transparenz und Vergleichbarkeit. KBV und Krankenkassen können die Grundlage für den Wettbewerb um Qualität legen und interessante Vergütungsanreize schaffen”, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV Dr. Andreas Köhler in Berlin.
Das Projekt der KBV gliedert sich in mehrere Phasen. Zunächst sollen alle schon existierenden Indikatorensets erfasst, bewertet und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf den KBV-Kontext untersucht werden. Danach wird ein Qualitätsindikatorenregister erstellt. Auf dieser Grundlage will die KBV ein Kernindikatorenset für die ambulante Versorgung in Deutschland ermitteln. Ein externes wissenschaftliches Institut soll dieses Set in ausgewählten Praxen auf Aussagekraft, Praktikabilität und eine mögliche Honorarkopplung hin testen. Liegen die Ergebnisse vor, will die KBV sie analysieren und ihr Set entsprechend anpassen.
“Wichtig ist uns, mit ohnehin schon erhobenen Daten zu arbeiten. Den Ärzten soll kein zusätzlicher Aufwand entstehen, sie haben schon genug Formulare auszufüllen”, verspricht Köhler. Die KBV will mit renommierten Organisationen und einschlägigen Verbänden zusammenarbeiten. So hat sie eine Befragung von 200 Berufsverbänden, medizinischen Fachgesellschaften und Patientenorganisationen initiiert und wird auf das Expertenwissen von RAND Health zurückgreifen. Diese amerikanische Non-Profit-Organisation hat besonders viel Erfahrung, insbesondere mit den Vor- und Nachteilen von Indikatorensets.
Konsentierte wissenschaftlich gesicherte Indikatorensets für den ambulanten Sektor gibt es in Deutschland bislang nicht. Die Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung gibt jährlich einen anonymisierten Bericht über Krankenhäuser heraus. Die AOK hat Arztnetzindikatoren entwickelt. Erfahrungen mit Qualitätsindikatoren haben bislang die USA, Großbritannien und die Niederlande gesammelt.

Pay for Performance

Dort wurde auch die Vergütungskopplung unter dem Namen “Pay for Performance” (P4P) getestet und zum Teil schon eingeführt. Dabei hängt die Honorierung der Behandlung oder Zuschläge zu einem Basishonorar von vor allem chronisch Erkrankten davon ab, ob ein vorher vereinbarter Behandlungsstandard und -erfolg erreicht wird.
Auf ein Problem, das zumindest die rasche und problemlose Verbreitung dieser Programme unter den Bedingungen eines aus vielen Allgemein- und Fachärzten bestehenden Versorgersystems behindern dürfte, weisen die Ergebnisse einer Studie im Bereich des staatlichen Medicare-Systems der USA hin. Die Studie über “Care Patterns in Medicare and Their Implications for Pay for Performance” von Pham et al. (Download unter: www.content.nejm.org/cgi/content/full/356/11/130) kommt zu dem Ergebnis, dass in den meisten untersuchten Fällen sehr viele verschiedene Ärzte an der Patientenversorgung beteiligt seien. Wer von ihnen welchen Anteil an den Versorgungsergebnissen der Patienten hatte, ließ sich gar nicht oder nur sehr schwierig feststellen. Und gerade chronisch Kranke mit hohem Leistungsbedarf wechselten öfter ihren Arzt und holten Mehrfachmeinungen ein, was die korrekte Zuordnung von Therapieerfolgen nicht gerade vereinfachte.
Als Voraussetzung für wirksame und effiziente P4P-Programme sehen die Autoren, dass Patienten und Leistungserbringer erhebliche Einschränkungen bei der freien Arztwahl hinnehmen.

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