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22.06.2007
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Niedersachsen: Regresse sorgen für Unruhe in den Arztpraxen

Die Geschäftsstelle des unabhängigen Prüfungsausschusses hat die Arzneimittel-Richtgrößenprüfung für die Jahre 2003 bis 2005 für niedersächsische Vertragsarztpraxen eingeleitet. Betroffen sind 825 von rund 9.200 Praxen mit einem Gesamtregressvolumen in Höhe von 106,5 Millionen Euro. Heilmittelregresse sind nicht vorgesehen!

Mögliche Regresse für den Heilmittelbereich wird es nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) auch für diesen Zeitraum nicht mehr geben. Die Krankenkassen seien nämlich schlicht nicht in der Lage, die dazu notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen. Da Ende des Jahres die Ansprüche bis Ende 2005 verjähren, dürfen Heilmittelerbringer und ihre verordnenden Ärzte vorsichtig aufatmen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil das Volumen etwaiger Heilmittelregresse nicht annähernd das von Arzneimittelregressen erreicht.
Die Forderungen im Arzneimittelbereich betragen in Einzelfällen pro Praxis bis zu 600.000 Euro und mehr.
«Wir werden alles tun, um eine wirtschaftliche Bedrohung der Praxen bis hin zur Existenzvernichtung abzuwenden und ihnen bei der Zusammenstellung entlastender Belege behilflich zu sein», betonte der stellvertretende KVN-Vorstandsvorsitzende Dr. Volker Steitz. Dazu zählten Informationen über die Durchführung des Regressverfahrens, vor allem aber eine computergestützte Analyse der Einzelverordnungsdaten, aus denen die Regressforderungen abgeleitet werden. «Es ist gegenüber unseren Mitgliedern unverantwortlich, dass sie Arzneimittelverordnungen aufarbeiten müssen, die bis zu vier Jahre zurückliegen. Eine Änderung des Verordnungsverhaltens ist außerdem nur bei einer zeitnahen Prüfung möglich», so Seitz.

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