KV Schleswig-Holstein: Vertrag bringt extrabudgetäre Vergütung
Die Verhandlungen über einen Kinderarztvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, dem Landesberufsverband der Kinder- und Jugendärzte und den Krankenkassen GEK und HZK waren erfolgreich. Das meldet die KV.
In Schleswig-Holstein gibt es zwei neue Vorsorgeuntersuchungen: die U7a (Kindergarten-Check) und die U10 (Grundschul-Check). Beide werden extrabudgetär vergütet. Außerdem erhalten die Kinder- und Jugendärzte eine zusätzliche Vergütung, wenn sie ein Präventionsrezept ausstellen. Mit diesem beantragt der Versicherte die Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einer individuellen primärpräventiven Maßnahme.
Die teilnehmenden Ärzte verpflichten sich, leitlinienbasiert zu arbeiten. Dabei wird insbesondere auf die von den verschiedenen pädiatrischen Fachgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften erarbeiteten Leitlinien hingewiesen. Diese sind bei der AWMF (www.amwf.de) aufgeführt.
Belohnungen für “Wenigverordner” wie im Vertrag zwischen Kinderärzten und AOK-Niedersachsen vor Jahren vereinbart, gibt es in Schleswig-Holstein nicht.

