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18.01.2009
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Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung als Richtschnur

Neuer Basistarif ermöglicht Wechsel der PKV

Mit Jahresbeginn gelten wichtige Neuerungen in der privaten Krankenversicherung. So wurde am 1. Januar der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherer anbieten müssen. Versicherte, die diesen Tarif wünschen, dürfen vom Versicherungsunternehmen nicht abgewiesen werden.

Für Therapeuten könnte dies für den eigenen privaten Versicherungsschutz interessant sein. Gleichzeitig müssen sie aber prüfen, welche Auswirkungen das neue Angebot auf ihre Patienten hat. Bei einem Wechsel in den Basistarif kann sich dies auf die in Anspruch genommenen Leistungen und auf deren Bezahlung auswirken. Der Basistarif legt den Versicherungen starke Fesseln an: Sie dürfen weder Zuschläge wegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos erheben, noch dürfen sie Leistungen ausschließen. Als Richtschnur gilt der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die Prämie orientiert sich an der GKV: Sie darf den Höchstbeitrag von derzeit rund 570 Euro nicht überschreiten. Die privaten Krankenversicherungen hatten sich lange gegen den für sie unattraktiven Basistarif gewehrt. Zwar bietet er die Chance, dass bislang GKV-Versicherte in die PKV wechseln. Dies gilt aber als wenig wahrscheinlich, da deren Beitrag in der Regel niedriger ist. Der Basistarif birgt zugleich das Risiko, dass Privatversicherte aus den herkömmlichen Tarifen in den günstigeren Tarif wechseln. Denn auch das Wechselrecht wurde neu geregelt. Wer bereits privat versichert ist, kann bis Mitte des Jahres in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln. Wer 55 Jahre oder älter ist oder schon Rente/Pension bezieht, kann ohnehin jederzeit wechseln. Gleiches gilt für Personen, die nachweisen können, dass sie die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können. Das Problem für die Versicherungen: Die Wechsler können anders als bisher ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Diese Rücklagen für den höheren medizinischen Versorgungsbedarf im Alter blieben früher bei der Alt-Versicherung. Für ältere Versicherte war daher ein Wechsel praktisch ausgeschlossen. Denn um ihren Versorgungsbedarf mit Prämien abzudecken, wäre nach dem Wechsel eine extrem hohe Prämie erforderlich gewesen. Unklar ist allerdings, wie stark Versicherte von ihrem Wechselrecht Gebrauch machen. Laut einer Studie vom Herbst vergangenen Jahres planen angeblich nur zwei Prozent einen Wechsel. Hinzu kommt, dass die meisten Privatversicherten sich über die neuen Angebote kaum informiert fühlen. Wer einen Wechsel plant, sollte vorher verschiedene Angebote einholen. Im Internet gibt es zahlreiche Portale, die Vergleichsrechnungen anstellen. Dabei sollte man sich nicht auf ein Portal beschränken. Oft ist nicht ersichtlich, welche Interessen dahinter stehen.

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