KV Niedersachsen: Richtgrößenprüfungen wegen schlechter Daten abschaffen!
Landessozialgericht verhindert Arztregress
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat die Abschaffung der Richtgrößenprüfungen im Arznei- und Heilmittelbereich gefordert und die sofortige Aussetzung sämtlicher Verfahren zur Vollstreckung von Richtgrößenregressen veranlasst.
„Schon in den vergangenen Jahren haben wir immer wieder auf die katastrophale Datenlage der Krankenkassen der Verordnungsdaten bei den Richtgrößenprüfungen hingewiesen. Diese Kritik ist nun erstmals von einem Gericht bestätigt worden“, betonte der stellvertretende KVN-Vorstandsvorsitzende, Dr. Volker Steitz, in einer Pressemitteilung in Hannover.
In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen untersagt, einen Regressbetrag mit den Abschlagszahlungen des Honorars eines niedersächsischen Arztes zu verrechnen. Wie zuvor schon das Sozialgericht Hannover ordnete das LSG die aufschiebende Wirkung gegen die sofortige Vollstreckung der Regressbeträge an, bis im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung fällt (Az.: L 3 KA 44/08 ER). „Diese Entscheidung ist absolut im Sinne unserer Mitglieder“, so Dr. Steitz.
Keine Prüfung der Originalrezepte
Das LSG kam in dem einstweiligen Verfahren zu dem Schluss, dass an der Rechtmäßigkeit des Regressbescheides „ernsthafte Zweifel“ bestehen. Vor allem rügte das Gericht die schlechte Datenqualität der Krankenkassen, die dem Arzt eine Überprüfung seiner Verordnungsdaten unmöglich mache. Außerdem habe es der Beschwerdeausschuss versäumt, die Originalrezepte einzusehen, um so die tatsächlichen Verordnungskosten des Arztes zu ermitteln. Dazu, so das LSG, wäre der Beschwerdeausschuss aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aber verpflichtet gewesen. Der Gerichtsbeschluss bezieht sich auf die Richtgrößenprüfung für das Jahr 2001. „Die Qualität der Verordnungsdaten ist auch für die Folgeprüfungen der Jahre 2002 bis 2006 nicht viel besser“, sagte Dr. Steitz.
Regresse bis zu sechs Millionen Euro
In Niedersachsen sind allein für das Jahr 2006 insgesamt 134 Praxen vom Prüfungsausschuss informiert worden, dass ihnen Regresse in bis zu sechsstelliger Höhe drohen, weil sie die Richtgrößen überschritten haben. Insgesamt beläuft sich die Regresssumme auf sechs Millionen Euro.
Ein Festhalten am Budget und an der Bedrohung der Ärzte mit Richtgrößenprüfungen ist nach diesem Urteil unsinnig, weil die Regressforderungen nach Einschätzung der KVN aus juristischen Gründen gar nicht durchzusetzen sind. Der stellvertretende KVN-Vorsitzende sieht den Gesetzgeber nun in der Pflicht, mit anderen Mitteln dafür zu sorgen, dass die Verordnungskosten im Rahmen bleiben. „Ärzte sollten sich in Zukunft nur noch dafür rechtfertigen müssen, dass ihre Verordnungen der Indikation angemessen sind. Existenzängste und Unsicherheit von Ärzten bei der Patientenversorgung müssen endlich ein Ende haben“, forderte Dr. Steitz.

