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01.02.2009
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Geringes Wissen über deutsches Arbeitsrecht

Seminar: Der Therapeut als Arbeitgeber

EntgFG, KSchG oder MuSchG – für Sie nur kryptische Abkürzungen? Wenn ja, haben Sie als Praxisinhaber ein Problem. Die Abkürzungen stehen nämlich für Gesetze, die zum umfangreichen deutschen Arbeitsrecht gehören.

Das deutsche Arbeitsrecht hat es wahrlich in sich: Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Vertragsänderungen, Rauchen am Arbeitsplatz, Schutzvorschriften, Mutterschutz, Bewerbung, Mobbing, usw. Kennen Sie sich im Dschungel der Paragraphen aus? Wissen Sie, was Sie machen können, wenn ein Mitarbeiter mehrmals unangenehm aufgefallen ist, etwa deutlich alkoholisiert zur Arbeit gekommen ist oder durch Nichtbeachtung von betrieblichen Vorgaben den Praxisablauf empfindlich gestört hat? Wann ist eine Kündigung gerechtfertigt – müssen Sie erst abmahnen und wenn ja – wie oft? Welche Konsequenzen ergeben sich für Sie als Unternehmer, wenn eine Mitarbeiterin mitteilt, dass sie schwanger ist?

200.000 Fälle jährlich vorm Arbeitsgericht

Konflikte dieser Art sind in der täglichen Praxis Alltag. Rund 200.000 Fälle landen laut statistischem Bundesamt Jahr für Jahr vor den deutschen Arbeitsgerichten. Wissen tut also Not, doch gerade daran mangelt es oft, wie die zahlreichen Anfragen an die praxiswissen24-Hotline zeigen.  
Aus dieser Unsicherheit heraus wird oft falsch reagiert oder die Möglichkeiten, die Sie als Arbeitgeber haben, werden  nicht voll ausgeschöpft. Durch Unwissenheit oder „gesundes Halbwissen“ werden unnötig Geld, Nerven und Arbeitskraft verschwendet – Ressourcen, die besser Ihrem Unternehmen zugute kommen sollten.  
Die Firma Buchner hat kurzfristig eine Seminarreihe zum Thema „Der Therapeut als Arbeitgeber“ ins Programm aufgenommen – ein Thema, das für jeden Praxisinhaber höchste Priorität haben sollte.  
Termine:       
25.04. in Hamburg        
06.06. in München        
04.07. in Köln  
Übrigens, die oben genannten Abkürzungen stehen für: Entgeltfortzahlungs-, Kündigungsschutz- und Mutterschutzgesetz!  
Service: Natürlich können Sie bei diesen Seminaren Ihre Seminarschecks einlösen.

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