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15.06.2009
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Praxisinhaber oft Opfer von windigen Firmen

Niedergelassene Ärzte sowie Chefs von Physiotherapie- oder anderen Praxen sind keine Verbraucher – jedenfalls nicht vor dem Gesetz. Deshalb sind sie oft Opfer von so genannten Offertenschwindel, da sie versehentlich eingegangene Verträge nicht widerrufen können. Experten raten: Ruhe bewahren!

Eine Ärztin aus Niedersachsen hatte einen angeblich kostenlosen Eintrag in ein “Regionales Branchenbuch” als Fax an das “Verlagshaus Wagner” in Kösching unterschrieben zurückgeschickt. “Die Grundeintragung Regionales Branchenbuch ist kostenlos” stand groß auf dem Formular. Im Kleingedruckten wies der Absender allerdings darauf hin, dass ein “hervorgehobener Eintrag” 990 Euro kostet. Auch die Ärztin hatte geglaubt, nur einen kostenlosen Eintrag mit ihrer Unterschrift zu befürworten. Weit gefehlt. Inzwischen hat sie die zweite Mahnung erhalten.  
Ähnlich rigoros gehen auch andere Firmen vor, wie etwa die “Gewerbeeintrag-Zentrale”. “Die weitere Aktualisierung der Daten erfolgt kostenfrei”, heißt es in großen Lettern auf dem Fax. Dass der sogenannte Basiseintrag aber “zzgl. Ust 48,50 Euro” kostet, findet sich erst im Kleingedruckten und wird vom Kunden leicht überlesen.

“Das Ganze ist Nepp”

Laut Verbraucherzentrale handelt es sich bei den Angeboten des Hauses Wagner oder der Gewerbeeintrag-Zentrale um windige Geschäfte, um sogenannten Offerten- oder Adressbuchschwindel. Dabei wird den Kunden suggeriert, dass seine Fax-Antwort nur der Überprüfung oder Korrektur eines schon vorhandenen Eintrages dient. Es wird also eine bestehende Geschäftsbeziehung vorgetäuscht. Tatsächlich locken die Geschäftemacher die Betroffenen aber in eine Falle. “Das Ganze ist Nepp”, urteilt denn auch der Medizinrechts-Berater Lovis Wambach von der Bremer Verbraucherzentrale. In der Regel machen die Firmen nach der ersten Mahnung weiter Druck, drohen mit Anwälten oder Klage, und Inkassobüros schreiben geharnischte Briefe. Ihr Argument: Der Kunde sei mit seiner Unterschrift einen Vertrag eingegangen.
Oft haben die Firmen mit ihrer Strategie Erfolg. Bei Rechnungsbeträgen zwischen 400 und 1000 Euro schätzt Peter Solf vom deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) den jährlichen Schaden auf einen “dreistelligen Millionenbetrag”. “Besonders betroffen sind kleine und mittelständische Betriebe und Betriebe in der Gründungsphase”, sagt Solf, “denn sie haben oft mit viel Papierkram zu kämpfen, und oft geht die Rechnung der Offertenschwindler ungeprüft durch die Bücher und wird einfach überwiesen.” Besonders Praxischefs würden von den einschlägigen Firmen angeschrieben.  
Das Problem für die Selbstständigen besteht darin, dass sie den angeblichen Vertrag mit den Branchenbuch-Firmen nicht einfach widerrufen können, denn sie gelten vor dem Gesetz nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer. Und als solche haben sie kein Widerrufsrecht.

Nicht zahlen und ruhig bleiben

Solf und Wambach empfehlen, auf keinen Fall zu zahlen. Besser sei es, dem Drängen der Firmen noch vor Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Rechnung mit einer schriftlichen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu begegnen – und dann abzuwarten. “Es ist selten, dass die Betroffenen tatsächlich verklagt werden”, sagt Solf. Solche Klagen der Firmen haben nicht die besten Chancen, meint auch Wambach, “erstens, weil nachgewiesen werden muss, dass beide Vertragspartner wissentlich in die Zahlungsverpflichtung eingewilligt haben und zweitens, dass Preis und Leistung in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Das ist oft nicht der Fall”. Zwar sei es schwer, die Ruhe zu bewahren, wenn Inkasso-Unternehmen mit Anrufen, Auflistung von Prozessgebühren oder Androhung von Schufa-Einträgen ihren Druck entfalten. Aber Solf empfiehlt: “Cool bleiben.”  
Anders verhält es sich bei einer zweiten Variante des Offertenschwindels, und zwar dann, wenn das Opfer nicht nur unterschrieben, sondern bereits gezahlt hat. “Wie gesagt: Oft kommt ein Zahlungsvordruck ins Haus und wird arglos von der Buchhaltung beglichen”, sagt Solf, “dann wird es schwierig.” Der Anwalt empfiehlt, so schnell wie möglich die eigene und die Empfängerbank anzurufen, um die Überweisung rückgängig zu machen. “Das hat Chancen”, sagt Solf, “denn auch die Empfänger-Banken haben ungern schwarze Schafe unter ihren Kunden.” Die Erfolgsaussichten sind insgesamt aber gering. “Das gezahlte Geld ist wahrscheinlich weg”, meint Solf. Wer es darauf ankommen lassen will, braucht einen Anwalt, Zeit und Geld, um den Betrag zurück zu erstreiten.  
Auch in Brüssel hat man die Aktivitäten der Branchenbuch-Schwindler bemerkt. Vor neun Monaten hat der Petitionsausschuss des EU-Parlaments bereits größere Anstrengungen im Kampf gegen den Offertenschwindel angemahnt. Der Ausschuss begrüßt in seinem Berichtsentwurf vom September 2008 das Beispiel Österreichs, das irreführende Adressbücher verboten hat, “sofern potentielle Kunden nicht unmissverständlich und durch eindeutige grafische Mittel davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich bei solcher Werbung lediglich um ein Vertragsangebot gegen Bezahlung handelt”, so der Ausschuss. In Deutschland hilft bisher nur eines: Genau lesen und dann wegwerfen.


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