News
29.10.2009
Ein Leser bewertete diesen Beitrag als interessant. Als interessant bewerten.
Beitrag versenden  |  Artikel drucken
Nachdem bereits im Juli Praxisbesonderheiten für
Heilmittelverordnungen des laufenden Jahres mit
den Krankenkassen vereinbart wurden (wir berichteten
in up 08/2009), hat die KV Baden-Württemberg
im September endlich gut strukturierte Informationen
für die Kassenärzte veröffentlicht.
„Über die Heilmittelausgaben des laufenden Jahres
haben wir keinen Überblick. Sind die Aufwendungen
in Folge der zum Teil drastisch abgesenkten Richtgrößen
zurückgegangen?“ fragt sich KV Vorstandsmitglied
Jan Geldmacher im Vorwort der im September
2009 erschienenen Broschüre „Verordnungsforum 11“.
Eine Frage, die viele Therapeuten konkret beantworten
können.
Der Schwerpunkt der KV Broschüre „Praxisbesonderheiten
für Heilmittel“ ist zwar für Ärzte außerordent-

KV Baden-Württemberg verspätet

Broschüre über Praxisbesonderheiten veröffentlicht

Nachdem bereits im Juli Praxisbesonderheiten für Heilmittelverordnungen des laufenden Jahres mit den Krankenkassen vereinbart wurden (wir berichteten in up 08/2009), hat die KV Baden-Württemberg im September endlich gut strukturierte Informationen für die Kassenärzte veröffentlicht.

„Über die Heilmittelausgaben des laufenden Jahres haben wir keinen Überblick. Sind die Aufwendungen in Folge der zum Teil drastisch abgesenkten Richtgrößen zurückgegangen?“ fragt sich KV Vorstandsmitglied Jan Geldmacher im Vorwort der im September 2009 erschienenen Broschüre „Verordnungsforum 11“. Eine Frage, die viele Therapeuten konkret beantworten können.

Der Schwerpunkt der KV Broschüre „Praxisbesonderheiten für Heilmittel“ ist zwar für Ärzte außerordentlich interessant, wird aber erfahrungsgemäß oft nur überflogen. Erfahrungen aus anderen KVen zeigen, dass es bis zu einem ganzen Jahr dauern kann, bis alle Ärzte die Praxisbesonderheiten in die tägliche Verordnungspraxis übertragen haben. Hier bietet sich an, die Broschüre zu lesen und anschließend Ärzte auf die vielen Indikationen aufmerksam zu machen, die durch die Anerkennung als Vorab-Praxisbesonderheit eine regresssichere Verordnung garantieren.

Therapeuten können die Heilmittel verordnenden Ärzte unterstützten, indem sie auf die Broschüre der KV aufmerksam machen. Das ist sowohl im Interesse der Ärzte (Regresse vermeiden) als auch im Interesse der Patienten (angemessene Versorgung mit Heilmitteln). Zudem müssen Heilmittelerbringer dann nicht mehr zwischen den berechtigten Wünschen der Patienten und Schreckensszenarien der Ärzte vermitteln.

Service: Die Broschüre finden Sie hier.



Tags: ,

Schreiben Sie uns einen Kommentar

* = Pflichtangabe