Elektronische Gesundheitskarte
Online-Test bestanden
Die elektronische Gesundheitskarte hat ihren Test zur Online-Fähigkeit erfolgreich absolviert. Das melden das Bundesgesundheitsministerium und die gematik (Gesellschaft der Krankenkassen und Kassenärzte), die für die Entwicklung der neuen Gesundheitskarte zuständig sind.
Getestet wurde die Online-Prüfung und Aktualisierung der Versichertendaten. Dies beinhaltet die Prüfung auf Leistungspflicht, die feststellt, ob die Versicherten ein bestehendes Vertragsverhältnis bei einer Krankenkasse haben. Zusätzlich werden bei Bedarf die Versichertendaten auf der Karte aktualisiert. Dadurch entfällt eine Neuausgabe der Karten bei einer Änderung dieser Daten. Dies stellt einen wesentlichen Fortschritt gegenüber der bisherigen Krankenversicherungskarte dar. Die Testergebnisse zeigten, dass die Karten beim Arzt eingelesen und unter höchsten Sicherheitsanforderungen erfolgreich aktualisiert werden konnten.
Die Tests erfolgten bei Ärzten in den Testregionen Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen mit echten Gesundheitskarten der neuesten Generation und den Fachdiensten der Krankenkassen für den Produktivbetrieb.
Heilmittelerbringer werden vermutlich noch einige Jahre warten müssen, bis es für sie technisch möglich ist, auf die Daten der neuen Gesundheitskarte zuzugreifen. (wir berichteten)
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber die Grundlage für die elektronische Gesundheitskarte(eGK) geschaffen und ihre Einführung verbindlich vorgegeben.
Vor der bundesweiten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird sie in sieben ausgewählten Testregionen in jeweils vier Funktionsabschnitten erprobt.
Im ersten Funktionsabschnitt testet die gematik die Fähigkeit der Karte, die Krankenversichertendaten des Versicherten zu transportieren. Er beinhaltet ebenfalls die Speicherung der Notfalldaten sowie des eRezeptes auf der eGK.
Über einen Versichertenstammdatendienst können in Funktionsabschnitt 2 die Versichertendaten online abgerufen und auch auf der Karte aktualisiert werden.
Funktionsabschnitt 3 ermöglicht den durchgehend elektronischen Transport apothekenpflichtiger Rezepte über einen Verordnungsdatendienst.
Den letzten Funktionsabschnitt bilden die Speicherung von Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel und die Arzneimitteldokumentation. (pm) (pm)

