Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Therapeuten muss geklärt werden
„Wie darf eine Kooperation mit Ärzten aussehen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?“ Die Fragen einer Physiotherapeutin in einem Internetforum zeigen, dass unter vielen Heilmittelerbringern noch Unsicherheit darüber besteht, wie eine Zusammenarbeit mit Ärzten konkret gestaltet werden kann. Dabei ist ein Zusammenwirken in den Grundsätzen zur Heilmittelverordnung ausdrücklich vorgesehen. In Abschnitt VII wird auf ein enges Zusammenwirken beider Berufe hingewiesen. Dort heißt es: „Dies setzt voraus, dass zwischen dem Vertragsarzt und dem Therapeuten eine Kooperation sichergestellt ist. Dies gilt insbesondere für den Beginn und die Durchführung der Heilmittelbehandlung.“ Â
Regelungsdefizite noch immer vorhanden
Was aber, wenn ein Therapeut darüber hinaus neue Ideen entwickelt und in Bereiche vordringt, die andere als ärztliche Domäne verstehen? Dies ist gesetzlich nicht in allen Einzelheiten geklärt. Welche Probleme dies nach sich ziehen kann, zeigte sich bei der Diskussion über die Delegation ärztlicher Leistungen an speziell geschulte Pflegekräfte. Erst stellten sich die Ärzte quer und lehnten den Einsatz solcher Kräfte konsequent ab, später lenkten sie ein und setzten auf Mitarbeiterinnen aus den Praxen. Inzwischen gibt es in diesem Bereich zahlreiche Modelle und Ausbildungsgänge, um die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter sicherzustellen. Trotz der schon seit Jahren geführten Diskussion sehen Experten aber noch immer Regelungsdefizite für die Delegation in der Praxis. Â
Allgemeines Gesundheitsberufegesetz soll Klarheit schaffen
Der Jurist Gerhard Igel forderte deshalb jüngst in der Ärzte Zeitung ein allgemeines Gesundheitsberufegesetz, das die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Berufen regelt und die genaue Beschreibung der Tätigkeit dieser Berufe enthält. Damit, so Igel, ließen sich Streitpunkte und Unklarheiten vermeiden. Dies könnte für Therapeuten und andere Gesundheitsberufe den Vorteil bieten, dass sie bei Tätigkeiten, für die sie gleichwertig wie Ärzte qualifiziert sind, nicht mehr auf das Delegationsprinzip angewiesen sind. Auch Pflegekräfte plädieren für eine gesetzliche Regelung, um Interessenkollisionen mit den Ärzten rechtlich auszuschließen. Damit ließen sich auch viele Unsicherheiten wie bei der anfangs erwähnten Physiotherapeutin ausräumen. (di)      (di)

