Kassenärzte fordern den Vorstand der KV zu neuen Verhandlungen mit den Kassen auf
Mehr Schutz vor Regressen in Baden-Württemberg
Kassenärzte in Baden-Württemberg haben beim Vorstand der KV angemahnt, die Dokumentation sogenannter Vorab-Praxisbesonderheiten bei Heilmittelverordnungen zu vereinfachen. Damit sollten die Ärzte in der Lage sein, trotz stark reduzierter Richtgrößen Heilmittel bedarfsgerecht zu verordnen.
Für die Kassenärzte der KV Baden-Württemberg (KVBW) waren umfangreiche Vorab-Praxisbesonderheiten vereinbart worden, die die Ärzte davor schützen sollen, für Heilmittelverordnungen in Regress genommen zu werden (wir berichteten). Ärgerlich nur, dass keine Kennzahlen vereinbart wurden, mit deren Hilfe eine Verordnung als eine solche Praxisbesonderheit markiert werden kann. Wenn solche Codes nicht vereinbart werden, dann führt das dazu, dass Ärzte trotz Vorliegen einer Praxisbesonderheit eine Regressandrohung erhalten. Ein Zustand, der für die Ärzte höchst ärgerlich, für Therapeuten aber oft katastrophal ist, denn verärgerte Ärzte verordnen einfach nicht mehr – mit der Folge von erheblichen Umsatzrückgängen bei Heilmittelerbringer.
Ein unsinniger Zustand – so haben die niedergelassen Ärzte auf der Vertreterversammlung der KVBW beschlossen. Es wurde ein Antrag angenommen, der den Vorstand der KV zwingt, innerhalb von vier Wochen mit den Krankenkassenvertretern Neuverhandlungen aufzunehmen, um eine solche Codierung zu vereinbaren. Wir werden Sie über die Ergebnisse zu gegebener Zeit an dieser Stelle informieren.
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