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19.11.2009
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KBV will endlich ausreichend über Heilmittel informieren

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert auf einer neuen Internetplattform über Heilmittel und Rehabilitation. Drei Jahre hat es gedauert bis die KBV es geschafft hat, ihr Informationsangebot zu bündeln. Dafür gibt es hier interessante Informationen für die Heilmittel verordnenden Ärzte – auch zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Ärzte finden auf der neuen Seite zu den Themen Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation und Soziotherapie die wichtigsten Gesetzestexte, Verordnungsvordrucke und Gerichtsurteile sowie Informationen über aktuelle Entwicklungen. „Mit dem neuen Serviceportal und dem Arzneimittel-Infoservice stehen den Kolleginnen und Kollegen zuverlässige und unabhängige Informationen über zu verordnende Leistungen zur Verfügung“, meint KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

Ergänzt werden soll das Angebot durch eine umfangreiche Linksammlung und themenspezifische Informationen, wie zum Beispiel ein ausführliches Kapitel über Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse bei Heilmittelverordnungen. Das Portal finden Sie im Internet.

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Kommentare

  1. Dr.med. Erhard A. Stubenrauch schrieb am 24.01.2010 um 15:06 Uhr

    Hofheim, 24.Januar 2010

    Ich bin der Meinung, wir Ärzte und Therapeuten sollten uns gegen Richtgrößen und Regresse endlich wehren. In keinem Land der Welt zahlen die Behandler die Behandlung – nirgends werden die “Gut-Menschen”, die ihren Mitmenschen helfen, mit Entzug von Vermögen, mit drohenden Regress-Zahlungen und mit existenzgefährdenden Geldzahlungen in schwindelnden Höhen bestraft.
    Das Sozialgesetzbuch gehört in dieser Beziehung möglichst schnell eingestampft und sofort geändert (hoffentlich macht die F.D.P. ihre diesbezüglichen Vorankßündigungen schnell wahr!). Wir Mediziner sollten sie dabei intensivst unterstützen, indem wir die Meinungen unserer Patienten mobilisieren.
    Ich als Arzt komme nach zwei Monaten der (normalen) Verordnung bedingt durch unsinnige Richtgrößen im Bereich der Arzneimittel- wie der Heilmittelverordnung an meine absolute Grenze von 125 Prozent. Was soll ich dann machen?
    Praxis zu und meine dreitausend Patienten nicht mehr versorgen ?
    Dann käme das Gesetz einem Berufsverbot gleich und wäre grundgesetzwidrig und etwas für das Bundesverfassungsgericht.
    Oder weiter verordnen und, wie es in §§ 86 und 106 des SGB V bindend steht, ab sofort für sämtliche Verordnungen mit meinem Honorar und Vermögen zur Kasse gebeten werden? Bin ich der Behandler oder der Versicherer ? Die Leute, die vermutlich in einer Freitagnachmittagsveranstaltung im Bundestag bei einem solchen Gesetz die Abstimmungs-Hände gehoben haben (90 Prozent der Parlamentarier waren wohl schon im verdienten Wochenende und bei ganz wichtigen anderen Veranstaltungen), haben sich von den Kadern aus dem Gesundheitsminis6terium gewaltig über den Tisch ziehen lassen… So etwas muß sofort geändert und korrigiert werden.
    Man sieht es an der Unzahl der Riesen-Regresse aus Sachsen, Hessen und Niedersachsen! Hunderte von Praxen mit Regressen (Arzneimittel) um hunderttausend und zweihunderttausend Euro für ein einziges Jahr sprechen eine existenzvernichtende Sprache – ganz zu schweigen von der schrecklichen mentalen Wirkung auf die Entscheider in diesem Gesundheitssystem, die niedergelassenen Ärzte.Man sieht es in Niedersachsen, daß die Kollegen sich nicht mehr trauen, Physiotherapie zu verordnen. Die Durchschnitte sinken gegen Null, wenn man den “freien Markt” mit den Heckenschnitt-Regressen zuläßt.
    Schluß mit den Heckenschnitt-Durchschnitts-Richtgrößen-Regressen – das sin unmenschliche, barbarische und untaugliche Instrumente für ein freiheitliches Gesundheitswesen.
    Nicht daß ich nicht geprüft und beurteilt werden möchte – aber bitte gescheit, individuell und sachlich richtig.
    Und es darf nicht nur von einem Juristen in einer Prüfstelle geprüft werden, ob alle sachlichen juristischen Verfahrens-Voraussetzungen für meine Bestrafung gegeben sind.
    Ich werde mich wieder melden – danke für Ihre Geduld.
    Erhard A. Stubenrauch

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