Bundesfinanzhof
„Gemischte“ Reisen zukünftig steuerlich absetzbar
Künftig können Reisen, bei denen beruflich veranlasste Ausgaben mit privaten gemischt werden, besser von der Steuer abgesetzt werden. Bisher gab es ein Aufteilungsverbot, das jetzt der Bundesfinanzhof aufgehoben hat.
Kosten für Dienstreisen sind künftig auch in Verbindung mit Urlaub absetzbar
Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufgeteilt werden – nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise. Voraussetzung ist, dass die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Ein Abzug der Aufwendungen kommt nach der Entscheidung des Großen Senats nur dann insgesamt nicht in Betracht, wenn die – für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden – beruflichen und privaten Ausgaben (z. B. bei einer beruflich/privaten Doppelmotivation für eine Reise) so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich ist, wenn es also an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung fehlt.
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Ganz konkret: Prüfen Sie alle Reisen, ob eine klare Aufteilung von privaten und beruflichen Anteilen möglich ist. Die beruflichen Aspekte der Reise sollten möglichst ganztägig sein (Kongressprogramm aufbewahren). Berufliche Anlässe sind vielfältig, z.B. Messebesuche, Kongresse, Lieferantenbesuche, Praxisbesichtigungen, um neue Konzepte kennenzulernen etc.. Dokumentieren Sie die berufliche Veranlassung der Reise beispielsweise mit einem selbstverfassten Besuchsbericht, den Sie zusammen mit den Belegen abheften.
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