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21.01.2010
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Europäischer Gerichtshof kippt Regelung im BGB

Kündigung jüngerer Mitarbeiter wird schwieriger

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt eine Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für nicht zulässig erklärt, mit der die Kündigung von jüngeren Arbeitnehmern leichter möglich war. In Zukunft gilt: Je länger ein Mitarbeiter im Unternehmen ist, desto länger ist die Kündigungsfrist.

Das BGB legt die gesetzliche Kündigungsfrist mit mindestens vier Wochen fest. Für den Arbeitgeber erhöht sich diese Frist mit der Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters in mehreren Stufen auf bis zu sieben Monate. Dabei zählte bisher die Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Geburtstag nicht mit. Das hat sich mit dem Urteil des EuGH nun geändert. Wenn Sie jetzt kündigen, dann müssen Sie alle Beschäftigungsjahre mitrechnen, bei Auszubildenden inklusive der Ausbildungsjahre.

 

Service: Das Urteil des EuGH können Sie bei der praxiswissen24-Hotline anfordern, Az.: C-555/07

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