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14.01.2010
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Heilmittelrichtgrößen 2010

Mehrheit der KVen haben vorgelegt

Für die Mehrheit der KVen liegen inzwischen Heilmittelrichtgrößen und erfreulicherweise auch immer umfangreichere Listen mit Praxisbesonderheiten vor, die Ärzte davor schützen in einen Verordnungsregress genommen zu werden. Nachdem wir schon in der Januar Ausgabe von up über die ersten Richtgrößenvereinbarungen berichten, liefern wir hier die KVen nach, die bis zum 22. Januar 2010 ihre Daten veröffentlicht haben.

Schleswig-Holstein:

Für rund 169 Millionen Euro können Schleswig-Holsteins Ärzte ihren Patienten in 2010 Heilmittel verordnen. Das sieht die aktuelle Richtgrößenvereinbarung vor. Die daraus resultierenden Richtgrößen sind abhängig von der jeweiligen Facharztgruppe um 2,5 bis rund 8 Prozent gestiegen. Ausreißer sind Internisten, die mehr als 11 Prozent verlieren und HNO-Ärzte, die gerade im für Logopäden wichtigen Bereich der Familienangehörigen (Kinder) ein Minus von 2,7 Prozent verkraften müssen.
Im § 3 der Richtgrößenvereinbarung Heilmittel 2010 werden neue Praxisbesonderheiten festgelegt, die jeder Praxisinhaber in Schleswig-Holstein kennen sollte. Neu ist hier, dass DMP und Schmerzpatienten als Praxisbesonderheiten genannt werden. Für verordnende Ärzte und behandelnde Heilmittelerbringer sind die „absoluten Praxisbesonderheiten“ gut, die in jedem Fall nicht in das Richtgrößenvolumen fallen.

Sachsen:

Die Richtgrößen für die einzelnen Facharztgruppen im Gebiet der KV Sachsen ergeben eine im Bundesvergleich unterdurchschnittliche Steigerung von ca. 2,5 Prozent. Da die Richtgrößenvereinbarung noch nicht veröffentlicht ist, gibt es noch keine neuen Informationen über Änderungen bei den Praxisbesonderheiten.

Sachsen-Anhalt:

In der Heilmittelvereinbarung 2010 für den Bereich der KV Sachsen-Anhalt werden rund 95 Millionen Euro Ausgabenvolumen festgeschrieben. Die Richtgrößen wurden gleichmäßig für die meisten Facharztgruppen um rund 4,9 Prozent erhöht. Außerdem liegt eine neue 6-seitige Anlage zur Prüfvereinbarung Praxisbesonderheiten Heilmittel vor, die für alle Heilmittelbereiche Vorab-Praxisbesonderheiten festlegt. Einziger Wermutstropfen: Die Praxisbesonderheiten für Logopädie gilt ausdrücklich nicht für HNO- und Kinderärzte.

Baden-Württemberg

Im Bereich der KV Baden-Württemberg gelten die Richtgrößen des Vorjahres für nahezu alle Facharztgruppen unverändert weiter. Das wird seitens der KV damit begründet, dass man die vereinbarten Ausgabensteigerungen für Heilmittel bereits für die viele Praxisbesonderheiten benötigt, die gerade zwischen KV und GKV vereinbart wurden. Tatsächlich verfügen die Ärzte in Baden-Württemberg jetzt über die umfangreichste Liste an Vorab-Praxisbesonderheiten, so dass es gut möglich sein sollte, normal zu verordnen, ohne in Regressgefahr zu geraten. Neurologen sind in Baden-Württemberg die große Ausnahme und haben Richtgrößen, die um rund 7 Prozent angestiegen sind. Psychiater und Psychotherapeuten müssen dagegen einen Rückgang um mehr als 20 Prozent hinnehmen.

Rheinland-Pfalz

Die Richtgrößen in Rheinland-Pfalz sind um rund 6 Prozent gestiegen. Nur Orthopäden mussten einen Rückgang um 8 Prozent bei nicht Rentenversicherten hinnehmen. Dafür freuen sich Chirurgen und Internisten über einen Zuschlag von über 40 Prozent. In Rheinland-Pfalz gelten weiterhin die Vorab-Praxisbesonderheiten des letzten Jahres.

Thüringen

In Thüringen freuen sich alle Ärzten und Heilmittelerbringer über eine Erhöhung der Richtrößen in allen Facharztgruppen um mehr als 9 Prozent. Zusätzlich gelten auch hier noch immer die schon seit vergangenem Jahr gültigen Vorab-Praxisbesonderheiten, die sehr umfassend die Ärzte vor Regressen schützen.


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