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04.02.2010
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Prüfpflicht für Physiotherapeuten

Fluch oder Segen?

Heilmittelerbringer sind verpflichtet, ärztliche Verordnungen zu überprüfen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 27.Oktober 2009. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt nun vor.

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Nach dem Urteil des BSG sind Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister verpflichtet, Rezepte auf vollständige inhaltliche Plausibilität und ärztliche Fehler zu überprüfen (wir berichteten). Das BSG führte aus, dass der Heilmittelerbringer den Inhalt der ärztlichen Verordnung insoweit prüfen müsse, als dass er Leistungen zu Lasten der Krankenkassen nur auf Basis einer gültigen Verordnung erbringen darf.

Wie Heilmittelerbinger in Zukunft mit der Prüfpflicht umgehen können und ob das Urteil vielleicht auch Segen statt Fluch ist, lesen Sie in unserem Fallbeispiel. Zudem haben wir für Sie einen Musterbrief vorbereitet, den Sie für Ihre Arztkommunikation verwenden können.

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