Sektorale Heilpraktikererlaubnis:
Jetzt geht’s langsam los!
Ab März wird es in den ersten Bundesländern die neue Prüfung zur „Beschränkten Heilpraktikererlaubnis“ geben. Diese neue Prüfung war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig notwendig geworden, das den Gesundheitsämtern verbindlich vorgegeben hatte, die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf festgelegte Bereiche – hier Physiotherapie – zu erteilen.
Folge dieser Entscheidung ist, dass Physiotherapeuten, die eine sektorale Heilpraktikererlaubnis beantragen, auch nur für diesen Bereich geprüft werden dürfen. In den Gesundheitsämtern hat man vielerorts noch nicht entschieden, was das für die Prüfung konkret bedeutet. Zumal das Bundesverwaltungsgericht sogar ausdrücklich in die Urteilsbegründung eine Überprüfung der konkreten Fachausbildung jedes einzelnen Antragstellers hineingeschrieben hat.
Auch wenn in Bayern und Baden-Württemberg die ersten sektoralen Heilpraktikerprüfungen im März und April stattfinden, wird es sicherlich noch eine Weile dauern, bis bundesweit Prüfungen angeboten werden. Denn einige Länder wollen erst einmal auf eine länderübergreifende Abstimmung warten und die Gesundheitsämter werden solange alle Aktivitäten einstellen, bis die zuständigen Landesbehörden Vorschriften zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts erlassen haben.
Mit Sicherheit wird es noch Streit über den Prüfungsumfang geben. So sollen einige Gesundheitsämter bereits angekündigt haben, sie sähen noch Klärungsbedarf, notfalls auch über ein weiteres Gerichtsverfahren.
Wer bis jetzt auf die Heilpraktikererlaubnis gewartet hat, wird noch einige Monate ohne auskommen und erst einmal abwarten, wie sich die Länder entscheiden und wie solche sektoralen Heilpraktikerprüfungen ganz konkret aussehen.
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