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25.02.2010
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Bundessozialgericht zwingt zur Kontrolle

Urteil erleichtert Kommunikation mit Ärzten

Heilmittelerbringer sind verpflichtet, ärztliche Verordnungen zu überprüfen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 27. Oktober 2009. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt nun vor. Wie Heilmittelerbinger in Zukunft mit der Prüfpflicht umgehen können und dass das Urteil mehr Segen statt Fluch sein kann, lesen Sie in unserem Fallbeispiel mit Physiotherapeutin Ulrike Müller. Zudem haben wir für Sie einen Musterbrief vorbereitet, den Sie für Ihre Arztkommunikation verwenden können.

Das Urteil kann sich als Hilfestellung entpuppen, Ärzte zu motivieren. Foto:©fotolia: 5AM Images

Nach dem Urteil des BSG sind Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister verpflichtet, Rezepte auf vollständige inhaltliche Plausibilität und ärztliche Fehler zu überprüfen. Das BSG führte aus, dass der Heilmittelerbringer den Inhalt der ärztlichen Verordnung insoweit prüfen müsse, als dass er Leistungen zu Lasten der Krankenkassen nur auf Basis einer gültigen Verordnung erbringen darf.

Noch mehr Prüfung

Ulrike Müller, Physiotherapeutin aus Husum ist richtig genervt: „Meine Ärzte sind sowieso nicht gerade erfreut, wenn wir mit Änderungswünschen an den Verordnungen kommen. Jetzt zwingt uns das Bundessozialgericht zu noch mehr Prüfung. Wie soll ich das denn bitteschön meinen Ärzten verkaufen?“Mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur umfassenden Prüfpflicht der ärztlichen Verordnung durch den behandelnden Therapeuten, sieht sie eine Fülle von mühsamen Diskussionen mit Ärzten auf sich zukommen. Und es könnte noch schlimmer kommen, wenn Ärzte vor lauter Formalismus und Bürokratie einfach aufhören, Heilmittelverordnungen auszustellen. Ulrike Müller fragt sich jetzt, wie sie mit dem Urteil und den Folgen sinnvoll umgehen kann. Wie kann sie die Situation möglichst sinnvoll den Ärzten „verkaufen“?

Eine gewisse Prüfpflicht hat es auch schon vor dem BSG Urteil gegeben und viele Ärzte und Therapeuten haben sich geärgert: Die Ärzte über Therapeuten, die immer Änderungswünsche haben und die Therapeuten über die Ärzte, die nicht in der Lage sind, eine Heilmittelverordnung formal korrekt auszufüllen.

Das Urteil des BSG könnte sich als Hilfestellung entpuppen, die Ärzte zu motivieren. Denn während bisher die Argumentation von Ulrike Müller lautete, falsch ausgefüllte Verordnungen könne sie nicht abrechnen, kann sie jetzt auf die Richter des Sozialgerichtes verweisen. Damit ist Ulrike Müller aus der Rolle des Bittstellers heraus. Jetzt macht sie deutlich, dass weder der Arzt noch sie als Therapeutin das Urteil gut finden (Allianz mit dem Arzt schmieden), aber sie beide nicht anders können, als die Auflagen der Richter zu beachten (externes Feindbild schaffen). Das nennt man in der Rhetorik die Feinbildstrategie.
Wenn Ulrike Müller es erst einmal geschafft hat, ihre Ärzte davon zu überzeugen, dass die Richter die „Bösen“ sind, dann kann sie mit guten Vorschlägen Unterstützungsangebote anbieten. Denn eines ist klar: Wenn ein Arzt eine Heilmittelverordnung nicht formal korrekt ausfüllt, geht er ein vergleichsweise hohes Risiko ein, dafür in Regress genommen zu werden. Und zwar unabhängig davon, ob er Richtgrößen überschritten hat oder nicht!

Vier Ideen zur Arztunterstützung

  • Individuelle Schulung: Sie schult die Arzthelferinnen zum Thema Heilmittelverordnung, jede Praxis einzeln. Das hilft nicht nur zu einer richtigen Verordnung zu kommen, sondern stärkt die Kommunikation mit der Arztpraxis.
    • Verordnungsservice Erstverordnung: Bei Erstverordnungen sorgt sie dafür, dass telefonische Anfragen des Arztes sofort und direkt mit konkreten Verordnungsvorschlägen entweder am Telefon oder per Fax beantwortet werden. Dazu will sie sogar eine extra Arzt-Hotline schalten, die nur die Ärzte erhalten und direkt einen Therapeuten erreichen.
    • Verordnungsservice Folgeverordnung: Bei Folgeverordnungen wird sie ihren „Bericht an den behandelnden Arzt“ in Zukunft so schreiben, dass der Arzt daraus alle Detailinformationen für die Folgeverordnung ablesen kann. Sogar Hinweise zu einer konkreteren Diagnose und die zu erreichenden Therapieziele können hier von den Therapeuten geliefert werden.
    • Sammeltermin: Um den Praxisablauf ihrer Ärzte nicht mehr als nötig zu stören, vereinbart sie mit manchen Praxen, dass sie nur einmal in der Woche mit den gesammelten Änderungen vorbeikommt. Dafür, dass sie nur einmal die Woche „stört“, nimmt die Arztpraxis sich im Gegenzug Zeit, die Änderungen durchzuführen. Und klar, dass es dabei immer nur um formale Änderungen geht – jedenfalls meistens!

    Um ihren Ärzten das mitzuteilen, haben wir Ulrike Müller einen Musterbrief für ihre Ärzte geschrieben. Darin werden die Ärzte über das Urteil und seine Folgen informiert und Ulrike Müller kann gleichzeitig ihre Lösungen zu einer einfachen Umsetzung der Situation vorschlagen. Zusätzlich kann sie anbieten, den Ärzten eine Kopie des Gerichtsurteils zukommen zu lassen.

    Lesen Sie dazu den Kommentar. Den Musterbrief finden Sie hier.

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