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04.03.2010
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Sektorübergreifende Medizin

Mehr Kooperationen mit Kliniken möglich

Therapeuten müssen sich darauf einstellen, dass die klassischen Grenzen zwischen den Sektoren wegfallen. Leistungsanbieter, die bislang nur stationär tätig waren, schaffen Behandlungsketten oder treten in Konkurrenz zu niedergelassenen Therapeuten und Ärzten.

„Völlig abwegig“, „Schützengräben“ und ähnliches Vokabular wird derzeit der Hamburger Krankenhausgesellschaft entgegen geschleudert. Ärztekammer und KV in der Hansestadt entrüsten sich damit über gesundheitspolitische Positionen der Kliniken. Es tobt eine der letzten Abwehrschlachten um die Sektorengrenzen, in die möglichst kein anderer eindringen darf und die den jeweils zugelassenen Leistungsanbietern unliebsame Konkurrenz vom Halse halten soll.

Therapeuten erbringen schon längst poststationäre Leistungen

Doch es sind nur die letzten Zuckungen eines Systems, das sich längst mit den neuen Bedingungen arrangiert. Die Leistungsanbieter in den Metropolen erleben das Zusammenwachsen der Sektoren längst in der täglichen Arbeit. Spezialisierte Leistungen dürfen von Kliniken bereits ambulant erbracht werden. Niedergelassene Ärzte und Therapeuten werden von Kliniken mit poststationären Leistungen beauftragt oder bieten selbst Leistungen an, die noch vor wenigen Jahren Kliniken vorbehalten waren. Entscheidend ist, wer eine Leistung zu gleicher Qualität günstiger oder zu gleichen Preisen zu besserer Qualität anbieten kann. Dies kann zum Beispiel dazu führen, dass niedergelassene Therapeuten einen Klinikauftrag erhalten, für den zuvor ein fest angestellter Kollege zuständig – aber teurer war. Es entstehen große ambulante Einrichtungen, die den Markt verändern. Das Endokrinologikum oder das Dermatologikum sind Beispiele aus dem ärztlichen Sektor. Auch Medizinische Versorgungszentren, in denen Ärzte und Therapeuten unter einem Dach kooperieren, gehören zu dieser Entwicklung.

Sektorübergeifende Medizin soll in Zukunft noch ausgebaut werden

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft zeigt nun, in welche Richtung sich das System in den kommenden Jahren entwickeln könnte. In einem Positionspapier heißt es: „Die Patienten müssen für ambulante Medizin grundsätzlich auch das Krankenhaus wählen dürfen. Zusätzlich sollen sektorenübergreifende Leistungsangebote von Krankenhäusern oder in Kooperation von Ärzten und Krankenhäusern weiter gestärkt werden. Bei komplizierten und länger dauernden Krankheitsverläufen schätzen die Patienten aufeinander abgestimmte Versorgungsangebote. Sie bieten durch Abbau von Informationsverlusten und Doppeluntersuchungen wirtschaftliche

und qualitative Vorteile. Die Entscheidung der Patienten für oder gegen ein Leistungsangebot wird eine Neuorientierung ambulanter, stationärer und  sektorenübergreifender Medizin nach sich ziehen.“

Risiko für kleine Praxen

Dabei gehen die Kliniken von gleichen Preisen aus – egal, ob eine Leistung von einem Krankenhaus oder einem niedergelassenen Anbieter erbracht wird. Die Öffnung des Marktes, die Deregulierung und die hohen Freiheitsgrade, die damit einhergehen, bieten Chancen besonders für innovative und schnelle Anbieter, aber auch für solche, die mit viel Kapital ausgestattet sind. Hier liegt das größte Risiko für kleine Praxen, die sich gegen große Anbieter zum Teil unterlegen fühlen. Dabei wird aber oft nicht berücksichtigt, dass kleine Anbieter flexibler reagieren können, sich individueller auf ihre Patienten einstellen und Nischen besetzen, die von großen Anbietern nicht entdeckt werden. Die von den ärztlichen Körperschaften gezeigte Abwehrhaltung kann diese Entwicklung kaum aufhalten.

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