Regressangst torpediert vereinbarte Versorgungsziele
82 Millionen ungenutztes Heilmittelbudget in 2009
Mehr als 82 Millionen Euro sind trotz eines vereinbarten Heilmittelbudgets in Deutschland nicht verordnet worden. Das ist das Ergebnis der gerade veröffentlichten Daten zur Ausgabenentwicklung des Heilmittelbereichs. Demnach wurde in neun von 16 KVen das Heilmittelausgabenvolumen zum Teil erheblich unterschritten.
Das Heilmittelinformationssystem der GKV hat Mitte März die aktuellen Verordnungsdaten für das Jahr 2009 veröffentlicht. Stellt man die Ausgaben der Kassen (GKV) den in den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) vereinbarten Heilmittelausgabenvolumen gegenüber, kann man erkennen, wie viel geplante Heilmittelausgaben nicht genutzt wurden. Spitzenreiter ist wie schon in den Vorjahren die KV Bremen, in deren Einzugsbereich 18,7 Prozent des Heilmittelausgabenvolumens von den Ärzten nicht verordnet wurde. Es folgen Schleswig-Holstein (-7,8%), Westfalen-Lippe (-6%), Hessen (-5,2%), Nordrhein (-4,5%), Niedersachsen (-3,3%), Saarland (-2,7%), Mecklenburg-Vorpommern (-2,2%) und Bayern (-0,4%).
Rechnet man die Differenz zwischen tatsächlichen und geplanten Ausgaben von allen oben genannten KVen zusammen, dann kommt man auf den überraschend hohen Betrag von mehr als 82 Millionen Euro, die die Ärzte hätten verschreiben können, es aber aus Angst vor individuellen Regressen nicht getan haben.
Dafür haben andere KVen deutlich mehr ausgegeben als geplant. Hamburg (+27,5%), Berlin (+22,1%), Sachsen-Anhalt (+21%) und Thüringen (+12,8%) sind die wirklichen Ausreißer nach oben. Baden-Württemberg (+5,2%), Sachsen (+2%), Brandenburg (+1,4%) und Rheinland-Pfalz (+0,5%) haben dagegen nur leichte Überschreitungen zu vermelden.
Verrechnet man die Unter- und Überschreitungen des Heilmittelausgabenvolums auf Bundesebene, liegen die Heilmittelausgaben insgesamt rund 35 Millionen Euro über den vereinbarten Plänen. Das entspricht ziemlich genau einer Überschreitung der Heilmittelbudgets um lediglich 1 Prozent.
Ganz konkret: Praxisinhaber, die ihre Praxis in einem KV Gebiet mit Unterschreitungen haben, sollten ihre Ärzte schnellstmöglich über die Datenlage informieren. Erfahrungsgemäß informieren die KVen ihre Mitglieder meist mit deutlicher Verzögerung. Deshalb können Therapeuten hier doppelt auftrumpfen: Aktuelle und gute Nachrichten!
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