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22.04.2010
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Heilmittelvereinbarung 2010 für Sachsen vereinbart

Bei Logopädie soll gespart werden

248 Millionen Euro Heilmittelausgabenvolumen haben die KV Sachsen und die Landesverbände der GKV jetzt für das Bundesland Sachsen vereinbart. Rund 0,6 Prozent mehr Geld für Heilmittel steht 2010 zur Verfügung als noch in 2009. In der Richtgrößenvereinbarung werden die Ärzte aufgefordert, weniger Logopädie zu verschreiben.

Die Richtgrößen sind schon länger bekannt (wir berichteten).In der ebenfalls veröffentlichten Prüfvereinbarung finden sächsische Ärzte alles, um sich vor Heilmittelregressen zu schützen. Vergleicht man das jetzt vereinbarte Heilmittelausgabenvolumen für das Jahr 2010 (248 Mill.) mit den kürzlich veröffentlichten Ist-Heilmittelausgaben der KV Sachsen im Jahr 2009 (247 Mill), müssten die sächsischen Ärzte sich in diesem Jahr genau so verhalten wie in 2009, um nicht in Regressgefahr zu geraten. Denn immerhin steht 2010 rund 0,6 Prozent mehr Geld für Heilmittel zur Verfügung als 2009.

Weniger Behandlungseinheiten für Logopäden

Logopäden müssen damit rechnen, dass künftig weniger Behandlungseinheiten auf dem Verordnungsblatt stehen. Denn in der Heilmittelvereinbarung findet man unter der Überschrift „Zielvereinbarung“ den folgenden Text: „Zum Erreichen der vereinbarten Wirtschaftlichkeitsreserven gehen die Vertragspartner davon aus, dass im Jahr 2010 im Bereich Logopädie (Einzelbehandlung 45 min.) die Zahl der Behandlungseinheiten je Verordnung von 9,9 (Sachsen 2008) schrittweise in Richtung Bundesdurchschnitt auf 9,7 gesenkt werden.“

Gut für Ärzte und damit auch für Therapeuten sind die Prüfvereinbarungen zwischen Kassen und KV Sachsen. Dort werden sowohl Vorabpraxisbesonderheiten festgelegt als auch eine Möglichkeit geschaffen, dass verordnende Ärzte individuelle Praxisbesonderheiten im Vorwege bei der KV melden können. Dazu findet sich in der Prüfungsvereinbarung sogar ein praktischer Vordruck.

Praxisbesonderheiten für alle drei Fachgebiete

Die wichtigen Informationen finden Praxisinhaber in der Anlage 2 der sächsischen Prüfungsvereinbarung. Dort heißt es in§5: „(1) Kosten für verordnete Heilmittel, die durch gesetzlich bestimmte oder in Verträgen vorab anerkannte Praxisbesonderheiten bedingt sind, werden bei den Prüfungen von den Verordnungskosten abgezogen. (2) Dazu gelten auch die Verordnungskosten für die in Anlage 2.1 aufgeführten Indikationsgebiete…“ In dieser Anlage 2.1 werden für alle drei Fachgebiete (Logopädie, Ergo- und Physiotherapie) Praxisbesonderheiten benannt. Interessant ist, dass hier ausdrücklich Teilnehmer eines IV-Vertrages und köperbehinderte Kinder und Jugendliche an Förderschulen benannt werden. Für arztindividuelle Praxisbesonderheiten gilt: „(3) Weitere Praxisbesonderheiten einschließlich des damit verbundenen abzusetzenden Verordnungsvolumens ermittelt die Prüfungsstelle bzw. der Beschwerdeausschuss auf Antrag des Leistungserbringers [Arzt]. Dabei soll der Leistungserbringer [Arzt] grundsätzlich das in der Anlage 2.4 vereinbarte Formular verwenden.“

Ganz konkret: In Sachsen müssen alle Ärzte darüber informiert werden, dass das vereinbarte Heilmittelausgabenvolumen für 2010 größer ist, als die in 2009 veranlassten Ausgaben. Außerdem könnte man noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die arztindividuellen Richtgrößen seit Anfang des Jahres immerhin um 2,5 Prozent höher liegen als in 2009. Es lohnt sich, Ärzte auf die geänderte Prüfvereinbarung aufmerksam zu machen. Die Anlage 2.4 zur Meldung von Praxisbesonderheiten muss dem Arzt ebenso vorliegen, wie die in Anlage 2.1 festgelegten Indikationsgebiete zur Berücksichtigung bei Richtgrößenprüfungen.

Service: Die aktuelle Heilmittelvereinbarung und die gültige Prüfvereinbarung können Sie wie immer an der praxiswissen24 – Hotline abrufen. Im Internet finden Sie diese Unterlagen zum Download auf www.heilmittel-regress.de oder bei der KV Sachsen.

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