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12.05.2010
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Sektorale Heilpraktikerprüfung

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Es wurde viel diskutiert, ein Gerichtsverfahren jagte das andere – am Ende stand fest: Physiotherapeuten dürfen die sektorale Heilpraktikerprüfung bei den Gesundheitsämtern ablegen. Das ist nun in einigen Bundesländern bereits geschehen. Nicht jeder schafft die Prüfung auf Anhieb, doch bei dem Ergebnis „Durchgefallen“ ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachen – das sind die drei Bundesländer, in denen die ersten Therapeuten die sektorale Heilpraktikerprüfung in schriftlicher und mündlicher Form abgelegt haben. Nicht alle mit Erfolg. Doch diesen Kandidaten macht der Fachanwalt für Medizinrecht Dr. jur. Ernst Boxberg Mut. Auf seiner Internetseite schreibt er dazu:

„Die schriftlichen Prüfungsfragen sind bekannt. Eine Mehrzahl von Ärzten eines Masterstudienganges überprüfte die Fragen und fand nicht alle für eine sektorale Heilpraktikerprüfung im Bereich Physiotherapie passend. Aus einem Landesgesundheitsministerium wurde bekannt, dass sachdienliche Prüfungsfragen für die sektorale Heilpraktikerprüfung möglicherweise erst aufgrund durchgeführter Rechtsstreitigkeiten gefunden werden könnten. Das bedeutet, dass jeder durchgefallene Prüfungskandidat die Möglichkeit hat, das Prüfungsgeschehen einer richterlichen Kontrolle zuzuführen.“

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