Verordnungsmanagement vermeidet Zahlungsausfall
So kommen Sie zu Ihrem Geld!
Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Oktober 2009 zur Prüfpflicht der Heilmittelerbringer von HeilmittelverÂordnungen hat dazu geführt, dass einige Kassen verstärkt Verordnungen als ungülÂtig deklarieren und Rechnungen entspreÂchend kürzen. Viele Praxisinhaber sind genervt und frustriert über die Situation und machen die verordnenden Ärzte dafür verantwortlich. Ein strukturiertes VerordÂnungsmanagement löst das Problem ganz ohne Frust und Schuldzuweisungen.
Viele Praxisinhaber, besonders in Niedersachsen und Baden-Württemberg, haben immer wieder Ärger mit Rechnungskürzungen. Physiotherapeutin Marion Becker*mit einer eigenen Praxis in Niedersachsen hat solche Probleme allerdings nicht. „Alle meine Verordnungen werden bezahlt“, sagt sie und erklärt ihre Methode: alle zurückgeÂschickten Verordnungen würden in ihrer Praxis unbearbeitet auf einen Stapel gelegt und bei der nächsten Abrechnung einfach wieÂder mit eingereicht. Das klappe fast immer. Die Methode scheint einfach aber effektiv.
Strategischer Einsparungseffekt
Doch wie kann es angehen, dass VerordnunÂgen von der Krankenkasse erst zurückgegeÂben werden und dann, quasi im zweiten Anlauf, doch ohne jede Änderung bezahlt werden? „Die Strategie der Krankenkassen ist doch klar“, meint der Justiziar einer KliÂnik, der namentlich nicht genannt werden möchte, aus seiner Abrechnungspraxis: „Von zehn Praxen, die eine Absetzung bekommen, wehren sich maximal die Hälfte – das ist doch schon mal ein guter Einspareffekt für die Kassen. Selbst dann, wenn die übrigen fünf Praxen sich erfolgreich wehren“. Geht es also nur um geschicktes Taktieren seitens der Krankenkassen, um Geld zu sparen?
Die AOK-Niedersachsen wehrt sich gegen solche Vorwürfe. Auf Anfrage von up verÂweist Pressesprecher Klaus Altmann auf ganze sechs Klagen in 2009 von über eine Millionen abgerechneten Leistungsfällen. Das könnte sich allerding schnell ändern, denn die meisten Praxisinhaber haben die Nase gestrichen voll und brennen darauf, vor Gericht zu ziehen. Der Weg bis zum GeÂricht ist allerdings weit, lang und unter UmÂständen riskant, wie man an dem Verfahren des ZVK Baden-Württemberg sehen konnte. Hohe Verfahrens- und RechtsanwaltskosÂten für ein Urteil, das jetzt gegen die HeilÂmittelpraxen gerichtet wird.
Marion Becker hat sich für zwei HandÂlungsoptionen aus der Misere entschieden. Punkt eins: „Wir müssen die Ärzte dabei unÂterstützten, die Verordnungen richtig auszufüllen. Über Ärzte zu jammern hilft nicht dabei, auch nur eine Rechnung mehr bezahlt zu bekommen!“ Punkt zwei: „Information, Information, Information!“. In diesem Punkt sind sich Becker und Altmann einig: „Leider zeigt die Erfahrung, dass der LeistungserbrinÂger häufig seinen eigenen Vertrag nicht kennt und nach seinen eigenen Aussagen auch gar nicht vorlieÂgen hat“, bemängelt Altmann. Dieser Vertrag und die Heilmittelrichtlinien seien nun einmal die GrundlaÂge der Zulassung. Immerhin ermuntert er zur KoopeÂration und bietet an: „… im Einzelfall helfen wir gern weiter.“
Verordnungsmanagement richtig organisieren
Wer als Praxisinhaber sein Geld bekommen möchÂte, muss also dafür sorgen, dass in der eigenen Praxis das Verordnungsmanagement gut funktioniert. In der Printausgabe haben wir für Sie das VerordnungsmanageÂment grafisch dargestellt. Halten sich alle Mitarbeiter an diese oder ähnliche Abläufe, klappt es auch mit der Abrechnung. Dabei sollte sich mit der Prüfung nur ein Mitarbeiter beschäftigen und nicht alle, wie ein PraÂxisinhaber in einem Internetforum bestätigt: „Bei uns prüfen wir alle, Rezeption, Therapeuten und Chef und trotzdem bekommen wir unser Geld nicht“. Mit dem geeigneten Verordnungsmanagement wird sichergeÂstellt, dass es für die jeweilige Verordnung auch wirkÂlich Geld gibt.
Um den Stapel der Verordnungen, die ein zweites Mal bei der Kasse eingereicht werden, möglichst klein zu halten, hat auch Marion Becker ihre Praxis mit klaren Abläufen organisiert. Für welche Methode Sie sich auch entscheiden – es kommt in erster Linie darauf an, überhaupt so aktiv zu werden, dass die KrankenÂkassen damit beschäftigt sind.
Eine gute Nachricht für alle Praxen, die von Kürzungen betroffen sind zum Schluss: Haben Krankenkassen das vereinbarte Zahlungsziel überschritten, so sind VerÂzugszinsen fällig. Da kommt bei der einen oder andeÂren Kasse richtig was zusammen – aber nur, wenn Sie Ihre Kasse auch entsprechend mahnen.
*Name von der Redaktion geändert
Service: Alle Musterschreiben und Formulare könÂnen Sie als Premium– Kunde kostenlos bei der HotÂline erhalten. Damit sollte es Ihnen gelingen, alle Verordnungen bezahlt zu bekommen.
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Wir haben in der Praxis eine “Heilmittelverordnungskontrollfolie” entwickelt. Das ist eine Klarsichhülle, in die das Rezept eingesteckt wird und auf der die zu kontrollierenden Felder mit einem wasser- und abriebfesten Stift markiert bzw. kommentiert sind. Funktioniert prima und kostet fast nix. So haben wir so gut wie keine Rückläufe.
Grüße aus dem erfindungsreichen BaWü
Liebe Redaktion,
das ist schön, dass die Verordnungen bei den meisten Kassen noch zurück gesandt werden, mit dem Kommentar, bei der nächsten Abrechnung korrigiert einzureichen.
Jedoch betreibt seit Mai 2010 die AOK BW das gnadenlose Geldrück – gewinnspiel, “machste einen Fehler bibt´s keinen Täler” und dies ohne Korrekturmöglichkeit.
Gruß Andreas Hecker