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24.06.2010
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Verordnungsmanagement vermeidet Zahlungsausfall

So kommen Sie zu Ihrem Geld!

Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Oktober 2009 zur Prüfpflicht der Heilmittelerbringer von Heilmittelver­ordnungen hat dazu geführt, dass einige Kassen verstärkt Verordnungen als ungül­tig deklarieren und Rechnungen entspre­chend kürzen. Viele Praxisinhaber sind genervt und frustriert über die Situation und machen die verordnenden Ärzte dafür verantwortlich. Ein strukturiertes Verord­nungsmanagement löst das Problem ganz ohne Frust und Schuldzuweisungen.

Viele Praxisinhaber, besonders in Niedersachsen und Baden-Württemberg, haben immer wieder Ärger mit Rechnungskürzungen. Physiotherapeutin Marion Becker*mit einer eigenen Praxis in Niedersachsen hat solche Probleme allerdings nicht. „Alle meine Verordnungen werden bezahlt“, sagt sie und erklärt ihre Methode: alle zurückge­schickten Verordnungen würden in ihrer Praxis unbearbeitet auf einen Stapel gelegt und bei der nächsten Abrechnung einfach wie­der mit eingereicht. Das klappe fast immer. Die Methode scheint einfach aber effektiv.

Strategischer Einsparungseffekt

Doch wie kann es angehen, dass Verordnun­gen von der Krankenkasse erst zurückgege­ben werden und dann, quasi im zweiten Anlauf, doch ohne jede Änderung bezahlt werden? „Die Strategie der Krankenkassen ist doch klar“, meint der Justiziar einer Kli­nik, der namentlich nicht genannt werden möchte, aus seiner Abrechnungspraxis: „Von zehn Praxen, die eine Absetzung bekommen, wehren sich maximal die Hälfte – das ist doch schon mal ein guter Einspareffekt für die Kassen. Selbst dann, wenn die übrigen fünf Praxen sich erfolgreich wehren“. Geht es also nur um geschicktes Taktieren seitens der Krankenkassen, um Geld zu sparen?

Die AOK-Niedersachsen wehrt sich gegen solche Vorwürfe. Auf Anfrage von up ver­weist Pressesprecher Klaus Altmann auf ganze sechs Klagen in 2009 von über eine Millionen abgerechneten Leistungsfällen. Das könnte sich allerding schnell ändern, denn die meisten Praxisinhaber haben die Nase gestrichen voll und brennen darauf, vor Gericht zu ziehen. Der Weg bis zum Ge­richt ist allerdings weit, lang und unter Um­ständen riskant, wie man an dem Verfahren des ZVK Baden-Württemberg sehen konnte. Hohe Verfahrens- und Rechtsanwaltskos­ten für ein Urteil, das jetzt gegen die Heil­mittelpraxen gerichtet wird.

Marion Becker hat sich für zwei Hand­lungsoptionen aus der Misere entschieden. Punkt eins: „Wir müssen die Ärzte dabei un­terstützten, die Verordnungen richtig auszufüllen. Über Ärzte zu jammern hilft nicht dabei, auch nur eine Rechnung mehr bezahlt zu bekommen!“ Punkt zwei: „Information, Information, Information!“. In diesem Punkt sind sich Becker und Altmann einig: „Leider zeigt die Erfahrung, dass der Leistungserbrin­ger häufig seinen eigenen Vertrag nicht kennt und nach seinen eigenen Aussagen auch gar nicht vorlie­gen hat“, bemängelt Altmann. Dieser Vertrag und die Heilmittelrichtlinien seien nun einmal die Grundla­ge der Zulassung. Immerhin ermuntert er zur Koope­ration und bietet an: „… im Einzelfall helfen wir gern weiter.“

Verordnungsmanagement richtig organisieren

Wer als Praxisinhaber sein Geld bekommen möch­te, muss also dafür sorgen, dass in der eigenen Praxis das Verordnungsmanagement gut funktioniert. In der Printausgabe haben wir für Sie das Verordnungsmanage­ment grafisch dargestellt. Halten sich alle Mitarbeiter an diese oder ähnliche Abläufe, klappt es auch mit der Abrechnung. Dabei sollte sich mit der Prüfung nur ein Mitarbeiter beschäftigen und nicht alle, wie ein Pra­xisinhaber in einem Internetforum bestätigt: „Bei uns prüfen wir alle, Rezeption, Therapeuten und Chef und trotzdem bekommen wir unser Geld nicht“. Mit dem geeigneten Verordnungsmanagement wird sicherge­stellt, dass es für die jeweilige Verordnung auch wirk­lich Geld gibt.

Um den Stapel der Verordnungen, die ein zweites Mal bei der Kasse eingereicht werden, möglichst klein zu halten, hat auch Marion Becker ihre Praxis mit klaren Abläufen organisiert. Für welche Methode Sie sich auch entscheiden – es kommt in erster Linie darauf an, überhaupt so aktiv zu werden, dass die Kranken­kassen damit beschäftigt sind.

Eine gute Nachricht für alle Praxen, die von Kürzungen betroffen sind zum Schluss: Haben Krankenkassen das vereinbarte Zahlungsziel überschritten, so sind Ver­zugszinsen fällig. Da kommt bei der einen oder ande­ren Kasse richtig was zusammen – aber nur, wenn Sie Ihre Kasse auch entsprechend mahnen.

*Name von der Redaktion geändert

Service: Alle Musterschreiben und Formulare kön­nen Sie als Premium– Kunde kostenlos bei der Hot­line erhalten. Damit sollte es Ihnen gelingen, alle Verordnungen bezahlt zu bekommen.

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Kommentare

  1. Britta Raatschen schrieb am 25.06.2010 um 20:01 Uhr

    Wir haben in der Praxis eine “Heilmittelverordnungskontrollfolie” entwickelt. Das ist eine Klarsichhülle, in die das Rezept eingesteckt wird und auf der die zu kontrollierenden Felder mit einem wasser- und abriebfesten Stift markiert bzw. kommentiert sind. Funktioniert prima und kostet fast nix. So haben wir so gut wie keine Rückläufe.
    Grüße aus dem erfindungsreichen BaWü

  2. Andreas Hecker schrieb am 20.07.2010 um 12:26 Uhr

    Liebe Redaktion,
    das ist schön, dass die Verordnungen bei den meisten Kassen noch zurück gesandt werden, mit dem Kommentar, bei der nächsten Abrechnung korrigiert einzureichen.
    Jedoch betreibt seit Mai 2010 die AOK BW das gnadenlose Geldrück – gewinnspiel, “machste einen Fehler bibt´s keinen Täler” und dies ohne Korrekturmöglichkeit.
    Gruß Andreas Hecker

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