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01.07.2010
Basiszinssatz verharrt auf niedrigem Niveau
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz im Juli 2010 unverändert auf 0,12 Prozent belassen.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen gemäß § 288, Absatz 1 Satz 2 BGB. Daher gilt die seit 2009 bestehende Regelung weiter:
- Verzugszinsen bei säumigen Zahlern (z.B. Privatpatienten) betragen damit 0,12 + 5 = 5,12 Prozent.
- Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist (z.B. Krankenkassen oder Firmen) beträgt der Verzugszins 0,12 + 8 = 8,12 Prozent.
Die Einhaltung gewisser Formalien vorausgesetzt, können Praxisinhaber bei Patienten und Krankenkassen, die mit der Zahlung ihrer Rechnung in Verzug sind, die oben angegebenen Verzugszinsen geltend machen.
Service: Auf Wunsch informiert Sie die Hotline gern, auf welche Formalien Sie achten müssen.
Tags: Arbeitsrecht, Ausgaben, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Praxis-Tipp, Recht, Zinsen
