Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzbar
Das Arbeitszimmer im privaten Haushalt muss vom Finanzamt als steuermindernd anerkannt werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Praxisinhaber bzw. der Steuerpflichtige kein extra Arbeitszimmer (für Schreibtischarbeiten) in der Praxis hat. Ein entsprechendes Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt veröffentlicht.
Dabei ging es um einen Lehrer, der sein häusliches Arbeitszimmer als Werbekosten von der Steuer absetzen wollte, weil er in der Schule keinen Arbeitsplatz hatte. Das Finanzamt sagte dazu, mit Hinweis auf das Jahressteuergesetz, nein. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Regelung aus diesem Gesetz verfassungswidrig ist. Nun muss der Gesetzgeber eine neue, verfassungskonforme Regelung finden.
Service: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts können Sie entweder auf der Internetseite des Gerichts oder bei der Premium-Hotline abfordern.
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