Viele Reaktionen zum Thema Abrechnung
So kommen Sie auch zu Ihrem Geld
In der letzten Print Ausgabe (up 07-2010) berichteten wir in dem Artikel „So kommen Sie zu Ihrem Geld“ über die Physiotherapeutin Marion Becker, die ihre zurückgeschickten Verordnungen unbearbeitet bei der nächsten Abrechnung wieder einreicht. Daraufhin erreichte uns eine Stellungnahme der AOK Niedersachsen, die wir gerne unverändert abdrucken möchten:
“Die AOK Niedersachsen arbeitet mit moderner Software, die eine intensive und systematische Prüfung eingereichter Abrechnungsunterlagen ermöglicht. Maschinell definierte Prüfkriterien greifen alle gleichgelagerten Sachverhalte auf – unabhängig davon, wie oft Abrechnungsunterlagen wieder eingereicht werden. Nur wenn der Datensatz oder die Verordnung verändert wurde, ist es aus Sicht der AOK Niedersachsen denkbar, dass die automatisierte Prüfung „ausgetrickst“ wird. Aber auch diese Methode, die hier, wie wir betonen möchten, nur theoretisch dargestellt ist, kann nicht als sicher gelten: Mehrfach eingereichte Verordnungen oder Kopien und Duplikate werden beim Rechnungseingang maschinell und manuell identifiziert und gesondert geprüft. Werden dort rechtswidrige Manipulationen festgestellt, wird es für den Leistungserbringer kritisch. Möglicherweise hat die im Beitrag anonymisierte Leistungserbringerin den Eindruck, alles würde bezahlt, weil bestimmte Rückläufer sie noch nicht erreicht haben. Das kann zum Beispiel an dem von ihr beauftragten Abrechnungszentrum liegen oder an der Tatsache, dass die niedersächsischen Verträge eine Rechnungsprüfung innerhalb von bis zu zwölf Monaten zulassen. Erfolgversprechender als die von „Marion Becker“ empfohlene Methode ist jedenfalls für Therapeuten, bei unklaren Sachverhalten das Gespräch mit dem Serviceteam des Abrechnungsbereiches zu suchen. Dabei wird schnell klar, in welchen Fällen sich eine erneute Einreichung lohnt oder welche Fehler sie in Zukunft vermeiden können. Schließlich sollte unser gemeinsames Anliegen sein, korrekt abrechnende Leistungserbringer ebenso wie die Krankenkassen vor nicht substantiierten Forderungen zu schützen.”
Eine weitere, äußerst konstruktive Reaktion auf den oben genannten Artikel haben wir von der Logopädin Britta Raatschen aus Baden-Württemberg erhalten. Sie hat in ihrer Praxis eine „Heilmittelverordnungskontrollfolie” entwickelt. Das ist eine Klarsichthülle, in die das Rezept eingesteckt wird und auf der die zu kontrollierenden Felder mit einem wasser- und abriebfesten Stift markiert bzw. kommentiert sind. Ihr Fazit: „Funktioniert prima und kostet fast nix. So haben wir so gut wie keine Rückläufe“.


