Verordnungen außerhalb des Regelfalls
AOK Mecklenburg hat Angst vor höheren Heilmittelausgaben
Die AOK Mecklenburg hat das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls nach einem Jahr Testphase wieder eingeführt. Die AOK begründete diesen Schritt mit einer überproportionalen Steigerung der Heilmittelverordnungen im letzten Jahr.
Am 1. August 2009 hatte die AOK Mecklenburg „zur Vereinfachung und zum Abbau von Bürokratie“ auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, erklärte Pressesprecher der AOK Mecklenburg Markus Juhls gegenüber up. Dieser Versuch sei evaluierend verfolgt worden mit dem Ergebnis, dass eine überproportionale Steigerung der Heilmittelverordnungen beobachtet worden sei. Wie hoch diese Steigerung genau war, dazu äußerte sich die Kasse bislang nicht. Juhls erklärte weiter, dass diese Zahlen zur der Wiedereinführung des Genehmigungsverfahrens geführt haben.
Laut Heilmittelkatalog müssen Therapeuten Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor der Fortsetzung der Therapie der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Ab Vorlage der Verordnung bei der Krankenkasse kann die Therapie fortgesetzt werden. Nach Beginn der Behandlung übernimmt diese die Kosten unabhängig von dem Ergebnis der Entscheidung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt einer Ablehnung der Genehmigung. Eine Rückforderung der Kosten bereits erbrachter Leistungen ist unzulässig.
Tags: Abrechnung, Behandlung, Berufspolitik, Ergotherapie, Finanzen, Heilmittel, Heilmittelrichtgrößen, Heilmittelverordnungen, Krankenkasse, Leistung, Leitlinie, Mecklenburg-Vorpommern, Patient, Physiotherapie, Prävention, Regress, Vereinbarung
