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	<title>unternehmen praxis - up-aktuell.de &#187; Behandlung</title>
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	<description>Praxismanagement für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie</description>
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		<title>Genehmigungsverfahren in den Griff bekommen</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:15:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Die Heilmittel-Richtlinie sieht ausdrücklich Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor. Mit der Neufassung der HeilM-RL im Juli 2011 und dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) extrabudgetär verordnet werden können. Wir zeigen, was Sie tun können, damit das klappt.</p>
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			<content:encoded><![CDATA[<h2>Heilmittel-Verordnungen außerhalb des Regelfalls</h2>
<h1>Genehmigungsverfahren in den Griff bekommen</h1>
<p><strong>Die Heilmittel-Richtlinie sieht ausdrücklich Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor. Mit der Neufassung der HeilM-RL im Juli 2011 und dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) extrabudgetär verordnet werden können. Wir zeigen, was Sie tun können, damit das klappt.</strong><span id="more-17226"></span></p>
<p>Die HeilM-RL wurde mit der Neufassung im Juli 2011 um zwei wichtige Regelungen bezüglich der Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) ergänzt. Zum einen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klargestellt, dass eine Krankenkasse, die auf die Genehmigung von VO a. r. R. verzichtet, diese damit automatisch genehmigt (§ 8 Abs. 4 HeilM-RL). Zum anderen können sich nun chronisch kranke Patienten per Antrag von der Genehmigungspflicht für einen längeren Zeitraum befreien lassen (<a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/32.html" target="_blank">§ 8 Abs. 5 HeilMRL</a>).<br />Mit dem Versorgungsstrukturgesetz vom 1. Januar 2012 ist diese Regelung in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden (<a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/32.html" target="_blank">§ § 32 Abs. 1a SGB V</a>). Die genehmigten VO a. r. R. fallen damit nicht mehr in das Heilmittelbudget des verordnenden Arztes (<a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/106.html" target="_blank">§ 106 Abs. 2 Satz 18 SGB V</a>). Bei einem Genehmigungsverfahren wird zwischen Anträgen nach Abs. 4 (Anträge für „normale“ Verordnungen außerhalb des Regelfalls) und Anträgen nach Abs. 5 (Anträge auf „langfristige Genehmigung“ von Verordnungen außerhalb des Regelfalls) unterschieden.</p>
<h3>Langfristige Genehmigung VO a. d. Regelfalls</h3>
<p>Im SGB V ist festgelegt, dass die Anträge auf „langfristige Genehmigung“ innerhalb von vier Wochen von den Kassen entschieden werden müssen. Ansonsten gelten sie automatisch als genehmigt. Während eines Genehmigungsverfahrens darf eine Verordnung, die bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorliegt, so lange durchgeführt werden, bis die Krankenkasse eine Genehmigung ablehnt. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden trotz der Ablehnung bezahlt. Große Sorgfalt ist bei den korrekten Formalien der Verordnungen bei Genehmigungsverfahren geboten. Denn während bei Verordnungen im Regelfall die Gültigkeit noch im Verlauf der Behandlung „nachgearbeitet“ werden kann, muss bei Verordnungen, die zur Genehmigung eingereicht werden, von Anfang an alles stimmen. Oft werden Verordnungen allein deswegen nicht genehmigt, weil die formalen Ansprüche an die Verordnung nicht erfüllt sind.<br />Die HeilM-RL sieht vor, dass eine Krankenkasse auf das normale Genehmigungsverfahren bei VO a. r. R. (§ 8 Abs. 4 HeilM-RL) verzichten kann. Tut dies eine Kasse, muss sie die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung darüber informieren. In der Regel werden auch Berufsverbände, Abrechnungszentren und oft sogar jede einzelne Praxis entsprechend informiert. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass Patienten ihre Therapeuten nicht über die Ablehnung durch die Krankenkasse informieren, oder – noch schlimmer – den Antrag nie gestellt haben. Das führt zu Abrechnungskürzungen und im schlimmsten Fall zu nicht bezahlten Behandlungen. Um das zu vermeiden, können Heilmittelpraxen ihren Patienten einen „Genehmigungs- Service“ anbieten und die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens übernehmen. Der Antrag kann – entgegen der Behauptung einiger Krankenkassen – problemlos per Fax gestellt werden (siehe <a href="http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/antrage-konnen-per-fax-an-die-krankenkasse-gestellt-werden-17168.html" target="_blank">Artikel </a>).</p>
<h3>Genehmigungsverfahren GKV</h3>
<p>Die Krankenkassen haben sich jetzt über den GKVSpitzenverband auf ein gemeinsames Vorgehen bei solchen Genehmigungsverfahren verständigt. In den „Bearbeitungshinweisen für die Genehmigung von Heilmittel-Verordnungen“ werden beide o. g. Genehmigungsverfahren detailliert beschrieben. Einen ausführlichen Bericht dazu lesen Sie <a href="http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/heilm-rl-interpretiert-aus-kassensicht-17165.html" target="_blank">hier</a>. Praxisinhaber, die die Bearbeitungshinweise berücksichtigen, können einige ihrer chronisch kranken Patienten erfolgreich durch ein Genehmigungsverfahren führen, so dass dann für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr alle entsprechenden Verordnungen des Arztes extrabudgetär sind.</p>
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		<title>Verordnungen außerhalb des Regelfalls § 8 Abs. 4 HeilM-RL</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:14:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls (§ 8 Abs. 4 der HeilM-RL) muss den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Hat die Kasse nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, durchläuft die Verordnung einer genauen Prüfung, die wir hier beschreiben.</p>
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			<content:encoded><![CDATA[<h2>So prüfen Krankenkassen</h2>
<h1>Verordnungen außerhalb des Regelfalls § 8 Abs. 4 HeilM-RL</h1>
<p><strong>Eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls (§ 8 Abs. 4 der HeilM-RL) muss den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Hat die Kasse nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, durchläuft die Verordnung einer genauen Prüfung, die wir hier beschreiben.</strong><span id="more-17230"></span></p>
<p>Bei der Genehmigung von Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls (§ 8 Abs. 4 der HeilM-RL) findet bei den Krankenkassen die Prüfung in zwei Schritten statt. Schritt eins ist die formale Prüfung, Schritt zwei ist die inhaltliche Prüfung (vgl.<a href="http://www.up-aktuell.de/?p=17234&amp;preview=true" target="_blank"> Prüfungsschema</a>).</p>
<h3>Schritt 1</h3>
<p>Im ersten Prüfschritt geht es um rein formale Aspekte der Verordnung. Hier wird geprüft, ob die Verordnung gültig ist, d. h. ob alle Vorgaben des § 13 HeilM-RL auf der Verordnung dokumentiert sind. Dazu gehören insbesondere die vollständigen Patientendaten, die Vertragsarztdaten, das Kreuz bei Verordnung außerhalb des Regelfalls (und nicht Folgeverordnung), das Heilmittel laut Heilmittel-Katalog beim angegebenen Indikationsschlüssel, die Diagnose und Leitsymptomatik, Therapieziel und medizinische Begründung außerhalb des Regelfalls.<br />Besonderes Augenmerk legen die Krankenkassenmitarbeiter auf die Verordnungsmenge und Frequenz und überprüfen, ob die Verordnungsmenge in Kombination mit der verordneten Frequenz zu einer maximal 12 wöchigen Therapie passt. Sind auf einer Verordnung also 24-mal Logopädie mit einer Frequenz von zwei Therapieeinheiten pro Woche verordnet, wird die Krankenkasse die Therapieanzahl durch die Frequenz dividieren (hier 24/2) und erwartet ein Ergebnis von 12 oder weniger. Was im Ergebnis über 12 liegt, wird grundsätzlich abgelehnt oder von der Kasse nach unten korrigiert. Denn die Heilmittel-Richtlinie sieht vor, dass der verordnende Arzt seinen Patienten mindestens einmal innerhalb von 12 Wochen persönlich sehen muss.</p>
<h3>Schritt 2</h3>
<p>Im zweiten Schritt geht es um die inhaltliche Prüfung der Verordnung. Hier wird zunächst die medizinische Begründung des Arztes geprüft. Dabei nutzen die Krankenkassenmitarbeiter die Vorgaben des § 8 Abs. 3 HeilM-RL und prüfen, ob sich die medizinische Begründung an den folgenden Kriterien orientiert: Therapiebedarf, Therapiefähigkeit, Therapieprognose und Therapieziel. Auch das Ergebnis von weiterführender Diagnostik/Befundung durch den Arzt sollte erkennbar sein.<br />Die Bearbeitungshinweise der Krankenkassen verweisen auf Beispiele, bei denen eine Genehmigung eher in Betracht zu ziehen ist. Dazu gehört:</p>
<ul>
<li>Präzise Diagnosen mit Angabe zum Zeitpunkt des Eintritts bzw. Dauer der Schädigung (z. B. Unfall, OP etc.)</li>
<li>Schwere bzw. mehrere sich ggf. überlagernde Schädigungen (bei Leitsymptomatik)</li>
<li>Exakt benannte aktive Maßnahmen der Physikalischen Therapie, kombiniert mit einer präzisen Diagnose und Schädigung, bekannte OPs/ Interventionen</li>
<li>Ausstellender Facharzt „passt“ zur Verordnung (HNO-Arzt bei Logopädieverordnung nach Kehlkopfoperation)</li>
<li>Versicherte mit einer anerkannten chronischen Krankheit</li>
</ul>
<p>In den internen Bearbeitungshinweisen der Krankenkassen werden aber auch viele Beispiele genannt, die eher nicht genehmigungsfähig sind. Dazu gehören insbesondere:</p>
<ul>
<li>Nicht-präzise Diagnosen (z. B. Arthrose ohne konkrete Benennung, HWS-Syndrom etc.)</li>
<li>Bestimmte Schädigungen, die eher einer kurzfristigen Behandlung bedürfen (z. B. Gelenkblockaden)</li>
<li>Leichte oder mäßige Schädigungen</li>
<li>Passive Maßnahmen im Bereich der Physikalischen Therapie (Ausnahmen Lymphdrainage)</li>
<li>Standardisierte Heilmittelkombinationen, wenn bereits im Regelfall verordnet</li>
<li>Verordnung mit besonders hoher Anzahl und/ oder Frequenz der verordneten Heilmittel</li>
<li>Verordnung durch „fachfremden“ Arzt (z. B. Manuelle Therapie VO durch Internisten ohne Zusatzausbildung Manuelle Medizin)</li>
<li>Versicherte mit hohem Leistungsbedarf bei nicht präzise benannten chronischen Krankheiten</li>
<li>Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherungen beziehen und durch aktivierende Pflege ausreichend versorgt sind</li>
<li>Verordnung für Kinder, die nicht klar zu anderen Maßnahmen (pädagogisch, heil- oder sonderpädagogisch) abgegrenzt sind</li>
</ul>
<p>Diese Hinweise lassen zumindest teilweise erkennen, worauf bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, die genehmigt werden müssen, zu achten ist.</p>
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		<title>§ 8 der Heilmittel-Richtlinie</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/themenliste/themen/2012/02/p-8-der-heilmittel-richtlinie-17241.html</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:12:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heidi Kohlwes</dc:creator>
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		<description><![CDATA[§ 8 der Heilmittel-Richtlinie (1) 1 Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich   (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen). 2 Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung. 3 Dabei sind die Grundsätze der Verordnung im Regelfall mit Ausnahme des § 7 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>§ 8 der Heilmittel-Richtlinie</h1>
<p><strong>(1)</strong> 1 Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich   (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen).</p>
<p>2 Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung.</p>
<p>3 Dabei sind die Grundsätze der Verordnung im Regelfall mit Ausnahme des § 7 Absatz 10 anzuwenden.</p>
<p>4 Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.</p>
<p><strong>(2)</strong> Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist nach vorausgegangenen Heilmittelanwendungen kein behandlungsfreies Intervall zu beachten.</p>
<p><strong>(3)</strong> Insbesondere bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt störungsbildabhängig eine weiterführende Diagnostik durchzuführen, um auf der Basis des festgestellten Therapiebedarfs, der Therapiefähigkeit, der Therapieprognose und des Therapieziels die Heilmitteltherapie fortzuführen oder andere Maßnahmen einzuleiten.</p>
<p><strong>(4)</strong> 1 Begründungspflichtige Verordnungen sind der zuständigen Krankenkasse vor Fortsetzung der Therapie zur Genehmigung vorzulegen.</p>
<p>2 Nach Vorlage der Verordnung durch die oder den Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Heilmittels unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Genehmigungsantrag, längstens jedoch bis zum Zugang einer Entscheidung über die Ablehnung der Genehmigung.</p>
<p>3 Verzichtet die Krankenkasse auf ein Genehmigungsverfahren hat dies die gleiche Rechtswirkung wie eine erteilte Genehmigung.</p>
<p>4 Sie informiert hierüber die Kassenärztliche Vereinigung.</p>
<p><strong>(5)</strong> 1 Auf Antrag der oder des Versicherten entscheidet die Krankenkasse darüber, ob der oder dem Versicherten wegen der sich aus der ärztlichen Begründung ergebenden besonderen Schwere und Langfristigkeit ihrer oder seiner funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und des nachvollziehbaren Therapiebedarfs die insoweit verordnungsfähigen Leistungen in dem insoweit verordnungsfähigen Umfang langfristig genehmigt werden können.</p>
<p>2 Die Genehmigung kann zeitlich befristet werden, soll aber mindestens ein Jahr umfassen.</p>
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		<title>Physiotherapie für Ballerina und Co</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:10:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Schwabe-Fleitmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/20816660_KABUGUI_Fotolia_web.jpg" alt="" width="168" height="119" />Tänzer sind in erster Linie Künstler und bringen zudem sportliche Höchstleistungen. Das vergessen viele von ihnen und leiden früher oder später an kleineren oder größeren Verletzungen. Die Physiotherapeutin Sibylle Streich aus dem baden-württembergischen Weissach hat sich auf die Behandlung von Tänzern spezialisiert und ist inzwischen als Tanzmedizinerin geschätzt und gefragt.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Spezialisierung Tanzmedizin</h2>
<h1>Physiotherapie für Ballerina und Co</h1>
<p><strong>Tänzer sind in erster Linie Künstler und bringen zudem sportliche Höchstleistungen. Das vergessen viele von ihnen und leiden früher oder später an kleineren oder größeren Verletzungen. Die Physiotherapeutin Sibylle Streich aus dem baden-württembergischen Weissach hat sich auf die Behandlung von Tänzern spezialisiert und ist inzwischen als Tanzmedizinerin geschätzt und gefragt.</strong><span id="more-17258"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 250px"><img src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/20816660_KABUGUI_Fotolia_web.jpg" alt="" width="240" height="160" /><p class="wp-caption-text">© Fotolia KABUGUI</p></div>
<p>Während jeder Hochleistungssportler ein Team von Ärzten, Physiotherapeuten und Masseuren um sich schart, ist das bei Berufstänzern eher die Ausnahme, bedauert die 47-jährige Therapeutin. „Viele können sich das einfach nicht leisten, obwohl sie es bestimmt nötig hätten.“ Sibylle Streich spricht aus Erfahrung, hat sie doch selbst seit Jahrzehnten getanzt, choreographiert und Tanz unterrichtet. Während ihrer Ausbildung zur Physiotherapeutin am Uniklinikum Essen fing sie als Ausgleich zum Lernen an, zu tanzen. Die Welt des Tanzes faszinierte sie, sie besuchte Aufführungen der Oper sowie der Folkwang- Schule, tanzte selbst täglich manchmal bis zu vier Stunden.</p>
<h3>Körperfreundliches Training notwendig</h3>
<p>Neben der Freude an der Bewegung wurde der angehenden Therapeutin sehr bald klar, dass es beim Tanzen auf ein körperfreundliches Training ankommt. „Es wurde schon damals zu meiner Herzensangelegenheit“, erinnert sie sich, „dass der Körper im Tanz zwar sein ganzes Potential entfalten sollte, aber nicht dadurch Schaden erleidet.“ Der erste Schritt zur Tanzmedizin war getan: Neben ihrem Tanzunterricht begann sie mit Seminaren für Hobbytänzer. Dort unterrichtete sie neben Tanz auch die anatomischen Grundlagen, funktionelles technisches Training und Massage. Bald war sie in ihrem eigenen Umfeld ein gefragter Experte und wurde zu Kursen eingeladen, um Tänzer im tanzmedizinischen Bereich zu schulen oder für ein Einzelcoaching. 1986 machte sie ihren Abschluss als Physiotherapeutin. Anschließend arbeitete sie freiberuflich als Physiotherapeutin und Personal Trainerin oder Physiocoach – seit fünf Jahren im Großraum Stuttgart. Auch in ihrem Praxisalltag kann sie ihrer Leidenschaft zum gesunden Tanz nachkommen. „Es kommen viele junge Mädchen mit einer idiopathischen Skoliose“, sagt die Therapeutin, „die Ballett tanzen.“ In ihrer Behandlung versucht sie tanzspezifische Übungen zu entwickeln, die sie bei ihrem Tanztraining umsetzen können. Das gebe den Mädchen einen zusätzlichen Motivationsschub, freut sie sich, und langweilige Übungen bekämen gleich einen anderen „Kick“. „Wer Hip Hop tanzt, meist die Jungs aber auch viele Mädchen“, ergänzt sie, „braucht natürlich ein anderes Konzept.“ Dies auszutüfteln, macht der tanzbegeisterten Therapeutin viel Spaß.</p>
<p>Parallel zu ihrer physiotherapeutischen Arbeit gibt sie Tanzunterricht für Alt und Jung, u. a. in Modern Dance, Jazz, Pilates, Ballett, Improvisation Ausdruckstanz, Irish Step, und Hip Hop. Von 1996 bis 1998 leitete sie eine Tanzschule in Hannover. Sie gibt Workshops und Seminare, die sie bereits ins In- und Ausland geführt haben, u. a. in die USA, nach Russland, Irland, Schottland, in die Schweiz und nach Österreich. Ihre Tanzmedizin richtet sich sowohl an Tanzklassen und Hobbytänzer als auch an Tanzpädagogen. „Für den Tänzer ist es wichtig zu wissen“, erklärt sie auf ihrer Homepage, „was er dem eigenen Körper zumuten kann. Er muss die Stärken und Schwächen seines Körpers kennen, um gezielt an ihnen zu arbeiten.“ Nur so könne er falsche Bewegungsabläufe erkennen und korrigieren – zum Wohle seiner Gesundheit. Ihre freiberufliche Tätigkeit besteht zu etwa gleichen Teilen aus therapeutischer Arbeit, Tanzunterricht sowie Workshops – manchmal überwiegt ein Teil, sagt sie, „je nach Saison und Lebensphase“. Derzeit arbeitet sie als Dozentin an der privaten Bühnentanzschule „SOZO – visions in motion“ in Kassel – jeweils drei Blockzeiten à 10 Stunden. Außerhalb des Unterrichts nehmen die Tanzschüler mit ihren individuellen Schwächen mit Knien, Füßen oder Rücken ihr zusätzliches Angebot für eine persönliche Beratung mit Verletzungsprophylaxe wahr. Ihr tanzmedizinisches Standbein möchte die Therapeutin gerne ausbauen. „Ich habe noch viele Ideen“, ergänzt sie, „und ich suche derzeit geeignete Räume, die für meinen speziellen Bedarf alles bieten, was ich brauche.“</p>
<h3>Damit Tanzmedizin eine Stimme hat</h3>
<p>Sibylle Streich ist Mitglied bei der 1997 gegründeten tamed, der mit knapp 500 Mitgliedern größten nationalen Organisation für Tanzmedizin. Für einen Jahresbeitrag von 65 Euro können die Mitglieder zu günstigeren Konditionen die Workshops buchen oder auch die zweijährige berufsbegleitende Ausbildung mit dem Zertifikat Tanzmedizin besuchen. Und „ich unterstütze damit die Möglichkeit eines Netzwerkes, damit Tanzmedizin eine Stimme hat“.</p>
<address><span class="UProt">Kontakt:</span></address>
<address>die physio &amp; tanzwerkstatt</address>
<address>Sibylle Streich,<br />Ölmühle 1-3</address>
<address>71287 Weissach</address>
<address>Tel.: 07152-359795<br />E-Mail: info@physio-tanz.de</address>
<address>www.physio-tanz.de</address>
<address> </address>
<address> </address>
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		</item>
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		<title>Patienten wollen mehr Aufklärung</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:08:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Schwabe-Fleitmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Patient_-Gespräch.jpg" alt="" width="168" height="119" />Bei Osteoporose sind Knochendichtemessungen im Alter oft unnötig. Dennoch wünscht sich die Mehrzahl der Patienten eine verstärkte Aufklärung über die Auswirkungen der Krankheit. Das sind die Ergebnisse von zwei neuen Untersuchungen zum Thema Osteoporose – Informationen, die Therapeuten an ihre Patienten weitergeben und sie zudem über Behandlungsmöglichkeiten aufklären können.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Osteoporose</h2>
<h1>Patienten wollen mehr Aufklärung</h1>
<p><strong>Bei Osteoporose sind Knochendichtemessungen im Alter oft unnötig. Dennoch wünscht sich die Mehrzahl der Patienten eine verstärkte Aufklärung über die Auswirkungen der Krankheit. Das sind die Ergebnisse von zwei neuen Untersuchungen zum Thema Osteoporose – Informationen, die Therapeuten an ihre Patienten weitergeben und sie zudem über Behandlungsmöglichkeiten aufklären können.</strong> <span id="more-17272"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 264px"><img src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Patient_-Gespräch.jpg" alt="" width="254" height="170" /><p class="wp-caption-text">© Alexander Raths - Fotolia.com</p></div>
<p>In der Study of Osteoporotic Fractures, der größten Langzeituntersuchung zum Knochenschwund im Alter, wurden seit Ende der 80er Jahre fast 10.000 Frauen über 65 Jahren regelmäßig untersucht. Bei knapp der Hälfte der Patientinnen wurden wenigstens zweimal Knochendichtemessungen durchgeführt, obwohl die Frauen weder osteoporotische Frakturen erlitten noch sonstige klinische Hinweise auf eine Osteoporose hatten. Die Ergebnisse der Studie wurden jetzt im New England Journal of Medicine veröffentlicht.</p>
<h3>Osteoporose erst nach 16,8 Jahren</h3>
<p>Anhand dieser Daten stellte das Team um Margaret Gourlay von der Universität von North Carolina in Chapel Hill fest, dass es bei nur zehn Prozent der Patientinnen mit einem Normalbefund erst nach 16,8 Jahren zu einer Osteoporose gekommen sei. Daher sei eine Wiederholung der Knochendichtemessung, so die Wissenschaftlerin, auch erst nach diesem Zeitraum sinnvoll. Dies gelte auch für Frauen, bei denen eine leichte Minderung der Knochendichte festgestellt wurde. Patientinnen mit einer moderaten Osteopenie sollten alle 4,7 Jahre die Knochendichte kontrollieren lassen, Frauen mit einer schweren Osteopenie dagegen bereits nach 1,1 Jahren.</p>
<h3>Patienten fürchten Auswirkungen auf ihre Lebensqualität</h3>
<p>Eine zweite Untersuchung zum Thema Osteoporose hat ergeben, dass sich Patienten vor den Auswirkungen der Osteoporose auf ihre Lebensqualität weitaus mehr fürchten als Ärzte dies annehmen. Es fehle den Patienten an geeigneten Informationen und Möglichkeiten, um ihre Bedenken zu äußern und ihre Osteoporose-Behandlung zu optimieren, heißt es in einer Pressemitteilung des Kuratoriums Knochengesundheit e.V., die sich auf eine multinationale Umfrage von Patienten und Ärzten der International Osteoporosis Foundation bezieht, die in 13 Ländern in Europa und Australien durchgeführt wurde. Die Ergebnisse offenbarten neue Herausforderungen in der Osteoporose-Behandlung, denen man durch verbesserte Selbstmanagementstrategien für Patienten und Kommunikationsnetzwerke im Gesundheitssystem Rechnung tragen müsse. An dieser Stelle sind auch Therapeuten als Experten gefragt und können ihren Patienten hilfreiche Informationen über Behandlungsmöglichkeiten geben.</p>
<p><span class="UProt">Service:</span> Ein Abstract der Studie „Bone-Density Testing Interval an Transition to Osteoporosis in Older Women“ finden Sie im Internet unter<a href="http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa1107142" target="_blank"> www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa1107142</a></p>
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		<title>Heilmittel-Hauptstadt im Aufwärtstrend</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/heilmittel-hauptstadt-im-aufwartstrend-17158.html</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 18:19:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Berlin-Wappen.jpg" alt="" width="168" height="119" />Berlin ist die Heilmittel-Hauptstadt, denn solche Zuwachsraten wie dort gibt es sonst nirgendwo und so unglaublich komfortable Vorab-Praxisbesonderheiten wird man nicht noch einmal finden. Die Heilmittelausgaben 2012 in Berlin wachsen um rund neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Logopädie und Ergotherapie gelten weiterhin als Vorab-Praxisbesonderheiten.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Richtgrößen für 2012 in Berlin veröffentlicht</h2>
<h1>Heilmittel-Hauptstadt im Aufwärtstrend  </h1>
<p><strong>Berlin ist die Heilmittel-Hauptstadt, denn solche Zuwachsraten wie dort gibt es sonst nirgendwo und so unglaublich komfortable Vorab-Praxisbesonderheiten wird man nicht noch einmal finden. Die Heilmittelausgaben 2012 in Berlin wachsen um rund neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Logopädie und Ergotherapie gelten weiterhin als Vorab-Praxisbesonderheiten.</strong><span id="more-17158"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 191px"><img class=" " src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Berlin-Wappen.jpg" alt="" width="181" height="117" /><p class="wp-caption-text">© schaltwerk - Fotolia.com</p></div>
<p>Die Richtgrößen für Berliner Ärzte legen ordentlich zu: Alle Facharztgruppe verzeichnen einen Zuwachs von mehr oder weniger neun Prozent. Diese Wachstumsraten sind schon erstaunlich, denn in Berlin ist die Überschreitung des Heilmittelausgabenvolumens schon Tradition. So wurden in 2010 fast 20 Prozent zu viel Heilmittel verordnet; in 2009 waren es sogar mehr als 22 Prozent Überschreitung! Berlin ist seit langem dabei, sich auf Platz eins der Top-Heilmittel-Verordner zu stellen. In 2010 mussten sich die Berliner Ärzte noch knapp von den sächsischen Ärzten schlagen lassen. Am Ende des dritten Quartals 2011 waren die Berliner mit fast 64.000 Euro Heilmittelausgaben je 1.000 Versicherte dann ganz vorn. Zum Vergleich: Westfalen-Lippe hat im selben Zeitraum nur 38.000 Heilmittel in 1.000 Versicherte investiert.<br />Nach wie vor erstaunlich sind die umfangreichen Vorab-Praxisbesonderheiten in Berlin. Jede Ergotherapie- und Logopädieverordnung ist extrabudgetär. Ein Abzug dieser Verordnung erfolgt – wenn sie formal korrekt ist – ab dem ersten Behandlungsfall. Deswegen ist klar: Berlin wird schon nach Abrechnung des vierten Quartals 2011 mit den Heilmittelausgaben ganz vorn liegen und in 2012 vermutlich deutlich an allen anderen Bundesländern vorbeiziehen. Hauptstadt eben – in jeder Hinsicht.</p>
<p><span class="UProt">Ganz konkret:</span> Leider sind viele Berline Ärzte immer noch nicht angemessen über die Vorab-Praxisbesonderheiten informiert. Deswegen helfen persönliche Aufklärung, um die gute Versorgung der Patienten mit Heilmitteln aufrecht zu erhalten. Die aktuelle Heilmittelvereinbarung 2012, die Richtgrößenprüfung und die Anlage mit den Vorab-Praxisbesonderheiten finden Sie wie immer unter <a href="http://www.heilmittel-regress.de">www.heilmittel-regress.de</a></p>
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		<title>Patienten versorgen oder Sparen?</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/meinung/2012/01/patienten-versorgen-oder-sparen-17199.html</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 18:15:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heidi Kohlwes</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Fragt man sich, was die Aufgabe einer Krankenkasse ist, dann scheint die zuvorderst das Sparen zu sein. Anders lässt sich der Versuch der Krankenkassen, chronisch Kranke systematisch von der Heilmitteltherapie abzuhalten, nicht erklären.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Kommentar</h2>
<h1>Patienten versorgen oder Sparen?</h1>
<p><strong>Fragt man sich, was die Aufgabe einer Krankenkasse ist, dann scheint die zuvorderst das Sparen zu sein. Anders lässt sich der Versuch der Krankenkassen, chronisch Kranke systematisch von der Heilmitteltherapie abzuhalten, nicht erklären.</strong><span id="more-17199"></span></p>
<p>In erster Linie geht es dabei nicht um die optimale und vor allem erleichterte Versorgung von chronisch Kranken, sondern um das gezielte, bürokratische Verhindern von budgetfreien langfristigen Verordnungen. Dabei hat das Bundesgesundheitsministerium ein klares Statement gesetzt, als es die Chroniker-Regelung der Heilmittel-Richtlinie in den <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/32.html" target="_blank">§ 32 SGB V</a> aufgenommen hat. Im Gegensatz zur Bundesregierung scheinen die Kassen allerdings nicht das Wohl ihrer Versicherten vor Augen zu haben, sondern allein ihr „unabsehbares Kostenrisiko“.</p>
<p>Man erhält den Eindruck, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bankinstitut verwechseln und Heilmittelverordnungen allein nach dem Kostenrisiko genehmigen. Dafür scheuen sie auch keinen noch so großen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum winzigen Kosten-Kuchenstück Heilmittel im Gesundheitswesen steht. Wahrscheinlich ist aber das genau der Grund, warum die Kassen mit ihrem bürokratischen Hürdenmarathon durchkommen.</p>
<p>Denn wer sollte sich dagegen wehren? Die chronisch kranken Patienten vielleicht? Oder etwa die Heilmittelerbringer, die damit beschäftigt sind, Verordnungen nur ja formal richtig auszufüllen, um ihren Patienten eine optimale Therapie zu ermöglichen? Die traurige Antwort ist wohl: keiner. Solange jedenfalls nicht, bis eine breite Öffentlichkeit über das Prozedere der Krankenkassen informiert ist. Und das wird nur passieren, wenn Heilmittelerbringer unermüdlich Patienten und Ärzte über die Zustände aufklären.</p>
<p>Herzlichst Ihre<br />Heidi Kohlwes<br />Chefredakteurin</p>
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		<title>Erster internationaler Kongress zu Musikergesundheit</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/erster-internationaler-kongress-zu-musikergesundheit-17134.html</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 17:29:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Schwabe-Fleitmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Musiker.jpg" alt="" width="168" height="119" />Premiere in Deutschland: „MusicPhysio“ heißt der erste internationale Kongress zur Musikergesundheit im Kontext von Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie, zu dem die Hochschule Osnabrück vom 16. bis 18. März 2012 einlädt. Experten aus aller Welt befassen sich mit musiker-assoziierten Erkrankungen und der Therapie von Musikern.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>„MusicPhysio“ bietet Forum für interdisziplinären Erfahrungsaustausch</h2>
<h1>Erster internationaler Kongress zu Musikergesundheit</h1>
<p><strong>Premiere in Deutschland: „MusicPhysio“ heißt der erste internationale Kongress zur Musikergesundheit im Kontext von Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie, zu dem die Hochschule Osnabrück vom 16. bis 18. März 2012 einlädt. Experten aus aller Welt befassen sich mit musiker-assoziierten Erkrankungen und der Therapie von Musikern.</strong><span id="more-17134"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 265px"><img src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Musiker.jpg" alt="" width="255" height="169" /><p class="wp-caption-text">© Peter Heckmeier - Fotolia.com</p></div>
<p>Es sei schon lange bekannt, dass professionelles Musizieren zu gesundheitlichen Problemen führen kann, heißt es in der Pressemitteilung der Hochschule. Daher hatte die Hochschule bereits 2007 mit einer Kooperation zwischen dem Institut für angewandte Physiotherapie und Osteopathie (INAP/O) und dem Institut für Musik (IfM) begonnen (wir berichteten). Studierte Physiotherapeuten, die selbst Musiker seien, behandelten und berieten Musikstudenten, Orchestermusiker und Musiklehrer. Durch weitere Kooperationen, u.a. mit der deutschen Orchestervereinigung, dem Orchester der städtischen Bühnen Osnabrück und der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung sollen auch wirksame Ansätze zur Prävention von musikerspezifischen Beschwerden entwickelt werden, heißt es in der Mitteilung weiter.<br />Im Juli 2010 startete unter der Leitung von Professor Dr. Christoh Zalpour das zweijährige Forschungsprojekt „Physiotherapeutische Intervention bei Musikern“ (MusikPhysio), das sich sowohl klinisch wie wissenschaftlich mit Lösungsansätzen beschäftigt. Im Rahmen dieses Projektes veranstaltet die Hochschule Osnabrück den dreitägigen Kongress, zu dem hochkarätige Referenten wie die australischen Musiker-Physiotherapeutinnen Dr. Bronwen Ackermann (University of Sydney) und Dr. Sonia Ranelli (Curtin University Perth) erwartet werden. Schwerpunkt ist das wissenschaftliche und klinische Arbeiten im Bereich der therapeutischen Musikertherapie, deren Stellenwert auch im Hinblick auf die fortschreitende Akademisierung der Therapieberufe zunehmend an Bedeutung gewinne.<br />Neben Fachvorträgen werden auch Workshops zu Therapiemöglichkeiten bei Musikern angeboten, mit Themen wie der diagnostische Ultraschall in der Musikerphysiotherapie, Behandlungen von funktionellen Stimmbeschwerden bei Sängern, Osteopathie bei Musikern und ergotherapeutische Einsatzmöglichkeiten in der Musikersprechstunde .</p>
<p><strong>Service:</strong> Die Kosten des Kongresses, der in englischer Sprache abgehalten wird, belaufen sich auf 160 Euro, Studenten erhalten 50 Prozent Ermäßigung. Weitere Information sind im Internet unter <a href="http://www.musicphysio-congress.hs-osnabrueck.de" target="_blank">www.musicphysio-congress.hs-osnabrueck.de</a> erhältlich.</p>
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		<title>Asthma in der Kindheit erhöht ADHS-Risiko als Jugendlicher</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 17:28:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Schwabe-Fleitmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Asthma.jpg" alt="" width="168" height="119" />Wer als Kind Asthma hatte, für den erhöht sich das Risiko, als Jugendlicher ADHS zu bekommen. Was Mediziner schon lange vermuteten, bestätigt eine schwedische Studie, die im Fachmagazin „Allergy“ veröffentlicht wurde.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Schwedische Studie</h2>
<h1>Asthma in der Kindheit erhöht ADHS-Risiko als Jugendlicher</h1>
<p><strong>Wer als Kind Asthma hatte, für den erhöht sich das Risiko, als Jugendlicher ADHS zu bekommen. Was Mediziner schon lange vermuteten, bestätigt eine schwedische Studie, die im Fachmagazin „Allergy“ veröffentlicht wurde.</strong> <span id="more-17140"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 264px"><img src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Asthma.jpg" alt="" width="254" height="170" /><p class="wp-caption-text">© photomim - Fotolia.com</p></div>
<p>Für die Studie hatten Wissenschaftler vom Karolinska Institut und dem Astrid Lindgren Children´s Hospital die Daten von 1.480 Zwillingspaaren aus dem schwedischen Medical Birth Register erhoben. Parallel dazu hatten sie die Eltern der zwischen 1985 und 1986 geborenen Zwillinge befragt, als diese acht bzw. neun Jahre und 13 bzw. 14 Jahre alt waren. Ausgewertet werden konnten die Daten von 906 Zwillingspaaren.<br />Ihr Fazit: Kinder, die mit acht bzw. neun Jahren Asthma hatten, erkrankten als Jugendliche mit einem zweifach erhöhten Risiko an ADHS als Kinder ohne Asthma. Die Analysen zeigten, dass 68 Prozent des Zusammenhangs zwischen Asthma und ADHS genetisch bedingt seien.<br />Asthma ist mit sechs bis acht Prozent die häufigste chronische Krankheit bei Kindern, unter ADHS leiden etwa drei bis fünf Prozent. Je früher Asthma behandelt wird, desto besser kann das Kind gegen Langzeitschäden geschützt werden.</p>
<p><strong>Service</strong>: Ein kostenloses Abstract der Studie von N. Morgensen et al. Association between childhood asthma and ADHD symptoms in adolescence — a prospective populations-based twin study. Allergy 2011: 66: 1224–30 finden Sie im <a href="http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/j.1398-9995.2011.02648.x/abstract" target="_blank">Internet</a>.</p>
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		<title>Bremer Ärzte nutzen Verordnungsvolumen nicht aus</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 16:29:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Bremen.jpg" alt="" width="168" height="119" />Seit Jahren bleiben die Heilmittelausgaben im Bereich der KV Bremen unter den vereinbarten Budgets. Die jetzt veröffentlichen Zuwächse von 6,7 Prozent bei Heilmittelausgabenvolumen und Richtgrößen werden die Patienten in Bremen vermutlich erneut nicht erreichen.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Heilmittelausgabenvolumen 2012 steigt um 6,7 Prozent</h2>
<h1>Bremer Ärzte nutzen Verordnungsvolumen nicht aus</h1>
<p><strong>Seit Jahren bleiben die Heilmittelausgaben im Bereich der KV Bremen unter den vereinbarten Budgets. Die jetzt veröffentlichen Zuwächse von 6,7 Prozent bei Heilmittelausgabenvolumen und Richtgrößen werden die Patienten in Bremen vermutlich erneut nicht erreichen.</strong><span id="more-17088"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 265px"><img src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Bremen.jpg" alt="" width="255" height="169" /><p class="wp-caption-text">© Thomas Hansen - Fotolia.com</p></div>
<p>In der KV Bremen wird seit Jahren bei den Heilmittelausgaben gespart. So hat man es im Bereich der KV Bremen geschafft, mit den Heilmittelausgaben je 1.000 Versicherte zu den bundesweiten Schlusslichtern zu gehören. Jahr für Jahr werden die zwischen KV und GKV auf Landesebene vereinbarten Heilmittelausgaben um einige Millionen unterschritten.<br />Dennoch gibt es Zuwachs bei den Richtgrößen und zwar je nach Facharztgruppe zwischen 6,1 und 7,1 Prozent. Insgesamt ist das Heilmittelausgabenvolumen in der KV Bremen um rund zwei Millionen auf fast 34 Millionen Euro gewachsen. Benötigt werden diese zwei Millionen nicht wirklich, denn die Bremer Ärzte werden auch in 2011 wieder das vereinbarte Heilmittelausgabenvolumen unterschreiten.<br />Vielleicht liegt das restriktive Verordnungsverhalten der Ärzte unter anderem daran, dass es in diesem Bundesland keine Vorab-Praxisbesonderheiten gibt – obwohl auf Bundesebenen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband die entsprechende Empfehlung ausgesprochen wurde, solche Vorab-Praxisbesonderheiten zu vereinbaren.</p>
<p><span class="UProt">Ganz konkret:</span> Sobald die Verordnungsdaten für das ganze Jahr 2011 Ende März vorliegen, lässt sich im Gespräch mit den Ärzten gut darstellen, dass die Patienten in Bremen deutlich unterdurchschnittlich versorgt werden. Ein Hinweis auf die Vorab-Praxisbesonderheiten in anderen Bundesländern hilft den Vielverordnern, in der eigenen Praxis die Besonderheiten zu erkennen, die im Falle einer Richtgrößenüberschreitung einen Regress verhindern. Die Richtgrößen 2012 und das aktuelle Richtgrößen-Controlling-Toll finden Sie wie immer unter <a href="http://www.heilmittel-regress.de" target="_blank">www.heilmittel-regress.de </a>→ KV Bremen.</p>
]]></content:encoded>
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