Betrug
In den letzten Wochen berichtete up bereits ausführlich über Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Nachdem immer mehr Krankenkassen Heilmittelerbringer in den Medien als Haupttäter darstellten, war die allgemeine Empörung groß. Doch wichtiger, effektiver und viel einfacher ist es, die eigenen Patienten und Zuweiser konkret über die Situation der eigenen Praxis zu informieren. Ein entsprechendes Schreiben haben wir für Sie schon vorbereitet.
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Jüngst meldete die Arbeitsgemeinschaft Bremer Krankenkassen einen Schaden von rund 5 Millionen Euro durch Abrechnungsbetrug in den letzten zehn Jahren im Gesundheitswesen (wir berichten). Jetzt veröffentlich auch die KKH-Allianz ihre Zahlen für das Jahr 2009. Ergebnis: 818 Betrugsfälle und ein Gesamtschaden von 913.470 Euro. In 228 Fällen waren Physiotherapeuten betroffen. Und auch die DAK spürt immer mehr Abrechnungsbetrüger auf.
Das Thema Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen nimmt kein Ende. Eine Kasse nach der anderen veröffentlicht ihre Zahlen. Heilmittelerbringer kommen in den Pressemitteilungen schlecht weg, denn die Anzahl der Betrugsfälle wird prominent hervorgehoben, während die verursachte Schadenssumme offenbar nicht so wichtig ist und erst am Ende der Mitteilung genannt wird. Durch diese Form der Berichterstattung könnte der Eindruck erweckt werden, alle Heilmittelerbringer seien Betrüger.
Patienten und Therapeuten sind sich oft darüber einig, welche besondere Leistung in der Behandlung sinnvoll wäre. Doch auf der Verordnung steht etwas anderes. Wenn sich Patienten und Therapeut dann darauf einigen, trotzdem die besondere Leistung durchzuführen und diese über die (anderslautende) Verordnung abzurechnen, dann ist das Betrug – und ist sowohl für Patienten als auch Therapeut strafrechtlich relevant.
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Wer umsatzabhängige Provisionen an Ärzte zahlt, sollte in Zukunft gut aufpassen. Denn das Risiko für Ärzte und Heilmittelerbringer in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten, ist hoch. Das zeigen zwei aktuelle Gerichtsverfahren, in denen Ärzte und Pharmareferenten wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung zu erheblichen Geldstrafen verurteilt wurden.
Inhaber von Logopädie-, Ergo- und Physiotherapiepraxen sollten Ihre Verträge mit den Krankenkassen ernst nehmen: Zertifikatsbehandlungen ohne Zertifikat ist in Sachsen vom Verband der Ersatzkassen (VdeK) als eine der Hauptquellen für Abrechnungsbetrug entlarvt worden. Das meldet der VdeK Landesverband Sachsen jetzt in einer Pressemitteilung.
Fingierte Behandlungen, manipulierte Rezepte, und vor allem unzulässige Kooperationen zwischen Ärzten und Anbietern von Heil- und Hilfsmitteln – all das stand in diesem Jahr im Mittelpunkt der Tagung “Betrug und Korruption im Gesundheitswesen” der KKH-Allianz in Hannover.
Niedergelassene Ärzte sowie Chefs von Physiotherapie- oder anderen Praxen sind keine Verbraucher – jedenfalls nicht vor dem Gesetz. Deshalb sind sie oft Opfer von so genannten Offertenschwindel, da sie versehentlich eingegangene Verträge nicht widerrufen können. Experten raten: Ruhe bewahren!
Gilt das Strafgesetzbuch auch für Ärzte und Heilmittelerbringer? „Ganz eindeutig ja,“ ist die Heidelberger Medizinfachanwältin Beate Bahner überzeugt.
Krankenkassen prüfen verstärkt die Abrechnungen von Heilmittelerbringern. Dazu sind sie durch entsprechende Paragraphen im Sozialgesetzbuch verpflichtet – auch zur Meldung bei der Staatsanwaltschaft, wenn Verdacht auf Betrug besteht. Was müssen Praxisinhaber tun, um hohe Rückforderungen zu minimieren?
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