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	<title>unternehmen praxis - up-aktuell.de &#187; Heilmittelregress</title>
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	<description>Praxismanagement für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie</description>
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		<title>Genehmigungsverfahren in den Griff bekommen</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:15:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Die Heilmittel-Richtlinie sieht ausdrücklich Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor. Mit der Neufassung der HeilM-RL im Juli 2011 und dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) extrabudgetär verordnet werden können. Wir zeigen, was Sie tun können, damit das klappt.</p>
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			<content:encoded><![CDATA[<h2>Heilmittel-Verordnungen außerhalb des Regelfalls</h2>
<h1>Genehmigungsverfahren in den Griff bekommen</h1>
<p><strong>Die Heilmittel-Richtlinie sieht ausdrücklich Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor. Mit der Neufassung der HeilM-RL im Juli 2011 und dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) extrabudgetär verordnet werden können. Wir zeigen, was Sie tun können, damit das klappt.</strong><span id="more-17226"></span></p>
<p>Die HeilM-RL wurde mit der Neufassung im Juli 2011 um zwei wichtige Regelungen bezüglich der Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) ergänzt. Zum einen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klargestellt, dass eine Krankenkasse, die auf die Genehmigung von VO a. r. R. verzichtet, diese damit automatisch genehmigt (§ 8 Abs. 4 HeilM-RL). Zum anderen können sich nun chronisch kranke Patienten per Antrag von der Genehmigungspflicht für einen längeren Zeitraum befreien lassen (<a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/32.html" target="_blank">§ 8 Abs. 5 HeilMRL</a>).<br />Mit dem Versorgungsstrukturgesetz vom 1. Januar 2012 ist diese Regelung in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden (<a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/32.html" target="_blank">§ § 32 Abs. 1a SGB V</a>). Die genehmigten VO a. r. R. fallen damit nicht mehr in das Heilmittelbudget des verordnenden Arztes (<a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/106.html" target="_blank">§ 106 Abs. 2 Satz 18 SGB V</a>). Bei einem Genehmigungsverfahren wird zwischen Anträgen nach Abs. 4 (Anträge für „normale“ Verordnungen außerhalb des Regelfalls) und Anträgen nach Abs. 5 (Anträge auf „langfristige Genehmigung“ von Verordnungen außerhalb des Regelfalls) unterschieden.</p>
<h3>Langfristige Genehmigung VO a. d. Regelfalls</h3>
<p>Im SGB V ist festgelegt, dass die Anträge auf „langfristige Genehmigung“ innerhalb von vier Wochen von den Kassen entschieden werden müssen. Ansonsten gelten sie automatisch als genehmigt. Während eines Genehmigungsverfahrens darf eine Verordnung, die bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorliegt, so lange durchgeführt werden, bis die Krankenkasse eine Genehmigung ablehnt. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden trotz der Ablehnung bezahlt. Große Sorgfalt ist bei den korrekten Formalien der Verordnungen bei Genehmigungsverfahren geboten. Denn während bei Verordnungen im Regelfall die Gültigkeit noch im Verlauf der Behandlung „nachgearbeitet“ werden kann, muss bei Verordnungen, die zur Genehmigung eingereicht werden, von Anfang an alles stimmen. Oft werden Verordnungen allein deswegen nicht genehmigt, weil die formalen Ansprüche an die Verordnung nicht erfüllt sind.<br />Die HeilM-RL sieht vor, dass eine Krankenkasse auf das normale Genehmigungsverfahren bei VO a. r. R. (§ 8 Abs. 4 HeilM-RL) verzichten kann. Tut dies eine Kasse, muss sie die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung darüber informieren. In der Regel werden auch Berufsverbände, Abrechnungszentren und oft sogar jede einzelne Praxis entsprechend informiert. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass Patienten ihre Therapeuten nicht über die Ablehnung durch die Krankenkasse informieren, oder – noch schlimmer – den Antrag nie gestellt haben. Das führt zu Abrechnungskürzungen und im schlimmsten Fall zu nicht bezahlten Behandlungen. Um das zu vermeiden, können Heilmittelpraxen ihren Patienten einen „Genehmigungs- Service“ anbieten und die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens übernehmen. Der Antrag kann – entgegen der Behauptung einiger Krankenkassen – problemlos per Fax gestellt werden (siehe <a href="http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/antrage-konnen-per-fax-an-die-krankenkasse-gestellt-werden-17168.html" target="_blank">Artikel </a>).</p>
<h3>Genehmigungsverfahren GKV</h3>
<p>Die Krankenkassen haben sich jetzt über den GKVSpitzenverband auf ein gemeinsames Vorgehen bei solchen Genehmigungsverfahren verständigt. In den „Bearbeitungshinweisen für die Genehmigung von Heilmittel-Verordnungen“ werden beide o. g. Genehmigungsverfahren detailliert beschrieben. Einen ausführlichen Bericht dazu lesen Sie <a href="http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/heilm-rl-interpretiert-aus-kassensicht-17165.html" target="_blank">hier</a>. Praxisinhaber, die die Bearbeitungshinweise berücksichtigen, können einige ihrer chronisch kranken Patienten erfolgreich durch ein Genehmigungsverfahren führen, so dass dann für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr alle entsprechenden Verordnungen des Arztes extrabudgetär sind.</p>
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		<title>Verordnungen außerhalb des Regelfalls § 8 Abs. 4 HeilM-RL</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/themenliste/themen/2012/02/verordnungen-auserhalb-des-regelfalls-p-8-abs-4-heilm-rl-17230.html</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:14:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls (§ 8 Abs. 4 der HeilM-RL) muss den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Hat die Kasse nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, durchläuft die Verordnung einer genauen Prüfung, die wir hier beschreiben.</p>
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			<content:encoded><![CDATA[<h2>So prüfen Krankenkassen</h2>
<h1>Verordnungen außerhalb des Regelfalls § 8 Abs. 4 HeilM-RL</h1>
<p><strong>Eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls (§ 8 Abs. 4 der HeilM-RL) muss den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Hat die Kasse nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, durchläuft die Verordnung einer genauen Prüfung, die wir hier beschreiben.</strong><span id="more-17230"></span></p>
<p>Bei der Genehmigung von Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls (§ 8 Abs. 4 der HeilM-RL) findet bei den Krankenkassen die Prüfung in zwei Schritten statt. Schritt eins ist die formale Prüfung, Schritt zwei ist die inhaltliche Prüfung (vgl.<a href="http://www.up-aktuell.de/?p=17234&amp;preview=true" target="_blank"> Prüfungsschema</a>).</p>
<h3>Schritt 1</h3>
<p>Im ersten Prüfschritt geht es um rein formale Aspekte der Verordnung. Hier wird geprüft, ob die Verordnung gültig ist, d. h. ob alle Vorgaben des § 13 HeilM-RL auf der Verordnung dokumentiert sind. Dazu gehören insbesondere die vollständigen Patientendaten, die Vertragsarztdaten, das Kreuz bei Verordnung außerhalb des Regelfalls (und nicht Folgeverordnung), das Heilmittel laut Heilmittel-Katalog beim angegebenen Indikationsschlüssel, die Diagnose und Leitsymptomatik, Therapieziel und medizinische Begründung außerhalb des Regelfalls.<br />Besonderes Augenmerk legen die Krankenkassenmitarbeiter auf die Verordnungsmenge und Frequenz und überprüfen, ob die Verordnungsmenge in Kombination mit der verordneten Frequenz zu einer maximal 12 wöchigen Therapie passt. Sind auf einer Verordnung also 24-mal Logopädie mit einer Frequenz von zwei Therapieeinheiten pro Woche verordnet, wird die Krankenkasse die Therapieanzahl durch die Frequenz dividieren (hier 24/2) und erwartet ein Ergebnis von 12 oder weniger. Was im Ergebnis über 12 liegt, wird grundsätzlich abgelehnt oder von der Kasse nach unten korrigiert. Denn die Heilmittel-Richtlinie sieht vor, dass der verordnende Arzt seinen Patienten mindestens einmal innerhalb von 12 Wochen persönlich sehen muss.</p>
<h3>Schritt 2</h3>
<p>Im zweiten Schritt geht es um die inhaltliche Prüfung der Verordnung. Hier wird zunächst die medizinische Begründung des Arztes geprüft. Dabei nutzen die Krankenkassenmitarbeiter die Vorgaben des § 8 Abs. 3 HeilM-RL und prüfen, ob sich die medizinische Begründung an den folgenden Kriterien orientiert: Therapiebedarf, Therapiefähigkeit, Therapieprognose und Therapieziel. Auch das Ergebnis von weiterführender Diagnostik/Befundung durch den Arzt sollte erkennbar sein.<br />Die Bearbeitungshinweise der Krankenkassen verweisen auf Beispiele, bei denen eine Genehmigung eher in Betracht zu ziehen ist. Dazu gehört:</p>
<ul>
<li>Präzise Diagnosen mit Angabe zum Zeitpunkt des Eintritts bzw. Dauer der Schädigung (z. B. Unfall, OP etc.)</li>
<li>Schwere bzw. mehrere sich ggf. überlagernde Schädigungen (bei Leitsymptomatik)</li>
<li>Exakt benannte aktive Maßnahmen der Physikalischen Therapie, kombiniert mit einer präzisen Diagnose und Schädigung, bekannte OPs/ Interventionen</li>
<li>Ausstellender Facharzt „passt“ zur Verordnung (HNO-Arzt bei Logopädieverordnung nach Kehlkopfoperation)</li>
<li>Versicherte mit einer anerkannten chronischen Krankheit</li>
</ul>
<p>In den internen Bearbeitungshinweisen der Krankenkassen werden aber auch viele Beispiele genannt, die eher nicht genehmigungsfähig sind. Dazu gehören insbesondere:</p>
<ul>
<li>Nicht-präzise Diagnosen (z. B. Arthrose ohne konkrete Benennung, HWS-Syndrom etc.)</li>
<li>Bestimmte Schädigungen, die eher einer kurzfristigen Behandlung bedürfen (z. B. Gelenkblockaden)</li>
<li>Leichte oder mäßige Schädigungen</li>
<li>Passive Maßnahmen im Bereich der Physikalischen Therapie (Ausnahmen Lymphdrainage)</li>
<li>Standardisierte Heilmittelkombinationen, wenn bereits im Regelfall verordnet</li>
<li>Verordnung mit besonders hoher Anzahl und/ oder Frequenz der verordneten Heilmittel</li>
<li>Verordnung durch „fachfremden“ Arzt (z. B. Manuelle Therapie VO durch Internisten ohne Zusatzausbildung Manuelle Medizin)</li>
<li>Versicherte mit hohem Leistungsbedarf bei nicht präzise benannten chronischen Krankheiten</li>
<li>Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherungen beziehen und durch aktivierende Pflege ausreichend versorgt sind</li>
<li>Verordnung für Kinder, die nicht klar zu anderen Maßnahmen (pädagogisch, heil- oder sonderpädagogisch) abgegrenzt sind</li>
</ul>
<p>Diese Hinweise lassen zumindest teilweise erkennen, worauf bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, die genehmigt werden müssen, zu achten ist.</p>
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		<title>Prüfungsschema des GKV Spitzenverbandes</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/themenliste/themen/2012/02/prufungsschema-des-gkv-spitzenverbandes-17234.html</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:13:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Bei einem Genehmigungsverfahren wird zwischen Anträgen nach Abs. 4 (Anträge für „normale“ Verordnungen außerhalb des Regelfalls) und Anträgen nach Abs. 5 (Anträge auf „langfristige Genehmigung“ von Verordnungen außerhalb des Regelfalls) unterschieden.</p>
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			<content:encoded><![CDATA[<h1>Prüfungsschema des GKV Spitzenverbandes</h1>
<p><strong>Bei einem Genehmigungsverfahren wird zwischen Anträgen nach Abs. 4 (Anträge für „normale“ Verordnungen außerhalb des Regelfalls) und Anträgen nach Abs. 5 (Anträge auf „langfristige Genehmigung“ von Verordnungen außerhalb des Regelfalls) unterschieden.</strong><span id="more-17234"></span></p>
<p>Dabei ist große Sorgfalt geboten, denn Verordnungen, die zur Genehmigung eingereicht werden, müssen von Anfang fehlerfrei sein. Dazu hat der GKV-Spitzenverband in seinen „Bearbeitungshinweisen für die Genehmigung von Heilmittelverordnungen“ vom 16.12.2011 ein Prüfungsschema erstellt, an dem sich Heilmittelerbringer orientieren können. Die Prüfung gliedert sich in die formale Prüfung (Schritt 1 bis Schritt 4) und die inhaltliche Prüfung (Schritt 5) der Heilmittel-Verordnung außerhalb des Regelfalls.</p>
<p><span class="UProt">Service:</span> Das Prüfschema können up-premium plus Kunden kostenlos an der Hotline unter 0800-9477360 als PDF-Datei abrufen oder in der Februar Printausgabe nachlesen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Langfristige Genehmigung von extrabudgetären Heilmittelverordnungen</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/themenliste/themen/2012/02/langfristige-genehmigung-von-extrabudgetaren-heilmittelverordnungen-17237.html</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:12:47 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[<p>Ein Antrag auf eine langfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen gemäß § 32 SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der HeilM-RL kann formlos vom Versicherten in Zusammenhang mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls gestellt werden. Die Kasse kann nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichten, sondern muss innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung entscheiden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt. Der Antrag und die den Antrag begründende Verordnung werden einer genauen Prüfung unterzogen, die wir hier beschreiben.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>So hoch sind die Prüfhürden bei der Chroniker-Regelung</h2>
<h1>Langfristige Genehmigung von extrabudgetären Heilmittelverordnungen</h1>
<p><strong>Ein Antrag auf eine langfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/32.html" target="_blank">§ 32 SGB V</a> in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der HeilM-RL kann formlos vom Versicherten in Zusammenhang mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls gestellt werden. Die Kasse kann nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichten, sondern muss innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung entscheiden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt. Der Antrag und die den Antrag begründende Verordnung werden einer genauen Prüfung unterzogen, die wir hier beschreiben.</strong><span id="more-17237"></span></p>
<p>Bei einer langfristigen Genehmigung von Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls (<a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/32.html" target="_blank">§ 32 SGB V</a> in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der HeilM-RL) werden exakt dieselben Prüfschritte wie bei einer normalen Verordnung außerhalb des Regelfalls vollzogen, sowohl formal als auch inhaltlich (<a href="http://www.up-aktuell.de/?p=17230&amp;preview=true" target="_blank">vgl. Artikel</a>). Zeigt sich in der formalen oder inhaltlichen Prüfung ein Fehler, empfehlen die Bearbeitungshinweise, die langfristige Genehmigung mit Hinweis auf Verordnungsmängel abzulehnen. Im nächsten Schritt wird dann eine erweiterte inhaltliche Prüfung vorgenommen. Dabei werden vier Bedingungen des konkreten Behandlungsfalls überprüft, die nach Ansicht der Krankenkassen alle erfüllt sein müssen, um eine langfristige Genehmigung erteilen zu können. Wir zitieren aus den „Bearbeitungshinweisen“:</p>
<p><span class="UProt">Bedingung 1:</span> Schwere der Schädigung (funktionell und/oder strukturell) / der Beeinträchtigung der Aktivitäten Die Schwere der Schädigung bzw. die Schwere der Beeinträchtigung der Aktivitäten muss bekannt sein, bzw. sich aus der ärztlichen Begründung der Verordnung ergeben. Der Versicherte sollte seinen Antrag ggf. auch durch medizinische Dokumente, wie zum Beispiel durch Vorlage seines Schwerbehindertenausweises, Pflegegutachten etc. untermauern.<br /><span class="UProt">Bedingung 2:</span> Langfristigkeit der Schädigung / der Beeinträchtigung der Aktivitäten Von einer Langfristigkeit der Schädigung ist insbesondere auszugehen, wenn diese angeboren ist oder der Schädigungszeitpunkt länger zurückliegt und wenn eine relevante Änderung der Schädigung nicht (mehr) zu erwarten ist. Gleiches gilt für die Beeinträchtigung der Aktivitäten.<br /><span class="UProt">Bedingung 3:</span> Keine Veränderung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Therapie mit den verordneten Heilmitteln Aus den verfügbaren Heilmittel-Abrechnungen oder den eingereichten medizinischen Dokumenten der bisher durchgeführten Behandlungen mit Heilmitteln in den letzten ein bis zwei Jahren sollte möglichst hervorgehen, dass der Versicherte fortlaufend mit den jetzt verordneten Heilmitteln in gleicher oder ähnlicher Frequenz behandelt wurde.<br /><span class="UProt">Bedingung 4:</span> Langfristiger Therapiebedarf (&gt; 1 Jahr) Es sollte, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (Prognose), für mindestens ein Jahr der gleiche Krankheitsstatus vorliegen. Aus den in der Verordnung dargelegten funktionellen / strukturellen Schädigungen und den ggf. bekannten Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) bzw. aus den vom Versicherten vorgelegten medizinischen Unterlagen (u. a. Krankenhausentlassungsberichte, Rehabilitationsberichte, ärztliche Bescheinigungen, Schwerbehindertenausweis) muss deutlich werden, dass der Therapiebedarf nach wie vor besteht und dass ohne die vorgesehene Heilmitteltherapie eine unmittelbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes bzw. Funktionszustandes eintreten wird.</p>
<p>Sind alle diese Bedingungen erfüllt, kann nach Ansicht der Krankenkassen eine langfristige Genehmigung erwogen werden.</p>
<p>Aber Achtung, aufpassen! Nach Ansicht der Krankenkassen sind „akut schwere Schädigungen (z. B. akute Querschnittlähmung)“ hiervon abzugrenzen. Denn in diesen frühen Phasen, in denen intensive medizinische bzw. rehabilitative Maßnahmen zweifellos erforderlich seien, müsse die Behandlung dem Krankheitsverlauf / -stadium entsprechend engmaschig angepasst werden. Aus diesem Grund sei eine fortlaufend gleichbleibende Therapie mit dem gleichen Heilmittel nicht wahrscheinlich, dementsprechend würde eine langfristige Genehmigung dem Heilmittelbedarf dieser Patientengruppe nicht gerecht, so die Sicht der Krankenkassen. Auch bei dauerhaften langfristigen Schädigungen bestehe nach Ansicht der Krankenkassen häufig eine wechselnde Leitsymptomatik. In diesen Fällen sei ein über mindestens ein Jahr gleichbleibender Therapiebedarf mit gleichen Heilmitteln nicht begründet, oftmals auch nicht zielführend und unter Umständen für die betroffenen Versicherten sogar schädlich. Dies würde beispielsweise für entzündlich-rheumatische Erkrankungen oder auch neurologische Erkrankungen mit schubhaften oder fortschreitenden Verläufen gelten. Dabei sei es allgemein kennzeichnend, dass die erforderlichen Heilmittel und die erforderliche Frequenz an die Leitsymptomatik und den Therapiebedarf angepasst werden müssten und somit Änderungen der Verordnungen notwendig seien. Dies erfordere also zwischenzeitliche ärztliche Kontakte mit einer individuellen engmaschigen Anpassung der Therapie. <br />Auch wenn man inhaltlich anderer Auffassung ist, können diese Hinweise helfen, bei Anträgen auf langfristige Genehmigung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls, die richtigen Argumente zu finden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>9,5 Million Euro mehr Heilmittel in Sachsen-Anhalt</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/95-million-euro-mehr-heilmittel-in-sachsen-anhalt-17161.html</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 18:20:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2011/01/Flagge-Sachsen-Anhalt.jpg" alt="" width="168" height="119" />9,5 Million Euro mehr Heilmittel können die Ärzte in Sachsen-Anhalt 2012 verordnen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 9,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Richtgrößen der Ärzte haben deutlich zugelegt. Außerdem sind die Vorab-Praxisbesonderheiten deutlich ausgeweitet worden.</p>
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			<content:encoded><![CDATA[<h2>Richtgrößen für 2012 veröffentlicht</h2>
<h1>9,5 Million Euro mehr Heilmittel in Sachsen-Anhalt</h1>
<p><strong>9,5 Million Euro mehr Heilmittel können die Ärzte in Sachsen-Anhalt 2012 verordnen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 9,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Richtgrößen der Ärzte haben deutlich zugelegt. Außerdem sind die Vorab-Praxisbesonderheiten deutlich ausgeweitet worden.</strong><span id="more-17161"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 188px"><img class=" " src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2011/01/Flagge-Sachsen-Anhalt.jpg" alt="" width="178" height="119" /><p class="wp-caption-text">© openwater - Fotolia.com</p></div>
<p>Das gibt es vermutlich selten in Deutschland: Die Richtgrößenvolumen der HNO-Ärzte wachsen 2012 um 47 Prozent und die Richtgrößen der Kinderärzte legen um 26 Prozent zu. Alle anderen Facharztgruppen haben „nur“ einen Zuwachs von 9,4 Prozent.<br />In Sachsen-Anhalt gab es bisher zwar zahlreiche Vorab-Praxisbesonderheiten, diese galten jedoch nicht für HNO- und Kinderärzte. Jetzt hat man diese unsinnige Regelung endlich aufgehoben. So wird die Anlage 8 der Prüfvereinbarung der KV Sachsen-Anhalt über Praxisbesonderheiten gem. Heilmittelvereinbarung 2011 im Jahr 2012 auf alle Ärzte ausgeweitet. Die Praxisbesonderheiten der ‚Logopädie’ gelten nun auch für Kinder- und HNO-Ärzte. Die Praxisbesonderheiten der ‚Ergotherapie’ gelten auch für Kinderärzte.</p>
<p><strong><span class="UProt">Ganz konkret</span>:</strong> Jetzt sind Aufklärungsbesuche bei HNO- und Kinderärzten angesagt. Denn die Ausweitung der Vorab-Praxisbesonderheiten dürfte das Verordnungsverhalten dieser Facharztgruppen deutlich beeinflussen – wenn sie denn zu Kenntnis nehmen, dass sich etwas geändert hat. Dabei kann man als Heilmittelerbringer tatkräftig mithelfen.</p>
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		<title>Heilmittel-Hauptstadt im Aufwärtstrend</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/heilmittel-hauptstadt-im-aufwartstrend-17158.html</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 18:19:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Berlin-Wappen.jpg" alt="" width="168" height="119" />Berlin ist die Heilmittel-Hauptstadt, denn solche Zuwachsraten wie dort gibt es sonst nirgendwo und so unglaublich komfortable Vorab-Praxisbesonderheiten wird man nicht noch einmal finden. Die Heilmittelausgaben 2012 in Berlin wachsen um rund neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Logopädie und Ergotherapie gelten weiterhin als Vorab-Praxisbesonderheiten.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Richtgrößen für 2012 in Berlin veröffentlicht</h2>
<h1>Heilmittel-Hauptstadt im Aufwärtstrend  </h1>
<p><strong>Berlin ist die Heilmittel-Hauptstadt, denn solche Zuwachsraten wie dort gibt es sonst nirgendwo und so unglaublich komfortable Vorab-Praxisbesonderheiten wird man nicht noch einmal finden. Die Heilmittelausgaben 2012 in Berlin wachsen um rund neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Logopädie und Ergotherapie gelten weiterhin als Vorab-Praxisbesonderheiten.</strong><span id="more-17158"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 191px"><img class=" " src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Berlin-Wappen.jpg" alt="" width="181" height="117" /><p class="wp-caption-text">© schaltwerk - Fotolia.com</p></div>
<p>Die Richtgrößen für Berliner Ärzte legen ordentlich zu: Alle Facharztgruppe verzeichnen einen Zuwachs von mehr oder weniger neun Prozent. Diese Wachstumsraten sind schon erstaunlich, denn in Berlin ist die Überschreitung des Heilmittelausgabenvolumens schon Tradition. So wurden in 2010 fast 20 Prozent zu viel Heilmittel verordnet; in 2009 waren es sogar mehr als 22 Prozent Überschreitung! Berlin ist seit langem dabei, sich auf Platz eins der Top-Heilmittel-Verordner zu stellen. In 2010 mussten sich die Berliner Ärzte noch knapp von den sächsischen Ärzten schlagen lassen. Am Ende des dritten Quartals 2011 waren die Berliner mit fast 64.000 Euro Heilmittelausgaben je 1.000 Versicherte dann ganz vorn. Zum Vergleich: Westfalen-Lippe hat im selben Zeitraum nur 38.000 Heilmittel in 1.000 Versicherte investiert.<br />Nach wie vor erstaunlich sind die umfangreichen Vorab-Praxisbesonderheiten in Berlin. Jede Ergotherapie- und Logopädieverordnung ist extrabudgetär. Ein Abzug dieser Verordnung erfolgt – wenn sie formal korrekt ist – ab dem ersten Behandlungsfall. Deswegen ist klar: Berlin wird schon nach Abrechnung des vierten Quartals 2011 mit den Heilmittelausgaben ganz vorn liegen und in 2012 vermutlich deutlich an allen anderen Bundesländern vorbeiziehen. Hauptstadt eben – in jeder Hinsicht.</p>
<p><span class="UProt">Ganz konkret:</span> Leider sind viele Berline Ärzte immer noch nicht angemessen über die Vorab-Praxisbesonderheiten informiert. Deswegen helfen persönliche Aufklärung, um die gute Versorgung der Patienten mit Heilmitteln aufrecht zu erhalten. Die aktuelle Heilmittelvereinbarung 2012, die Richtgrößenprüfung und die Anlage mit den Vorab-Praxisbesonderheiten finden Sie wie immer unter <a href="http://www.heilmittel-regress.de">www.heilmittel-regress.de</a></p>
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		<title>Sechs Millionen mehr Heilmittel in Hamburg</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/sechs-millionen-mehr-heilmittel-in-hamburg-17080.html</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 16:30:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Hamburg.jpg" alt="" width="168" height="119" />105,5 Millionen Euro können die Ärzte 2012 in Hamburg an Heilmittelausgaben verordnen. So ist es in der Heilmittelvereinbarung für 2012 festgelegt worden. Die Richtgrößen der einzelnen Facharztgruppen sind fast einheitlich um 6,4 Prozent heraufgesetzt worden.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Richtgrößen für 2012 veröffentlicht</h2>
<h1>Sechs Millionen mehr Heilmittel in Hamburg</h1>
<p><strong>105,5 Millionen Euro können die Ärzte 2012 in Hamburg an Heilmittelausgaben verordnen. So ist es in der Heilmittelvereinbarung für 2012 festgelegt worden. Die Richtgrößen der einzelnen Facharztgruppen sind fast einheitlich um 6,4 Prozent heraufgesetzt worden.</strong><span id="more-17080"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 265px"><img src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Hamburg.jpg" alt="" width="255" height="169" /><p class="wp-caption-text">© Thomas Hansen - Fotolia.com</p></div>
<p>Immerhin sechs Millionen Euro mehr als im Vorjahr stehen in Hamburg für Heilmittelausgaben zur Verfügung. Nachdem lange Zeit keine aktuellen Richtgrößen veröffentlicht worden waren, klappt es in diesem Jahr geradezu vorbildlich. 6,4 Prozent Zuwachs für alle Facharztgruppen sind allerdings viel zu wenig, wenn man sich die Ausgabenentwicklung im Vorjahr genauer ansieht.<br />In Hamburg sind laut GKV-HIS bis zum Ende des dritten Quartals 2011 schon fast 90 Millionen Euro verordnet worden. Selbst wenn man davon ausgeht, dass im vierten Quartal 2011 deutlich weniger verordnet wurde als in den Vorquartalen, werden die Hamburg Ärzte auf jeden Fall das für 2012 vereinbarte Heilmittelausgabenvolumen mit den Verordnungen aus 2011 übertreffen. Da ist es ein Glück, dass das Versorgungsstrukturgesetz den Heilmittelregressen erst einmal einen Riegel vorgeschoben hat.</p>
<p><span class="UProt">Ganz konkret:</span> Da es in Hamburg lange keine Heilmittel-Richtgrößen gegeben hat, ist es sinnvoll, die verordnenden Ärzte aktiv auf die Vorab-Praxisbesonderheiten für Heilmittelverordnungen hinzuweisen. Am besten man druckt sich die Originaldaten der KV für das Arztgespräch aus. Diese Originaldaten, sowie die Richtgrößen 2012 und das aktuelle Richtgrößen-Controlling-Tool finden Sie wie immer unter<a href="http://www.heilmittel-regress.de" target="_blank"> www.heilmittel-regress.de</a> → KV Hamburg.</p>
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		<title>Bremer Ärzte nutzen Verordnungsvolumen nicht aus</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/bremer-arzte-nutzen-verordnungsvolumen-nicht-aus-17088.html</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 16:29:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Bremen.jpg" alt="" width="168" height="119" />Seit Jahren bleiben die Heilmittelausgaben im Bereich der KV Bremen unter den vereinbarten Budgets. Die jetzt veröffentlichen Zuwächse von 6,7 Prozent bei Heilmittelausgabenvolumen und Richtgrößen werden die Patienten in Bremen vermutlich erneut nicht erreichen.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Heilmittelausgabenvolumen 2012 steigt um 6,7 Prozent</h2>
<h1>Bremer Ärzte nutzen Verordnungsvolumen nicht aus</h1>
<p><strong>Seit Jahren bleiben die Heilmittelausgaben im Bereich der KV Bremen unter den vereinbarten Budgets. Die jetzt veröffentlichen Zuwächse von 6,7 Prozent bei Heilmittelausgabenvolumen und Richtgrößen werden die Patienten in Bremen vermutlich erneut nicht erreichen.</strong><span id="more-17088"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 265px"><img src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Bremen.jpg" alt="" width="255" height="169" /><p class="wp-caption-text">© Thomas Hansen - Fotolia.com</p></div>
<p>In der KV Bremen wird seit Jahren bei den Heilmittelausgaben gespart. So hat man es im Bereich der KV Bremen geschafft, mit den Heilmittelausgaben je 1.000 Versicherte zu den bundesweiten Schlusslichtern zu gehören. Jahr für Jahr werden die zwischen KV und GKV auf Landesebene vereinbarten Heilmittelausgaben um einige Millionen unterschritten.<br />Dennoch gibt es Zuwachs bei den Richtgrößen und zwar je nach Facharztgruppe zwischen 6,1 und 7,1 Prozent. Insgesamt ist das Heilmittelausgabenvolumen in der KV Bremen um rund zwei Millionen auf fast 34 Millionen Euro gewachsen. Benötigt werden diese zwei Millionen nicht wirklich, denn die Bremer Ärzte werden auch in 2011 wieder das vereinbarte Heilmittelausgabenvolumen unterschreiten.<br />Vielleicht liegt das restriktive Verordnungsverhalten der Ärzte unter anderem daran, dass es in diesem Bundesland keine Vorab-Praxisbesonderheiten gibt – obwohl auf Bundesebenen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband die entsprechende Empfehlung ausgesprochen wurde, solche Vorab-Praxisbesonderheiten zu vereinbaren.</p>
<p><span class="UProt">Ganz konkret:</span> Sobald die Verordnungsdaten für das ganze Jahr 2011 Ende März vorliegen, lässt sich im Gespräch mit den Ärzten gut darstellen, dass die Patienten in Bremen deutlich unterdurchschnittlich versorgt werden. Ein Hinweis auf die Vorab-Praxisbesonderheiten in anderen Bundesländern hilft den Vielverordnern, in der eigenen Praxis die Besonderheiten zu erkennen, die im Falle einer Richtgrößenüberschreitung einen Regress verhindern. Die Richtgrößen 2012 und das aktuelle Richtgrößen-Controlling-Toll finden Sie wie immer unter <a href="http://www.heilmittel-regress.de" target="_blank">www.heilmittel-regress.de </a>→ KV Bremen.</p>
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		<title>Richtgrößen legen deutlich zu</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/richtgrosen-legen-deutlich-zu-17101.html</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 16:28:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Sachsen.jpg" alt="" width="168" height="119" />Um wie viele Millionen das Heilmittelausgabenvolumen im Bereich der KV Sachsen gewachsen ist, ist noch nicht bekannt gegeben worden. Aber es müssen schon mehrere Millionen sein, denn die Richtgrößen der einzelnen Facharztgruppen sind zum Teil erheblich angehoben worden.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Heilmittelverordnungen in Sachsen wachsen</h2>
<h1>Richtgrößen legen deutlich zu</h1>
<p><strong>Um wie viele Millionen das Heilmittelausgabenvolumen im Bereich der KV Sachsen gewachsen ist, ist noch nicht bekannt gegeben worden. Aber es müssen schon mehrere Millionen sein, denn die Richtgrößen der einzelnen Facharztgruppen sind zum Teil erheblich angehoben worden.</strong><span id="more-17101"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 250px"><img src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Sachsen.jpg" alt="" width="240" height="180" /><p class="wp-caption-text">© Isleif Heidrikson - Fotolia.com</p></div>
<p>Angeblich gibt es in Sachsen die höchste Dichte an Logopädiepraxen in Deutschland. Insofern ist es nur folgerichtig, wenn die Richtgrößen 2012 der HNO-Ärzte um fast 20 Prozent gestiegen sind. Ebenso zugelegt haben die Neurologen (+21,1%) und Psychiater (+15,6%) sowie die Internisten (+25%). Da nehmen sich die Zuwächse bei den Orthopäden (+4,72%) und den Allgemeinmedizinern (+7,1%) nahezu bescheiden aus.</p>
<p>Sachsen gehört nach Hamburg und Berlin zu den Bundesländern mit der besten Heilmittelversorgung je 1.000 Versicherte. Was die Anzahl der Behandlungseinheiten angeht, ist Sachsen mit großem Vorsprung Spitzenreiter. Kein Wunder, dass das Heilmittelausgabenvolumen und die Richtgrößen schon in 2011 vermutlich nicht ausreichen werden. So sind die jetzt veröffentlichten Zuwächse zwar hilfreich, aber dennoch nicht ausreichend, um Ärzte nachhaltig vor Regressen zu schützen. Vorab-Praxisbesonderheiten gibt es für den Bereich der KV Sachsen leider auch nicht.</p>
<p><span class="UProt">Ganz konkret:</span> Bei einer scheinbaren Überversorgung (im Vergleich zu anderen Bundesländern) ist es für die Heilmittelerbringer besonders wichtig, inhaltlich zu argumentieren, um Verordnungen für die Patienten zu erhalten. Ein Hinweis auf die Vorab-Praxisbesonderheiten in anderen Bundesländern hilft den Vielverordnern, auch in der eigenen Praxis die Besonderheiten zu erkennen, die im Falle einer Richtgrößenüberschreitung einen Regress verhindern. Die Richtgrößen 2012 und das aktuelle Richtgrößen-Controlling-Tool finden Sie wie immer unter <a href="http://www.heilmittel-regress.de" target="_blank">www.heilmittel-regress.de</a> → KV Sachsen.</p>
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		<title>Richtgrößen wachsen zweistellig</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2012/01/richtgrosen-wachsen-zweistellig-17073.html</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 16:27:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Thüringen.jpg" alt="" width="168" height="119" />n 2012 können die verordnenden Ärzte in Thüringen wieder entspannter Heilmittelverordnungen ausstellen. Denn die rechtzeitig für das aktuelle Jahr veröffentlichten Richtgrößen wachsen zweistellig in fast allen Facharztgruppen. Die vereinbarten Vorab-Praxisbesonderheiten in Thüringen gelten weiterhin auch in 2012.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Heilmittelausgabenvolumen 2012 für Thüringen</h2>
<h1>Richtgrößen wachsen zweistellig</h1>
<p><strong>In 2012 können die verordnenden Ärzte in Thüringen wieder entspannter Heilmittelverordnungen ausstellen. Denn die rechtzeitig für das aktuelle Jahr veröffentlichten Richtgrößen wachsen zweistellig in fast allen Facharztgruppen. Die vereinbarten Vorab-Praxisbesonderheiten in Thüringen gelten weiterhin auch in 2012.</strong><span id="more-17073"></span></p>
<p><div class="wp-caption alignright" style="width: 250px"><img src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/01/Thüringen.jpg" alt="" width="240" height="180" /><p class="wp-caption-text">© Isleif Heidrikson - Fotolia.com</p></div>
<p>In den vergangenen Jahren hatte es mit der rechtzeitigen Veröffentlichung von Richtgrößen in Thüringen nicht immer geklappt. Aus diesem Grund wurden die verordnenden Ärzte mit unrechtmäßigen Prüfungen für einzelne Quartale geärgert. Das wird in 2012 besser, weil jetzt die aktuellen Richtgrößen pünktlich vorliegen und zudem meist kräftigen Zuwachs verzeichnen. Hautärzte (+61%) und Frauenärzte (+47%) sind zwar Spitzenreiter beim Zuwachs, liegen bei den absoluten Zahlen (zum Beispiel RG Frauenärzte 0,90 €) aber im noch ganz hinten.</p>
<p>Chirurgen wachsen um mehr als 20 Prozent, Allgemeinmediziner (+11,6%), HNO-Ärzte (+10,8%), hausärztliche Internisten (+12,98%) und Kinderärzte (+10,4%) liegen im Mittelfeld. Die einzige Facharztgruppe mit geringeren Richtgrößen sind die fachärztliche Internisten/Lungenärzte, die einen Abschlag von mehr als 10 Prozent auf ohnehin schon kleine Richtgrößen hinnehmen müssen.<br />Die Prüfvereinbarung der KV Thüringen ist nach wie vor gültig. Sie bietet ein angemessenes Spektrum an Vorab-Praxisbesonderheiten, das die jeweiligen Verordnungen automatisch aus dem Richtgrößenvolumen herausrechnet.</p>
<p><span class="UProt">Ganz konkret:</span> Da die niedergelassenen Ärzte Anfang des Jahres viele neue Informationen bekommen haben, kann es nicht schaden, die eigenen Zuweiser noch einmal auf die neuen Richtgrößen aufmerksam zu machen. Die neuen Richtgrößen, das Richtgrößen-Controlling-Tool 2012, die Prüfvereinbarung mit den Vorab-Praxisbesonderheiten und weiteres Material zum Thema finden Sie wie immer unter <a href="http://www.heilmittel-regress.de" target="_blank">www.heilmittel-regress.de</a> → KV Thüringen.</p>
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