Heilmittelvereinbarung
Die Heilmittel-Richtlinie sieht ausdrücklich Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor. Mit der Neufassung der HeilM-RL im Juli 2011 und dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) extrabudgetär verordnet werden können. Wir zeigen, was Sie tun können, damit das klappt.
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9,5 Million Euro mehr Heilmittel können die Ärzte in Sachsen-Anhalt 2012 verordnen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 9,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Richtgrößen der Ärzte haben deutlich zugelegt. Außerdem sind die Vorab-Praxisbesonderheiten deutlich ausgeweitet worden.
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Berlin ist die Heilmittel-Hauptstadt, denn solche Zuwachsraten wie dort gibt es sonst nirgendwo und so unglaublich komfortable Vorab-Praxisbesonderheiten wird man nicht noch einmal finden. Die Heilmittelausgaben 2012 in Berlin wachsen um rund neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Logopädie und Ergotherapie gelten weiterhin als Vorab-Praxisbesonderheiten.
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Um wie viele Millionen das Heilmittelausgabenvolumen im Bereich der KV Sachsen gewachsen ist, ist noch nicht bekannt gegeben worden. Aber es müssen schon mehrere Millionen sein, denn die Richtgrößen der einzelnen Facharztgruppen sind zum Teil erheblich angehoben worden.
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n 2012 können die verordnenden Ärzte in Thüringen wieder entspannter Heilmittelverordnungen ausstellen. Denn die rechtzeitig für das aktuelle Jahr veröffentlichten Richtgrößen wachsen zweistellig in fast allen Facharztgruppen. Die vereinbarten Vorab-Praxisbesonderheiten in Thüringen gelten weiterhin auch in 2012.
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Die KV Baden-Württemberg hat die aktuellen Richtgrößen für das Jahr 2012 veröffentlicht. Nullwachstum heißt die Devise – sprich die Richtgrößen stagnieren auf Vorjahresniveau. Bei einer gleichzeitigen Preiserhöhung der Physiotherapie um fast zwei Prozent bedeutet das, dass die Ärzte in Baden-Württemberg 2012 im dritten Jahr in Folge weniger Heilmittel verordnen können.
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26 Millionen Euro mehr als im Vorjahr für Heilmittel können Ärzte im Gebiet der KV Nordrhein 2012 verschreiben. Die neue Heilmittelvereinbarung zwischen KV und den Kassen sieht für das nächste Jahr ein Heilmittelausgabenvolumen von insgesamt 445 Millionen Euro vor. Das entspricht einer Steigerung von rund 6,5 Prozent. Die Richtgrößen der Kinder- und der HNO-Ärzte wachsen überdurchschnittlich.
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Das Sozialgesetzbuch V und die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) legen die Eckdaten fest, welcher GKV Patient wie viel Heilmittel zu bekommen hat. Die konkrete Umsetzung der HeilM-RL in anwendbare Vertragsform soll gem. § 125 SGB V auf Grundlage der Rahmenempfehlungen erfolgen, die zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer vereinbart werden sollen. Doch da scheint aktuell einiges in Stocken geraten zu sein.
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Ein Physiotherapeut hatte gegen eine Rechnungskürzung durch die AOK geklagt und vor dem Bundessozialgericht verloren. Jetzt konkretisiert das BSG in der gerade veröffentlichten Urteilsbegründung noch einmal die Anforderungen an die Gültig einer Verordnung. Neben Vollständigkeit und Plausibilität muss auch das Wirtschaftlichkeitsgebot von Heilmittelerbringern beachtet werden. Das Risiko, eine Verordnung nicht bezahlt zu bekommen, nimmt damit deutlich zu.
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Bei der diesjährigen Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband über die Heilmittelausgaben 2012 wurden ungewöhnlich hohe Zuwächse vereinbart. Mindestens 4,5 Prozent sollen die Heilmittelausgaben wachsen. Wenn auf Landesebene gut verhandelt wird, sind noch mal zusätzlich zwei bis vier Prozent drin. Das ist auch dringend notwendig, denn vielen Ärzten wird bei den tatsächlichen Zuwächsen in diesem Jahr von rund 10 Prozent ein Heilmittelregress drohen.
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