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	<title>unternehmen praxis - up-aktuell.de &#187; Heilpraktiker</title>
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	<description>Praxismanagement für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie</description>
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		<title> Steuerfreie Leistungen von Heilpraktikern</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/themenliste/themen/2011/12/steuerfreie-leistungen-von-heilpraktikern-16792.html</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 16:11:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Artikel zu Schwerpunkthemen]]></category>
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		<description><![CDATA[Es gibt keine Kurzfassung, da dies ein geschützter Artikel ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<form action="http://www.up-aktuell.de/wp-pass.php" method="post">
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		<title>Von Homöopathie über Akupunktur zur Chiropraktik</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2010/11/von-homoopathie-uber-akupunktur-zur-chiropraktik-12320.html</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 19:04:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Schwabe-Fleitmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Auf dem 14. Heilpraktiker-Symposium am 20. November 2010 im  Internationalen Congress Centrum Dresden werden Experten über  naturheilkundliche Therapien und Diagnosen diskutieren: Von der  Homöopathie über die Akupunktur bis zur Chiropraktik reicht das Spektrum  und bietet auch interessante Aspekte für Therapeuten.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Mitteldeutscher Heilpraktiker-Kongress<br />
</strong></h2>
<h1><strong>Von Homöopathie über Akupunktur zur Chiropraktik</strong></h1>
<p><strong>Auf dem 14. Heilpraktiker-Symposium am 20. November 2010 im Internationalen Congress Centrum Dresden werden Experten über naturheilkundliche Therapien und Diagnosen diskutieren: Von der Homöopathie über die Akupunktur bis zur Chiropraktik reicht das Spektrum und bietet auch interessante Aspekte für Therapeuten.<span id="more-12320"></span></strong></p>
<p>Der Berufs- und Fachverband „Freie Heilpraktiker e.V.“ als Kongress-Veranstalter rechnet mit über 600 Teilnehmern, die sich in rund 40 Fachvorträgen weiterbilden und sich bei etwa 70 Ausstellern informieren können. Themen der Vorträge sind u.a. die „Dorn-Therapie / Breuß-Massage“, das „Schulter-Arm-Syndrom“ oder „Der kranke Mann aus Sicht der traditionellen chinesischen Medizin“.</p>
<p>Der Kongress ist für medizinische und heilkundliche Fachbesucher geöffnet. Die Kongressgebühr beträgt 30 Euro, für Mitglieder des Verbands sowie für Heilpraktiker und Berufsanfänger ist der Eintritt kostenlos. Weitere Informationen sowie die Online-Buchung ist im Internet unter <a href="http://www.heilpraktikerkongress.de/" target="_blank">www.heilpraktikerkongress.de</a> oder über die Verbandsgeschäftsstelle möglich.</p>
<p class="UPkasten">
<p><span class="UProt">Kontakt:</span> Freie Heilpraktiker e.V. – FH – Berufs- und Fachverband</p>
<p>Benrather Schloßallee 49 – 53</p>
<p>40597 Düsseldorf</p>
<p>Tel.: 0211-9017290</p>
<p><a href="http://www.freieheilpraktiker.com" target="_blank">www.freieheilpraktiker.com</a></p>
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		<title>Chance vertan – Osteopathie nur für Ärzte</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/meinung/editorial/2010/09/dak-bezuschusst-osteopathie-fur-sauglinge-%e2%80%93-aber-nicht-bei-physiotherapeuten-11509.html</link>
		<comments>http://www.up-aktuell.de/meinung/editorial/2010/09/dak-bezuschusst-osteopathie-fur-sauglinge-%e2%80%93-aber-nicht-bei-physiotherapeuten-11509.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 Sep 2010 20:13:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heidi Kohlwes</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Die Überschrift hörte sich vielversprechend an: „DAK bezuschusst  Osteopathie für Säuglinge“ titelte die DAK in einer Pressemitteilung. Na  endlich, das wurde ja auch Zeit, hüpfte da das Therapeutenherz.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>DAK bezuschusst Osteopathie</h2>
<h1>Chance vertan – Osteopathie nur für Ärzte</h1>
<p><strong>Die Überschrift hörte sich vielversprechend an: „DAK bezuschusst Osteopathie für Säuglinge“ titelte die DAK in einer Pressemitteilung. Na endlich, das wurde ja auch Zeit, hüpfte da das Therapeutenherz.<span id="more-11509"></span></strong></p>
<p>Auch der folgende Teil der Mitteilung trübte die aufkommende Euphorie nicht: Als erste Krankenkasse beteiligt sie sich bundesweit an den Kosten zur Osteopathie-Behandlungen bei Säuglingen. „Wir reagieren damit auf steigendes Interesse unserer Kunden an dieser Heilmethode“, sagt Dieter Carius, Experte für alternative Heilmethoden bei der DAK.“ Sehr gut, sehr gut, denkt man sich, die DAK, die weiß wirklich Bescheid. Die osteopathische-Wirksamkeits -Einsicht geht sogar noch weiter: „Funktionale Störungen, die nicht von selbst ausheilen, bleiben ohne osteopathische Behandlung oft jahrelang bestehen und beeinflussen die motorische und seelische Entwicklung des Kindes“, sagt Carius.“ Nickende Zustimmung allerseits. Nur Wirkung allein reicht nicht, die Therapie muss ja auch bezahlt werden. Hier also die harten Fakten: „Die DAK erstattet deshalb die Kosten für den osteopathischen Erstcheck für alle DAK-familienversicherten Säuglinge im ersten Lebensjahr. Bei weiteren Behandlungen beteiligt sie sich mit einem Rabatt von 15 Prozent. Dieser wird direkt mit dem Osteopathen verrechnet.“ HURRAAAA, prima, denkt sich da der Osteopath, wo kann ich unterschreiben? Halt, halt, nicht so eilig, liebe Osteopathen. Denn das Beste kommt zum Schluss: „Die behandelnden Osteopathen müssen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Osteopathischen Medizin (DGOM) sein.“ Nach diesem Satz dürfen sich mal flugs alle Osteopathen verabschieden, die KEINE Ärzte sind, denn die Mitglieder dieser Fachgesellschaft sind ausschließlich Ärzte. Huch? Verlesen? Kann doch gar nicht sein? Ein kurzer Anruf bei der DAK legt die hoffnungsvolle Botschaft gekonnt in Schutt und Trümmer: Die DAK zahlt zwar Osteopathie für Säuglinge, aber ausschließlich an Ärzte mit osteopathischer Zusatzausbildung und nicht an Physiotherapeuten.</p>
<p>Das dürfte vor allem bürokratische Gründe haben, denn die Bezuschussung bei Physiotherapeuten müsste erst die Hürde Heilmittelkatalog überwinden. Zu früh gefreut.</p>
<p>Herzlichst Ihre</p>
<p><img class="alignleft" src="http://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2010/08/kohlwes_heidi_unterschrift_gst_2.jpg" alt="" width="205" height="72" /></p>
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		<title>Wissen könnte helfen</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/redaktionsblog/2010/07/wissen-konnte-helfen-10771.html</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 11:27:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heidi Kohlwes</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Ach nöööö, was muss man denn da lesen??? In Zukunft keine Erstattung  mehr für Homöopathiekosten. Das fordert jedenfalls SPD-Politiker Karl  Lauterbach und entfacht damit eine heiße Diskussion um Kostensenkung im  Gesundheitswesen. Die einen schwadronieren über Zusatzleistungen, die  anderen schreien nach Evidenz.</p>
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			<content:encoded><![CDATA[<h1>Wissen könnte helfen</h1>
<p>Ach nöööö, was muss man denn da lesen??? In Zukunft keine Erstattung mehr für Homöopathiekosten. Das fordert jedenfalls SPD-Politiker Karl Lauterbach und entfacht damit eine heiße Diskussion um Kostensenkung im Gesundheitswesen. Die einen schwadronieren über Zusatzleistungen, die anderen schreien nach Evidenz.<span id="more-10771"></span></p>
<p>Nun gut, zum Aufreger der Woche reicht das Thema wohl nicht ganz – es ist schließlich allgemein bekannt, dass ohne Evidenz in unserem Gesundheitswesen nichts läuft. Aber ein Wehmutstränchen könnte man schon verdrücken, denn selbst in den Köpfen der Schulmediziner war bereits ein Ansatz von Umdenken in Sachen alternative Heilmethode zu spüren.</p>
<p>Wird nun alles aus dem Leistungskatalog geschmissen, was seine Wirksamkeit am Patienten nicht wissenschaftlich belegen kann, bleibt WAS genau übrig???? Erlaubt man sich den Spaß und denkt das kleine Horrorkabinett genüsslich weiter, kommt man unweigerlich zu der Frage: wie war das noch mal mit der Evidenz in Sachen Physiotherapie? Prof. Dr. Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen<strong> </strong>forderte bereits im<a href="http://www.up-aktuell.de/themenliste/themen/2010/03/evidenz-ist-basis-fur-wirtschaftlichkeit-8616.html" target="_blank"> Gespräch</a> mit <em>up</em> Studien, Studien, Studien. Wer das bezahlen soll, ist nach wie vor unklar.<strong> </strong></p>
<p>Was also tun? Punchingball zum Frustablassen in der Praxis  aufhängen? Gelassenheit demonstrieren? Abwarten und Tee trinken? Wie wär´s mit konstruktiver Arbeit an der Front? Patientenaufklärung heißt das Stichwort. Denn schlussendlich entscheidet der Patient darüber, welche Leistungen er in Anspruch nehmen möchte und wofür er aus eigener Tasche zahlen will. Wer nicht nur am eigenen Körper fühlt: „Jepp -wird besser“, sondern auch versteht, warum das so ist, der wird sich von Kostensenkungen nicht weiter beeindrucken lassen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Akupunktur-Nadeln aktivieren körpereigenes Schmerzmittel</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2010/06/akupunktur-nadeln-aktivieren-korpereigenes-schmerzmittel-10260.html</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 18:44:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Schwabe-Fleitmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Studie]]></category>

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		<description><![CDATA[Akupunktur kann Schmerzen lindern. Das haben US-Wissenschaftler jetzt  in Versuchen mit Mäusen herausgefunden: Die Akupunktur-Nadeln  aktivieren offenbar das körpereigene Schmerzmittel Adenosin.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Studie zu alternativen Heilmethoden</strong></h2>
<h1><strong>Akupunktur-Nadeln aktivieren körpereigenes Schmerzmittel</strong></h1>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Akupunktur kann Schmerzen lindern. Das haben US-Wissenschaftler jetzt in Versuchen mit Mäusen herausgefunden: </strong><strong>Die Akupunktur-Nadeln aktivieren offenbar das körpereigene Schmerzmittel Adenosin.</strong> <span id="more-10260"></span></p>
<p>„Akupunktur ist in einigen Teilen der Welt seit 4.000 Jahren eine tragende Säule der medizinischen Behandlung“, meinte Maiken Nedergaard vom Center for Translational Neuromedicine an der University of Rochester im US-Bundesstaat New York. „Nur weil sie nie vollständig erklärt werden konnte, blieben viele Menschen skeptisch.“ Dennoch werde die Akupunktur in der Schmerztherapie immer mehr akzeptiert, da sich neben dem Placebo-Effekt schmerzlindernde Veränderungen in Hirn, Rückenmark oder Peripherie nachweisen ließen. Bekannt sei vor allem die Ausschüttung körpereigener Opiate, sogenannte Endomorphine.</p>
<p>Studienleiterin Nedergaard und ihr Team hätten in einem Experiment an Mäusen einen biologischen Mechanismus entdeckt, hieß es in einer Online-Pressemitteilung: Als Folge des Einstichs habe sich das körpereigene Molekül Adenosin vermehrt im Gewebe angesammelt und damit eine Schmerzhemmung bewirkt.</p>
<p>Bislang sei von Adenosin bekannt, dass es den Blutdruck durch eine Blutgefäß-Weitung sinken lässt und die Herzfrequenz verringert. Zudem fördert es Schlaf, hemmt Entzündungen und verhindert Nervensignale, die etwa bei einer Hautverletzung aktiv werden und Schmerz auslösen. Nun konnte gezeigt werden, dass die Substanz auch in jenen tieferen Hautschichten aktiv ist, in die Akupunkturnadeln eindringen.</p>
<p>Für die Studie hatten die Forscher bei Mäusen ein chronisches Fußleiden imitiert und die Tiere anschließend 30 Minuten lang mit Akupunktur behandelt &#8211; genau wie beim Menschen mit regelmäßiger Drehung der Nadeln. Unmittelbar danach konnte eine lokale Erhöhung des Adenosin-Niveaus im Gewebe auf das 24-fache festgestellt werden und Verhaltenstests zeigten, dass die Mäuse um zwei Drittel weniger Schmerz litten. Die Linderung trat auch dann ein, wenn Adenosin ohne Nadelstiche aktiviert wurde.<strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Studie ist im Fachmagazin „Nature Neuroscience“ erschienen. Parallel dazu berichteten die Forscher von ihrer Entdeckung auf dem wissenschaftlichen Kongress „Purines 2010“ im spanischen Tarragona. Die neuen Erkenntnisse hätten möglicherweise auch Einfluss auf chiropraktische Eingriffe oder Massagen wie Akupunktur gegen Schmerzen, indem sie über einen mechanischen Reiz zu einer lokalen Adenosinausschüttung führen, spekulierten die Wissenschaftler.</p>
<p class="UPkasten">
<p><strong> </strong></p>
<p>Quelle: <strong>Johnson, N. et al.:</strong> Adenosine A1 receptors mediate local anti-nociceptive effects of acupuncture. In: Nature Neuroscience 10.1038/nn.2562, 2010.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2010/05/das-letzte-wort-ist-noch-nicht-gesprochen-9968.html</link>
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		<pubDate>Wed, 12 May 2010 18:47:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heidi Kohlwes</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Heilpraktiker]]></category>
		<category><![CDATA[Nordrhein]]></category>

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		<description><![CDATA[Es wurde viel diskutiert, ein Gerichtsverfahren jagte das andere – am  Ende stand fest: Physiotherapeuten dürfen die sektorale  Heilpraktikerprüfung bei den Gesundheitsämtern ablegen. Das ist nun in  einigen Bundesländern bereits geschehen. Nicht jeder schafft die Prüfung  auf Anhieb, doch bei dem Ergebnis „Durchgefallen“ ist das letzte Wort  noch nicht gesprochen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Sektorale Heilpraktikerprüfung</h2>
<h1>Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen</h1>
<p><strong>Es wurde viel diskutiert, ein Gerichtsverfahren jagte das andere – am Ende stand fest: Physiotherapeuten dürfen die <a href="http://www.up-aktuell.de/news/2009/04/heilpraktiker-erlaubnis-fur-physiotherapeuten-nun-auch-in-hessen-2090.html" target="_blank">sektorale Heilpraktikerprüfung </a>bei den Gesundheitsämtern ablegen. Das ist nun in einigen Bundesländern bereits geschehen. Nicht jeder schafft die Prüfung auf Anhieb, doch bei dem Ergebnis „Durchgefallen“ ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.</strong><span id="more-9968"></span></p>
<p>Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachen – das sind die drei Bundesländer, in denen die ersten Therapeuten die sektorale Heilpraktikerprüfung in schriftlicher und mündlicher Form abgelegt haben. Nicht alle mit Erfolg. Doch diesen Kandidaten macht der <a href="http://www.dr-boxberg.de/" target="_blank">Fachanwalt für Medizinrecht Dr. jur. Ernst Boxberg</a> Mut. Auf seiner Internetseite schreibt er dazu:</p>
<p>„Die schriftlichen Prüfungsfragen sind bekannt. Eine Mehrzahl von Ärzten eines Masterstudienganges überprüfte die Fragen und fand nicht alle für eine sektorale Heilpraktikerprüfung im Bereich Physiotherapie passend. Aus einem Landesgesundheitsministerium wurde bekannt, dass sachdienliche Prüfungsfragen für die sektorale Heilpraktikerprüfung möglicherweise erst aufgrund durchgeführter Rechtsstreitigkeiten gefunden werden könnten. Das bedeutet, dass jeder durchgefallene Prüfungskandidat die Möglichkeit hat, das Prüfungsgeschehen einer richterlichen Kontrolle zuzuführen.“</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Homöopathie auf Krankenschein nicht für Heilpraktiker</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2010/04/homoopathie-auf-krankenschein-nur-bei-arzten-9667.html</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Apr 2010 18:50:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Schwabe-Fleitmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Heilpraktiker]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.up-aktuell.de/?p=9667</guid>
		<description><![CDATA[Homöopathie wird immer beliebter: Nach einer Umfrage des  Forschungsinstitutes Allensbach habe jeder Zweite in Deutschland schon  homöopathische Arzneimittel verwendet, und jeder Vierte sei von deren  Wirkung überzeugt.  Mehr als 100 Krankenkassen zahlen für Homöopathie –  aber nur beim Arzt, Heilpraktiker müssen die Patienten weiterhin selbst  zahlen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Krankenkassen bezahlen homöopathische Behandlungen, aber:</strong></h2>
<h1>Homöopathie auf Krankenschein nicht für Heilpraktiker</h1>
<p><strong>Homöopathie wird immer beliebter: Nach einer Umfrage des Forschungsinstitutes Allensbach habe jeder Zweite in Deutschland schon homöopathische Arzneimittel verwendet, und jeder Vierte sei von deren Wirkung überzeugt.  Mehr als 100 Krankenkassen zahlen für Homöopathie – aber nur beim Arzt, Heilpraktiker müssen die Patienten weiterhin selbst zahlen.<span id="more-9667"></span></strong></p>
<p>Immer mehr Krankenkassen haben auf die Vorlieben ihrer Versicherten reagiert und mit dem DZVhÄ Verträge zur homöopathischen Versorgung abgeschlossen. So gibt es inzwischen in Deutschland mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen, die die Kosten für homöopathische Behandlungen übernehmen. In einem Gespräch mit der Ärztezeitung  forderte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Curt Kösters: „Experten besonderer Therapieeinrichtungen müssen beim Gemeinsamen Bundesausschuss aufgenommen werden“. Grundidee der Integrierten Versorgung (IV) sei eine bessere Vernetzung all derer, die am Heilungsprozess beteiligt seien. Wichtigster Aspekt des IV-Tarifs mit Homöopathie sei die Übernahme der Kosten für die Erstanamnese sowie weitere Folgegespräche, maximal fünfmal pro Quartal. Der Versicherte muss keinen Cent aus der eigenen Tasche zahlen, allerdings werden die homöopathischen Arzneimittel nicht übernommen.</p>
<p><strong>Keine Kostenübernahme von Heilpraktikern </strong></p>
<p>Einzige Bedingung für die Kostenübernahme: Der Arzt muss die Zusatzbezeichnung Homöopathie/Homöopathie-Diplom des DZVhÄ vorweisen. Die homöopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker werde ausgeschlossen, hieß es auf Anfrage bei den Krankenkassen. Heilpraktiker stünden nicht im Leistungskatalog, meinte die Techniker Krankenkasse. Ihre Versicherten könnten aber bundesweit ohne Mehrkosten einen von etwa 1.100 niedergelassenen homöopathischen Ärzten aufsuchen. Und auch bei der DAK erhalten nur Ärzte eine Grundpauschale für homöopathische Behandlungen, meinte eine Sprecherin der Kasse.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bayern schafft gesetzliche Grundlage für sektoralen Heilpraktiker</title>
		<link>http://www.up-aktuell.de/news/2010/03/bayern-schafft-gesetzliche-grundlage-fur-sektoralen-heilpraktiker-8961.html</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Mar 2010 19:38:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Heilpraktiker]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.up-aktuell.de/?p=8961</guid>
		<description><![CDATA[Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden in Bayern können jetzt die Zulassung als Heilpraktiker beschränkt auf ihr jeweiliges Fachgebiet beantragen. Grundlage für diesen Antrag ist eine kürzlich veröffentliche Änderung zur Umsetzung des Heilpraktikergesetzes.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Bayern schafft gesetzliche Grundlage für sektoralen Heilpraktiker</h1>
<p><strong>Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden in Bayern können jetzt die Zulassung als Heilpraktiker beschränkt auf ihr jeweiliges Fachgebiet beantragen. Grundlage für diesen Antrag ist eine kürzlich veröffentliche Änderung zur Umsetzung des Heilpraktikergesetzes.<span id="more-8961"></span></strong></p>
<p>Das Urteil des Bundessozialgerichts zur Behandlung durch Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung zeigt endlich Wirkung. Unter dem Titel „Vollzug des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung<strong>“</strong> hat das Land Bayern geregelt, dass und wie in Zukunft nicht ärztliche Heilmittelerbringer eine sektorale Heilpraktikerzulassung erhalten können. Dabei werden Ergotherapeuten und Logopäden in die Regelungen mit eingeschlossen. In Ziffer 3.5 der Veröffentlichung heißt es dazu:</p>
<ul>
<li>„Bringt die Antrag stellende Person bei der Antragstellung zum Ausdruck, dass sie die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet eines staatlich geregelten Heilhilfsberufs ausüben will (z. B. Physiotherapie), so ist, wenn die insoweit einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind, die Erlaubnis ausdrücklich und förmlich auf dieses Gebiet zu beschränken. Auf die Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ bzw. „Heilpraktikerin“ kann in dem Fall nicht verzichtet werden, wobei die Einschränkung hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs deutlich zu machen ist. Eine gesetzlich vorgeschriebene Berufsbezeichnung gibt es nicht, die geführte Bezeichnung darf jedoch nicht irreführend im Sinn des Heilmittelwerberechts und des Wettbewerbsrechts sein. Als rechtlich unbedenklich kann der Antrag stellenden Person danach die Verwendung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der … [z. B. Physiotherapie]“ empfohlen werden.“</li>
</ul>
<p>Im Abschnitt 5.3 der Verordnung werden die Regeln für die Kenntnisprüfung festgelegt:</p>
<ul>
<li>„Von der Antrag stellenden Person ist nachzuweisen, dass sie eine Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Heilhilfsberuf erfolgreich abgeschlossen hat&#8230; Es ist eine auf das beabsichtigte Tätigkeitsgebiet (z. B. Physiotherapie) eingeschränkte Überprüfung durchzuführen. Dabei hat die Antrag stellende Person zu zeigen, dass sie ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit auf ihrem beabsichtigten Tätigkeitsgebiet gegenüber der den Ärztinnen und Ärzten und den allgemein als Heilpraktikerin und Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen Behandlungen besitzt und ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder hat. Außerdem sind Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde nachzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2009, Az.: 3 C 19.08, GewArch 2010, S. 43).</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Antrag stellende Person hat nachzuweisen, dass sie bei im Rahmen des ausgeübten Heilhilfsberufs typischen Beschwerdebildern in der Lage ist, unter Berücksichtigung differenzialdiagnostischer Erwägungen eine (Erst-)Diagnose zu stellen und dabei zu erkennen, ob und inwieweit zur näheren Abklärung weitergehende Untersuchungen oder bestimmte diagnostische Verfahren erforderlich sind, für die der Patient an eine Ärztin oder einen Arzt zu verweisen ist (z. B. radiologische Abklärung, Messung der Knochendichte). Die Befähigung, eine umfassende ärztliche Differenzialdiagnose zu stellen, ist nicht Gegenstand der Überprüfung.</li>
</ul>
<ul>
<li>Nicht Gegenstand der Überprüfung sind ebenso Kenntnisse und Fähigkeiten, welche die Antrag stellende Person für das beabsichtigte Tätigkeitsgebiet nicht benötigt oder die sie aufgrund ihrer Ausbildung nach Nr. 5.3.1 schon besitzt.</li>
</ul>
<ul>
<li>Auf die Überprüfung … kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn die Antrag stellende Person eine staatlich anerkannte oder gleichwertige Aus-, Fort- oder Weiterbildung erfolgreich (d. h. mit einer bestandenen Prüfung) abgeschlossen hat, durch welche insbesondere die gemäß Nr. 5.3.2 nachzuweisenden Kenntnisse zur Erstellung einer (Erst-)Diagnose in Abgrenzung zur Tätigkeit der Ärzte und der allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen sowie in Berufs- und Gesetzeskunde abgedeckt sind. Die Entscheidung trifft die Kreisverwaltungsbehörde nach Überprüfung aller vorgelegten Zeugnisse und sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2009).“</li>
<li class="UPkasten"></li>
</ul>
<p><span class="UProt">Service</span>: Den vollständigen Text aus Bayern können Sie bei der praxiswissen24-Hotline abrufen oder im<a href="https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2010/heftnummer:2/seite:21"> Internet</a> nachlesen.</p>
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		<title>Jetzt geht’s langsam los!</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 21:19:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ralf Buchner</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Baden-Württemberg]]></category>
		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Heilpraktiker]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Ab März wird es in den ersten Bundesländern die neue Prüfung zur „Beschränkten Heilpraktikererlaubnis“ geben. Diese neue Prüfung war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig notwendig geworden, dass den Gesundheitsämtern verbindlich vorgegeben hatte, die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf festgelegte Bereich – hier Physiotherapie <strong>–</strong> zu erteilen.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Sektorale Heilpraktikererlaubnis:</h2>
<h1>Jetzt geht’s langsam los!</h1>
<p><strong>Ab März wird es in den ersten Bundesländern die neue Prüfung zur „Beschränkten Heilpraktikererlaubnis“ geben. Diese neue Prüfung war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig notwendig geworden, das den Gesundheitsämtern verbindlich vorgegeben hatte, die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf festgelegte Bereiche – hier Physiotherapie </strong><strong>–</strong><strong> zu erteilen.<span id="more-8444"></span></strong></p>
<p>Folge dieser Entscheidung ist, dass Physiotherapeuten, die eine sektorale Heilpraktikererlaubnis beantragen, auch nur für diesen Bereich geprüft werden dürfen. In den Gesundheitsämtern hat man vielerorts noch nicht entschieden, was das für die Prüfung konkret bedeutet. Zumal das Bundesverwaltungsgericht sogar ausdrücklich in die Urteilsbegründung eine Überprüfung der konkreten Fachausbildung jedes einzelnen Antragstellers hineingeschrieben hat.</p>
<p>Auch wenn in Bayern und Baden-Württemberg die ersten sektoralen Heilpraktikerprüfungen im März und April stattfinden, wird es sicherlich noch eine Weile dauern, bis bundesweit Prüfungen angeboten werden. Denn einige Länder wollen erst einmal auf eine länderübergreifende Abstimmung warten und die Gesundheitsämter werden solange alle Aktivitäten einstellen, bis die zuständigen Landesbehörden Vorschriften zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts erlassen haben.</p>
<p>Mit Sicherheit wird es noch Streit über den Prüfungsumfang geben. So sollen einige Gesundheitsämter bereits angekündigt haben, sie sähen noch Klärungsbedarf,  notfalls auch über ein weiteres Gerichtsverfahren.</p>
<p>Wer bis jetzt auf die Heilpraktikererlaubnis gewartet hat, wird noch einige Monate ohne auskommen und erst einmal abwarten, wie sich die Länder entscheiden und wie solche sektoralen Heilpraktikerprüfungen ganz konkret aussehen.</p>
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		<title>Begrenzung der Beihilfe für Leistungen von Heilpraktikern rechtswidrig</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 15:14:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Pressemitteilung</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Heilpraktiker]]></category>
		<category><![CDATA[Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Entstehen einem Beamten Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker, so darf der Dienstherr nicht schematisch nur den Mindestsatz des im April 1985 geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker als beihilfefähig anerkennen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. November 2009 entschieden.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Bundesverwaltungsgericht Leipzig</strong><strong></strong></h2>
<h1><strong>Begrenzung der Beihilfe für Leistungen von Heilpraktikern rechtswidrig</strong></h1>
<p><strong>Entstehen einem Beamten Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker, so darf der Dienstherr nicht schematisch nur den Mindestsatz des im April 1985 geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker als beihilfefähig anerkennen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. November 2009 entschieden.<span id="more-6000"></span></strong></p>
<p>Die Beihilfevorschriften sehen zwar vor, dass auch für die Leistungen von Heilpraktikern Beihilfe gewährt werden muss. Allerdings begrenzen sie die Beihilfefähigkeit auf Beträge, die in einer 1985 durchgeführten Umfrage unter den in der Bundesrepublik niedergelassenen Heilpraktikern als untere Grenze des durchschnittlichen Honorarrahmens ermittelt und seitdem nie fortgeschrieben worden sind.</p>
<p>Diese Beträge entsprechen nicht den realen und angemessenen Gebührenforderungen der Heilpraktiker. Die Begrenzung führt bei der Behandlung erkrankter Beamter und ihrer Angehörigen durch Heilpraktiker praktisch zum Beihilfeausschluss. Hierin liegt ein nicht gerechtfertigter Widerspruch zur grundsätzlichen Entscheidung, Beihilfe auch für Heilpraktikerleistungen zu gewähren.</p>
<p>Der Senat hat die Bundesrepublik verpflichtet, über die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen unabhängig vom Mindestsatz erneut zu entscheiden.</p>
<p>BVerwG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 C 61.08" title="BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 61.08">2 C 61.08</a> &#8211; Urteil vom 12. November 2009</p>
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