Vorschläge ernst nehmen – Freiräume nutzen!
Das Verhalten mancher Krankenkassen in Abrechnungsfragen wirkt manchmal undurchschaubar. Da klagt die AOK Baden-Württemberg bis zum Bundessozialgericht durch und gewinnt gegen den ZVK den Streit um die Prüfpflicht – und überrascht alle Heilmittelerbringer mit einer sehr pragmatischen Lösung zur Korrektur von falsch ausgestellten Verordnungen. In ganz Baden-Württemberg? Nein, drei Bezirksdirektionen sind von der Regelung ausgenommen, wegen angeblich schlechtem Betragen von Therapeuten.