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Neolexon Aphasie-App dauerhaft in DiGA-Verzeichnis aufgenommen

Als erste Logopädie-App ist die neolexon Aphasie-App in das Verzeichnis Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen worden und bleibt somit für alle gesetzlich Versicherten kostenlos. Die App, die vor zehn Jahren entwickelt wurde (up berichtete in 1/2019) hilft Betroffenen nachweislich dabei, ihre sprachlichen Fähigkeiten (Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben) nach einer Hirnschädigung …

Wenn plötzlich die Worte fehlen: Sprachtherapeutinnen entwickeln App für Sprachtraining nach Schlaganfall

Skurrile Fälle von Absetzungen: Das gibt es doch gar nicht! Oh, leider doch…

Was sind Eure Erfahrungen mit Absetzungen seitens der Krankenkassen? Wir haben gefragt, Ihr habt geantwortet. Und bei manchen Antworten, möchte man seinen Augen kaum trauen. Die aus unserer Sicht kuriosesten Fälle haben wir hier einmal für Euch herausgesucht:

Aktuelles Beispiel: Absetzungen wegen „i.V.“

Eine besondere Spielart des Absetzungstheaters mancher Krankenkassen ist die Absetzung von Verordnungen, bei denen der Arztunterschrift ein „i.V.“ vorangestellt ist. Hier begründen die Kassen die Absetzung mit dem Hinweis, Ärzt:innen müssten eine Heilmittelverordnung grundsätzlich zwingend selbst unterschreiben. Das stimmt so nicht. Worauf Du nun achten solltest, erfährst Du hier:

Absetzungen: Widerspruchsschreiben ganz einfach erstellen

Gegen jede ungerechtfertigte Absetzung, darfst und solltest Du Widerspruch einlegen und damit den ausstehenden Betrag erneut einzufordern. Ziel dieses Widerspruchsschreibens ist es, zu verdeutlichen, warum die Entscheidung des Kostenträgers ungerechtfertigt ist.

Gar nicht so schwer: Absetzungen korrigieren

Du kennst es: Eine Krankenkasse setzt eine Verordnung ganz oder teilweise ab, obwohl alle Angaben richtig sind. Das ist nicht nur nervenaufreibend, sondern kostet die Praxis auch viel Geld, wenn Du nicht dagegen vorgehst. Ein Korrekturverfahren einzuleiten bedeutet für Dich aber nicht nur, den fehlenden Rechnungsbetrag nachzufordern, Du kannst auch eine Verzugspauschale und Verzugszinsen berechnen. Das …

Korrekturverfahren: Ein wirkungsvolles Instrument, um Abrechnungen zu korrigieren

Du rechnest selbst mit den Krankenkassen ab? Sehr gut, dann kannst Du mithilfe Deiner Praxissoftware das Korrekturverfahren anwenden, um ungerechtfertigte Absetzungen zu korrigieren und gleichzeitig Schadenersatz zu fordern. Das ist schon seit dem 1. Juli 2020 möglich. Hier ein kurzer Überblick, was das Korrekturverfahren ist und wie es funktioniert.

Ungerechtfertigte Absetzungen: Nicht mit uns

Mal wieder eine Absetzung, weil angeblich etwas auf der Verordnung fehlt oder falsch eingetragen wurde? Wenn Ihr wisst, dass diese Absetzung ungerechtfertigt ist, habt Ihr als Selbstabrechner:in das Recht, der Krankenkasse den dadurch entstandenen finanziellen Schaden durch eine Verzugspauschale in Rechnung zu stellen. Zahlt die Kasse zu spät, macht Ihr Verzugszinsen geltend. Beides ist gar …

Absetzungen: Ärzte stellen Diagnosen, nicht die Krankenkassen

Eines muss man den Krankenkassen lassen: Kreativ sind sie, was ungerechtfertigte Abrechnungen angeht. Die neueste Masche der AOK Nord-West war, MLD-45- und MLD-60-Verordnungen (VO) abzusetzen, weil Ärztinnen und Ärzte auf der VO nicht angegeben hatten, dass zwei oder mehrere Körperteile betroffen sind. Wir haben daraufhin mit Julius Lehmann von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) …

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Ab 1. Januar verpflichtend

Bis Ende 2022 bekommen Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den bekannten „gelben Schein“, wenn sie nach einem Arztbesuch krankgeschrieben werden. Einen Teil davon geben sie Dir, den andere schicken sie an ihre Krankenkasse. Diese Zeiten sind bald vorbei. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). …

Studie: Gesetzlich Versicherte sehen sich vor allem als Kostenfaktor

77 Prozent der gesetzlich Versicherten sind der Meinung, dass sie von den Krankenkassen vor allem als wirtschaftlicher Faktor gesehen werden. Dabei stehe nicht das Patientenwohl, sondern die Kosten im Mittelpunkt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Online-Befragung von 1.200 GKV-Versicherten im Auftrag der Asklepios Kliniken.

Krankenkassenfusion seit 1. November 2021

Die Betriebskrankenkasse VIACTIV BKK und die BKK Achenbach Buschhütten haben zum 1. November 2021 fusioniert. Das hatten die Verwaltungsräte beider Kassen Anfang Juli beschlossen. Mit der Fusion stärkt die VIACTIV ihre Position in der bundesweiten Kassenlandschaft und baut ihr Engagement in Südwestfalen aus, heißt es in einer Mitteilung. Sitz der …

Krankschreibungen: Rückenleiden erstmals wieder auf Platz 1

Erstmals seit Jahren sind Rückenbeschwerden wieder die häufigste Ursache für eine Krankschreibung. Ein Grund für den Anstieg könnten die Arbeitsbedingungen im Homeoffice sein, wie die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) mit über 1,6 Millionen Versicherten kürzlich mitteilte.

Verordnung: „Falsche“ Diagnose kein Grund für Absetzung

Setzen Krankenkassen eine Verordnung mit der Begründung ab, die angegebene Diagnose passe nicht zur Diagnosegruppe, ist das nicht gerechtfertigt. Praxisinhaber sollten sich ein solches Vorgehen nicht gefallen lassen und die Absetzung zurückweisen.

Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG

Mitte 2021: Alle Heilmittelerbringer erhalten Zugriff auf die elektronische Patientenakte

Bisher hatten aus der Berufsgruppe der Heilmittelerbringer lediglich die Physiotherapeuten Zugriff auf die Daten der elektronischen Patientenakte. Dieses Zugriffsrecht wird nun auf alle Heilmittelerbringer ausgeweitet. Sie erhalten Zugriff auf die Daten der elektronischen Patientenakte, die sich aus der Behandlung durch den jeweiligen Heilmittelerbringer ergeben.

Aus BKK Mobil Oil wird Mobil Krankenkasse

Seit dem 1. April präsentiert sich die BKK Mobil Oil mit neuem Namen und Logo – als Mobil Krankenkasse und Mobil Pflegekasse. Der neue Name spiegele noch mehr die Motivation der Betriebskrankenkasse mit Sitz in München wider, erklärte Mario Heise, Vorstandsvorsitzender der Mobil Krankenkasse: Mobil zu sein, und das in …

Aus BKK Mobil Oil wird Mobil Krankenkasse

Krankenkassenfusion zum 1. Januar 2020

Die Betriebskrankenkasse BKK VBU und die Brandenburgische BKK haben zum 1. Januar 2020 fusioniert. Das hatten die Verwaltungsräte beider Kassen Anfang Dezember beschlossen. Im Gesundheitswesen sei mehr Flexibilität gefragt, und die Kassen stünden vor großen Herausforderungen, heißt es in einer Mitteilung.

Krankenkassenfusion zum 1. Januar 2020

Bundessozialgericht: Krankenkassen dürfen Extras nicht als Wahltarife anbieten

Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen Zusatzleistungen wie Auslandskrankenschutz oder Chefarztbehandlung nicht mehr als Wahltarif anbieten. Auch die Werbung mit Vergünstigungen bei bestimmten privaten „Vorteilspartnern“ ist nicht erlaubt. Das hat kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Az.: B1 KR 34/18 R und B1 KR 16/18 R).

Bundessozialgericht: Krankenkassen dürfen Extras nicht als Wahltarife anbieten

Abrechnungstipp: Behandlungsunterbrechungen richtig auf der Verordnung dokumentieren

Der Abstand zwischen zwei Behandlungen soll gemäß Heilmittel-Richtlinie 14 Kalendertage nicht überschreiten. In der täglichen Praxis funktioniert das aber nicht immer. Damit die Verordnung trotz Fristüberschreitung gültig bleibt, ist es wichtig, die entsprechenden Ausnahmen zu kennen und richtig zu dokumentieren.

Abrechnungstipp: Behandlungsunterbrechungen richtig auf der Verordnung dokumentieren

Abrechnungstipp: Späteren Behandlungsbeginn richtig dokumentieren

Der jüngste Grund, eine gültige Verordnung nicht zu bezahlen, stammt von einer Ersatzkasse: Bei einem späteren Behandlungsbeginn, so die Techniker Krankenkasse, müsse auch der Grund für die Verspätung genannt werden. Darüber kann man sich trefflich streiten – oder aber gleich den Grund mit dokumentieren. Wir zeigen wie einfach das geht.

Abrechnungstipp: Späteren Behandlungsbeginn richtig dokumentieren

Urteil: Kein Anspruch auf Versorgung mit Elektrostimulationsgerät bei Hemiparese

Die gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten für eine Versorgung mit dem Elektrostimulationsgerät „NESS H200“ (Handrehabilitationssystem) bei einer Halbseitenlähmung nicht übernehmen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Stuttgart kürzlich entschieden (L 4 KR 3328/16) und folgt damit einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn vom 13. Juli 2016. Geklagt hatte eine Patientin, die seit …

Foto von Metall-Statue der Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit