Langfristgenehmigung

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Langfristgenehmigung

Seit dem 30.5.2017 sind Lymphödeme ab Stadium II wieder langfristiger Heilmittelbedarf

Die Änderung der Heilmittel-Richtlinie zur Zuordnung der Lymphödeme ab Stadium II ist in Kraft getreten. Damit können Lymphödempatienten wieder einfacher und ohne Genehmigungsverfahren extrabudgetär versorgt werden.

Illustration des Lymphsystems

13 Fragen und Lösungen zum Jahreswechsel

Häufige Fragen und Lösungstipps zu den Änderungen über den Jahreswechsel Zum Jahreswechsel 2016/2017 haben sich einige Änderungen ergeben, die Verordnungen von Heilmitteln betreffen. Dramatisch ist keine dieser Neuerungen. Dennoch ist die Lage relativ unübersichtlich. Viele verschiedene Institutionen sind beteiligt, sodass der Informationsfluss manchmal schwierig oder widersprüchlich ist. Wir haben die …

13 Fragen und Lösungen zum Jahreswechsel

Verordnungen außerhalb des Regelfalls: Bei diesen Krankenkassen müssen Sie derzeit eine Genehmigung einholen

Seit dem 1. Januar 2017 gelten Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs grundsätzlich als genehmigt. Steht eine Diagnose auf der zugehörigen Liste, ist kein Antrag an die Krankenkasse mehr nötig.

Verordnungen außerhalb des Regelfalls: Bei diesen Krankenkassen müssen Sie derzeit eine Genehmigung einholen

Langfristiger Heilmittelbedarf endlich zuverlässig geregelt

Seit 2012 sieht das Sozialgesetzbuch V den „langfristigen Heilmittelbedarf“ als Möglichkeit vor, Patienten extrabudgetär mit Heilmitteln zu versorgen. Bislang vereinbarten Ärzte und Kassen die Abläufe. Ab dem 1. Januar 2017 regelt nun endlich der Paragraf 8a der Heilmittel-Richtlinie das Verfahren. Das ist formal richtig – und wird für Therapeuten deutlich …

AOK Rheinland/Hamburg: Genehmigungspflicht für Physiotherapie-Verordnungen

07.06.16 – Nachrichten Die AOK Rheinland/Hamburg hat ihren Genehmigungsverzicht bei physiotherapeutischen Verordnungen widerrufen. Alle Verordnungen, die ihre Versicherten ab dem 1. Juli 2016 erhalten, unterliegen außerhalb des Regelfalls einer Genehmigungspflicht. „Außerhalb des Regelfalls“ bedeutet, dass eine Verordnung die im Heilmittel-Katalog angegebene Höchstmenge überschreitet.

AOK Rheinland/Hamburg: Genehmigungspflicht für Physiotherapie-Verordnungen

Immer mehr kranke Menschen suchen Rat und Hilfe

„Menschen zuerst“ prangt es auf der Wand hinter dem Schreibtisch des NRW-Patientenbeauftragten auf dem Gesundheitscampus in Bochum. Nach diesem Motto handelt Dirk Meyer, der sich seit Juni 2013 um die Belange kranker Menschen in Nordrhein-Westfalen kümmert. Er ist ein gefragter Mann: Etwa 1.250 Menschen wandten sich 2014 an ihn – …

Ärzte kritisieren Verfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf

Das Verfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf ist viel zu aufwändig und zu bürokratisch. Das ergab eine Online-Befragung von Vertragsärzten. Die KBV will nun erreichen, dass das Verfahren erheblich vereinfacht wird.

Neuer Begutachtungsleitfaden des MDK für Heilmittel

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat die Aufgabe, für die Krankenkassen die medizinische Beurteilung von Anträgen der Patienten auf langfristigen Heilmittelbedarf durchzuführen. Damit die Gutachter dabei nach einheitlichen Kriterien entscheiden, gibt es für die Mitarbeiter des MDK unter anderem die „Begutachtungsanleitung Heilmittel“ (BGA Heilmittel). Diese wurde nun durch einen …

Wie sieht es mit dem langfristigen Heilmittelbedarf aus?

Sowohl die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wollen mit Hilfe einer Patientenbefragung den aktuellen Stand der Heilmittelversorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen erfahren. Praxisinhaber sollten ihre Patienten und verordnenden Ärzte animieren, an der Online-Umfrage zum Thema „Versorgung mit Heilmitteln bei langfristigem Heilmittelbedarf“ …

Download der Woche KW 48-2013: Leitfaden Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf

Einen erfolgreichen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf zu stellen, gleicht oft einem anstrengenden bürokratischen Hindernisrennen. Doch wer die notwendigen Formalitäten kennt und weiß, welcher der beiden möglichen Antragswege der richtige für seinen Fall ist, kann sich viel Ärger und Mühe ersparen. Die entscheidenden Fakten haben wir im folgenden Leitfaden für Sie …

Wer zahlt Therapie bei Widerspruchsverfahren?

Lehnt die Krankenkasse einen Antrag auf Genehmigung einer Verordnung außerhalb des Regelfalls oder des langfristigen Heilmittelbedarfs ab, kann der Patient dagegen Widerspruch einlegen. Finden während des Widerspruchverfahrens Behandlungen statt, muss vorher geklärt werden, wer die Kosten im Fall einer erneuten Ablehnung trägt.

Download der Woche KW 43-2013: Wer zahlt Therapie bei Widerspruchsverfahren?

Mit dem Download der Woche erhalten Sie ein Vertragsmuster, mit dem Sie die Kostenübernahme für den Fall regeln, bei dem die Kasse dem Antrag endgültig nicht zustimmt. Der Patient kann nun ohne Risiko für Sie weiter behandelt werden und er muss nur dann die Behandlungen selbst zahlen, wenn auch der …

Datenschutz auch für Anträge bei den Kassen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. September 2013 beschlossen, das Merkblatt „Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen“ zu ändern, leider ohne das näher zu begründen. Vermutlich soll damit der Datenschutz mehr Geltung erhalten. Für antragstellende Patienten und Praxen ergeben sich nur kleine Änderungen.

Keine Heilmittelrichtgrößen in Brandenburg

Rund 121 Mio. Euro stehen den Ärzten in Brandenburg für die Verordnung von Heilmitteln für das Jahr 2013 zur Verfügung. Auf die Berechnung von Richtgrößen konnten sich Kassen und KV Brandenburg nicht einigen. Deswegen wird in Brandenburg wieder nach Durchschnittswerten geprüft. Der Regressdruck auf die Ärzte erhöht sich damit erneut.

GKV erzielt Überschüsse im 1. Halbjahr 2013

Die Krankenkassen haben über eine Milliarde Euro Überschuss im ersten Halbjahr 2013 erwirtschaftet. Damit betragen die Rücklagen rund 16,6 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Heilmittel stiegen im Vorjahresvergleich wie schon im 1. Quartal unterdurchschnittlich. Die Verwaltungskosten der Kassen dagegen stiegen wieder an – mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

12 Wochen-Frist bei VO a.d.R.

Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls müssen Verordnungsmenge und Frequenz so bemessen sein, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist (§ 8 Abs. 1, Satz 4 HeilM-RL). Doch was bedeutet das jetzt konkret für die Praxis?

So erleichtern Sie sich den Praxisalltag

Praxischefs haben im Alltag viel mit administrativen Aufgaben zu tun. Da können schon einfache Regelungen große Erleichterung schaffen. Eine solche Erleichterung ist der Verzicht vieler Krankenkassen auf die Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Ärgerlich und zeitaufwendig wird es allerdings, wenn genau diese Verordnungen mit der Begründung der fehlenden Genehmigung …

Extrabudgetäre Heilmittelverordnung – so geht´s

Die Regelungen zum Thema „Extrabudgetäre Heilmittelverordnungen“ sind sehr komplex. Doch es lohnt sich, das komplizierte Regelwerk sicher zu beherrschen. Denn so unterstützen Sie Ihre Ärzte bei der Regressprophylaxe und helfen ihren Patienten, weiterhin langfristig mit Heilmitteln versorgt zu werden. Anhand eines Behandlungsfalls haben wir für Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten der …

Kein Regelfall bei vereinbarten Diagnosen

Das Risiko für Ärzte wegen formaler Fehler bei der Heilmittel-Verordnung in Regress genommen zu werden, ist geringer geworden. Bei Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf kann der verordnende Arzt sofort mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls beginnen. Das hat der G-BA nun beschlossen. Für Therapeuten ändert sich hinsichtlich der formalen Prüfung der …

Therapeuten um Stellungnahme-Recht betrogen

Bis heute hat es der G-BA nicht geschafft, die Genehmigungsvoraussetzungen für langfristigen Heilmittelbedarf rechtsverbindlich zu regeln. Dazu wurde er Anfang 2012 durch das Versorgungsstrukturgesetz vom Gesetzgeber verpflichtet. Problematisch dabei ist das Umgehen eines Stellungnahme-Verfahrens, wodurch die Heilmittelverbände bislang von einer aktiven Gestaltung der Thematik ausgeschlossen wurden.