Mahnung

05.01.2012

Basiszinssatz sinkt auf 0,12 Prozent

Zum 1. Januar 2012 ist der Basiszinssatz auf 0,12 Prozent gesunken. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.

21.07.2011

Basiszinssatz steigt auf 0,37 Prozent

Die Bundesbank hat mitgeteilt, dass der Basiszinssatz zum 1. Juli 2011 0,37 Prozent beträgt. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Rechnungszahlern geltend machen.

13.01.2011

Basiszinssatz bleibt bei 0,12 Prozent

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz im Januar 2011 unverändert auf 0,12 Prozent belassen.

02.09.2010

Krankenkassen sind keine Teppichhändler

Nicht alles, was Krankenkassen machen, ist auch erlaubt. Das Bundesversicherungsamt hat seinen Tätigkeitsbericht 2009 vorgelegt und darin die Krankenkassen aufgefordert, sich besser an die vorgegebenen Richtlinien zu halten. Zu hohe Provisionszahlungen für Mitgliederwerbung, unzulässige Übernahme von Beiträgen für Fitnessstudios und unrechtmäßige Kostenerstattung für Therapie im Ausland gehören zu den beanstandeten „Werbemaßnahmen“ der Kassen.