Mahnung
Zum 1. Januar 2012 ist der Basiszinssatz auf 0,12 Prozent gesunken. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.
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Die Bundesbank hat mitgeteilt, dass der Basiszinssatz zum 1. Juli 2011 0,37 Prozent beträgt. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Rechnungszahlern geltend machen.
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Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz im Januar 2011 unverändert auf 0,12 Prozent belassen.
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Nicht alles, was Krankenkassen machen, ist auch erlaubt. Das Bundesversicherungsamt hat seinen Tätigkeitsbericht 2009 vorgelegt und darin die Krankenkassen aufgefordert, sich besser an die vorgegebenen Richtlinien zu halten. Zu hohe Provisionszahlungen für Mitgliederwerbung, unzulässige Übernahme von Beiträgen für Fitnessstudios und unrechtmäßige Kostenerstattung für Therapie im Ausland gehören zu den beanstandeten „Werbemaßnahmen“ der Kassen.
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