Praxisbesonderheit
Die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie soll Interpretationsspielräume einschränken und sich formal an die aktuelle Rechtsprechung anpassen. Der Großteil aller Änderungen betrifft den Richtlinientext, der Heilmittel-Katalog ist nur in ganz geringem Umfang betroffen. Wir haben alle Änderungen für Sie zusammengetragen und zeigen die möglichen Auswirkungen auf Ihre tägliche Arbeit.
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Der G-BA hat lange gebraucht, um die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie zu beschließen. Herausgekommen ist leider viel formales Klein-Klein, das sich erst in der täglichen Patientenversorgung wirklich bewerten lassen wird.
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Die arztindividuellen Heilmittelrichtgrößen in Baden-Württemberg für 2011 sind identisch mit den Richtgrößen 2010. Das hat die KV Baden-Württemberg auf Nachfrage bestätigt. Weiterhin behalten die Vorab-Praxisbesonderheiten ihre Gültigkeit. Damit besteht keine akute Regressgefahr in Baden-Württemberg. Große Zuwächse dürfte es aber im nächsten Jahr ebenfalls nicht geben.
Die KV Brandenburg hat sich mit den Krankenkassen in Brandenburg endlich auf eine Heilmittelvereinbarung für 2010 verständigt. Das Heilmittelausgabenvolumen wächst danach um 6,45 Prozent auf mehr als 104 Millionen Euro. Die Richtgrößen sind jedoch für einige Arztgruppe rückläufig.
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Entspannung an der Verordnungsfront im Süden: Die KV Baden-Württemberg scheint für den Heilmittelbereich die Ausweitung der Praxisbesonderheiten vereinbart zu haben. So lässt sich jedenfalls ein Protokoll der Vertreterversammlung lesen. Der – noch nicht veröffentlichte – Entwurf der neuen Praxisbesonderheiten bestätigt: Ärzte in Baden-Württemberg sollten sich in Zukunft mit Heilmittelverordnungen leichter tun.
Kassenärzte in Baden-Württemberg haben beim Vorstand der KV angemahnt, die Dokumentation sogenannter Vorabpraxisbesonderheiten bei Heilmittelverordnungen zu vereinfachen. Damit sollten die Ärzte in der Lage sein, trotz stark reduzierter Richtgrößen Heilmittel bedarfsgerecht zu verordnen.
Nachdem bereits im Juli Praxisbesonderheiten für Heilmittelverordnungen des laufenden Jahres mit den Krankenkassen vereinbart wurden (wir berichteten in up 08/2009), hat die KV Baden-Württemberg im September endlich gut strukturierte Informationen für die Kassenärzte veröffentlicht.
Die KV Baden-Württemberg will die „fragwürdige Flugblattaktionen zahlreicher Leistungserbringer“ nicht ohne Kommentar stehen lassen will. In diesen Flugblättern sollen einige Heilmittelverbände behauptet haben, dass die Heilmittelrichtgrößen 2009 nicht gültig seien.
Eine Protokollnotiz zur Prüfungsvereinbarung der KV Baden-Württemberg soll den Kassenärzten jetzt mehr Sicherheit bei Heilmittelverordnungen geben. Damit haben sich Kassen und KV nach sechs Monaten endlich auf Praxisbesonderheiten geeinigt, deren Verordnungskosten nicht Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sein werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat mit den Krankenkassen eine neue Prüfvereinbarung abgeschlossen. Diese beinhaltet für den Bereich der Heilmittel eine Liste von Praxisbesonderheiten, bei denen die Verordnungen aus den richtgrößenrelevanten Verordnungskosten herausgerechnet werden.
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