Praxismanagement

02.02.2012

Genehmigungsverfahren in den Griff bekommen

Die Heilmittel-Richtlinie sieht ausdrücklich Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor. Mit der Neufassung der HeilM-RL im Juli 2011 und dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) extrabudgetär verordnet werden können. Wir zeigen, was Sie tun können, damit das klappt.

02.02.2012

Verordnungen außerhalb des Regelfalls § 8 Abs. 4 HeilM-RL

Eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls (§ 8 Abs. 4 der HeilM-RL) muss den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Hat die Kasse nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, durchläuft die Verordnung einer genauen Prüfung, die wir hier beschreiben.

02.02.2012

Prüfungsschema des GKV Spitzenverbandes

Bei einem Genehmigungsverfahren wird zwischen Anträgen nach Abs. 4 (Anträge für „normale“ Verordnungen außerhalb des Regelfalls) und Anträgen nach Abs. 5 (Anträge auf „langfristige Genehmigung“ von Verordnungen außerhalb des Regelfalls) unterschieden.

02.02.2012

Langfristige Genehmigung von extrabudgetären Heilmittelverordnungen

Ein Antrag auf eine langfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen gemäß § 32 SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der HeilM-RL kann formlos vom Versicherten in Zusammenhang mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls gestellt werden. Die Kasse kann nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichten, sondern muss innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung entscheiden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt. Der Antrag und die den Antrag begründende Verordnung werden einer genauen Prüfung unterzogen, die wir hier beschreiben.

26.01.2012

9,5 Million Euro mehr Heilmittel in Sachsen-Anhalt

9,5 Million Euro mehr Heilmittel können die Ärzte in Sachsen-Anhalt 2012 verordnen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 9,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Richtgrößen der Ärzte haben deutlich zugelegt. Außerdem sind die Vorab-Praxisbesonderheiten deutlich ausgeweitet worden.

26.01.2012

HeilM-RL: interpretiert aus Kassensicht

Die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) lässt weiterhin Interpretationsspielräume zu. Deswegen haben die Gesetzlichen Krankenkassen erneut einen Fragen-/Antworten Katalog (FAK) zusammengestellt und beantworten die wichtigsten Fragen aus ihrer Sicht. Wir dokumentieren alle neuen Fragen und Antworten aus dem FAK und weisen auf Fehlinterpretationen hin.

26.01.2012

Krankenkassen wollen keine langfristige Befreiung

Die Chroniker-Regelung in der Heilmittel-Richtlinie wurde in das Sozialgesetzbuch geschrieben und sollte eigentlich zu einer besseren Versorgung der Patienten führen. Jetzt haben die Krankenkassen allerdings in einer internen Regelung festgelegt, wie man am besten Anträge von chronisch Kranken ablehnt.

26.01.2012

Anträge können per Fax an die Krankenkasse gestellt werden

Heilmittelpraxen können ihren Patienten einen „Genehmigungs-Service“ für die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls anbieten. Der Antrag kann problemlos per Fax gestellt werden. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage aus? Ist ein Fax-Sendeprotokoll ein Vollbeweis dafür, dass das Telefax-Schreiben auch wirklich zugegangen ist? Um Streitigkeiten mit der Kasse über den Erhalt von Faxen vorzubeugen, sollten Praxisinhaber einige Dinge beachten.

12.01.2012

Sechs Millionen mehr Heilmittel in Hamburg

105,5 Millionen Euro können die Ärzte 2012 in Hamburg an Heilmittelausgaben verordnen. So ist es in der Heilmittelvereinbarung für 2012 festgelegt worden. Die Richtgrößen der einzelnen Facharztgruppen sind fast einheitlich um 6,4 Prozent heraufgesetzt worden.

12.01.2012

Bremer Ärzte nutzen Verordnungsvolumen nicht aus

Seit Jahren bleiben die Heilmittelausgaben im Bereich der KV Bremen unter den vereinbarten Budgets. Die jetzt veröffentlichen Zuwächse von 6,7 Prozent bei Heilmittelausgabenvolumen und Richtgrößen werden die Patienten in Bremen vermutlich erneut nicht erreichen.