Rezept
Immer wieder werden Verordnungen von Krankenkassen wegen formaler und inhaltlicher Fehler abgesetzt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Absetzungen vermeiden und fassen zu verschiedenen Abrechnungsthemen alle wichtigen Regeln und Besonderheiten auf einen Blick zusammen. Sie können die Rubrik nutzen, um bei Fragen nachzuschlagen. Sie können den Artikel Ihren Mitarbeitern und Rezeptionsfachkräften als Nachschlaghilfe geben oder Ihrem zuweisenden Arzt als Information. Alle Artikel können up-premium plus Kunden kostenfrei an der Hotline abrufen oder im buchner Shop downloaden. So kommen Sie formal korrekt durch den Verordnungsdschungel und schützen sich vor Absetzungen.
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Immer wieder werden Verordnungen von Krankenkassen wegen formaler und inhaltlicher Fehler abgesetzt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Absetzungen vermeiden und fassen zu verschiedenen Abrechnungsthemen alle wichtigen Regeln und Besonderheiten auf einen Blick zusammen. Sie können die Rubrik nutzen, um bei Fragen nachzuschlagen. Sie können den Artikel Ihren Mitarbeitern und Rezeptionsfachkräften als Nachschlaghilfe geben oder Ihrem zuweisenden Arzt als Information. Alle Artikel können up-premium plus Kunden kostenfrei an der Hotline abrufen oder im buchner Shop downloaden. So kommen Sie formal korrekt durch den Verordnungsdschungel und schützen sich vor Absetzungen.
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Nachdem der GKV-Spitzenverband seine Version des Fragen- und Antworten-Katalogs zu Heilmittel-Verordnungen vorgelegt hat (wir berichteten), zieht nun die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nach und veröffentlicht ihr eignes Dokument mit Fragen und Antworten zur Chroniker-Regelung.
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Nimmt ein Patient den vereinbarten Termin mit seinem Therapeuten nicht wahr, bedeutet das einen Ausfall für den Therapeuten, den er nicht mit der Krankenkasse abrechnen kann. Deswegen gibt es das Instrument der „Ausfallgebühr“. Wir haben dazu in unserem Schwerpunktthema viel Material für Sie zusammengestellt, damit Sie das Thema Ausfälle in 2012 gut in den Griff bekommen können.
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Zur Ausfallgebühr gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die einen Anspruch auf das Ausfallhonorar bejaht haben. Allerdings beziehen sich die Urteile in der Regel auf Arztpraxen, die sich in der Bestellpraxis deutlich von Heilmittelpraxen unterscheiden. Die Rechtslage für Therapeuten ist eindeutig, so dass die Erhebung einer Ausfallgebühr aus rechtlicher Sicht unproblematisch ist.
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Häufig tun sich Therapeuten schwer, ihren Patienten eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen, wenn diese nicht ohne Absage zum vereinbarten Behandlungstermin erschienen sind. Die freundliche alte Dame mit kleiner Rente, die gestresste alleinerziehende Mutter mit krankem Kind, der höfliche Arbeitslose mit geringem Einkommen – das Mitleid ist oft groß. Dennoch ist die Ausfallgebühr keine Frage des Mitleids, sondern die rein sachliche Frage der Wirtschaftlichkeit. Die selbständige Trainerin und Coach Barbara Hagen-Bernhardt erklärt im Gespräch mit Heidi Kohlwes, warum Therapeuten beim Thema Ausfallgebühr umdenken sollten.
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Auch in diesem Jahr stehen die Physiotherapeuten wieder nach Fallzahlen auf Platz eins der Betrügerliste der KKH Allianz. Geht es allerdings um die Schadenssumme, machen ihnen die Apotheker den Rang streitig. Das teilte die KKH Allianz jetzt mit. Praxisinhaber sollten sofort auf die schlechte Presse reagieren und ihre Patienten über die korrekte Vorgehensweise in der eigenen Praxis aufklären.
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Sagen wir doch mal, wie es ist: Die wirklichen Interessenvertreter der Patienten sind nicht etwa die Krankenkassen, sondern die Heilmittelerbringer. Denn sie müssen sich mit der „Rechtsverdrehung“ vieler Krankenkassen auseinandersetzen, sie riskieren ihr Honorar im Abrechnungsstreit und verdienen dabei oft weniger als die Krankenkassenmitarbeiter, die die Anträge auf Genehmigung von Verordnungen nicht einmal bearbeiten.
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Eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls (§ 8 Abs. 4 der HeilM-RL) muss den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Hat die Kasse nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, durchläuft die Verordnung einer genauen Prüfung, die wir hier beschreiben.
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Ein Antrag auf eine langfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen gemäß § 32 SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der HeilM-RL kann formlos vom Versicherten in Zusammenhang mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls gestellt werden. Die Kasse kann nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichten, sondern muss innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung entscheiden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt. Der Antrag und die den Antrag begründende Verordnung werden einer genauen Prüfung unterzogen, die wir hier beschreiben.
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