Urteil
up-premium plus Kunden können ab sofort alle Dokumente aus unternehmen praxis kostenlos im buchner Online Shop downloaden. Allen anderen Kunden steht der Download kostenpflichtig ebenso zur Verfügung.
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Das Thema Privatnutzung von Firmenwagen ist auch für Praxisinhaber ein Dauerbrenner. Jetzt hat das Finanzgericht Hessen Freiberuflern und Gewerbetreibenden den Rücken gestärkt: Wer plausibel nachweisen kann, dass er sein Praxisfahrzeug nur für berufliche Zwecke nutzt, muss kein Fahrtenbuch mehr führen.
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Schwerbehinderte können die Anerkennung ihrer Behinderung künftig einfacher rückdatieren lassen. Dies sei nicht auf medizinisch „offenkundige“ Fälle beschränkt, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts Kassel. Vielmehr müssten Behörden und Gerichte prüfen, ob die Schwerbehinderung schon zu einem früheren Zeitpunkt vorlag, was die Zahlung verschiedener Leistungen begünstige.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Rollstuhlfahrern im Einzelfall auch ein Rollstuhl-Bike bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt in zwei Verfahren entschieden. Anders als die Vorinstanzen, setzte das Gericht keine Kilometer-Nahbereichsgrenze fest.
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Therapeuten, die wissen, dass sie weniger als ihre Kollegen verdienen, sind unzufriedener als solche, die es nicht wissen. Allerdings ist eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag gesetzlich nicht erlaubt.
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Ein Arbeitgeber darf ein Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre befristen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden. Einer solchen Befristung steht auch eine frühere Beschäftigung nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt.
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Alles ist für die Betriebsfeier geplant, doch statt der erwarteten Anzahl der Mitarbeiter kommt nur etwa die Hälfte. Die Zeche sollen jedoch nicht die Anwesenden zahlen, hat jetzt das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
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Zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen können Praxisinhaber Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden. Der Bundesfinanzhof (BFH) begrenzte jetzt jedoch die Aufbewahrungsfrist auf 5,5 Jahre.
Krankenkassen dürfen behinderten Menschen den Anspruch auf ein Hilfsmittel auch dann nicht verweigern, wenn dies durch Pflegekräfte entbehrlich werde. Das hat das Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz jetzt in einem Urteil beschlossen. Die Selbstbestimmung habe Vorrang, heißt es in der Begründung des Gerichts.
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Es vergeht kaum ein Monat, in dem wir nicht über irgendeine Form von Betrug im Gesundheitswesen berichten. Krankenkassen, Gerichte und die Bundesregierung beschäftigen sich damit. Der Bundesgerichtshof hat erst jüngst die Zuweiserpraktiken der Ärzte in ihre Grenzen gewiesen (siehe S. 10). Und natürlich erhitzt das gesamte Thema auch die Gemüter unserer Leser, wie in den Kommentaren auf www.up-aktuell.de nachzulesen ist.
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